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Rheinbahn, App-Abo kann nicht kontrolliert werden?

Hallo

ich habe seit letztem Jahr (nach Ende des 9€ Tickets) ein Jahresabo bei der Rheinbahn. Das habe ich digital über deren App abgeschlossen: man bekommt also keine Karte sondern der Zugang ist nur über die App möglich.

Die Rheinbahn entschied sich die funktionierende App auszutauschen, durch eine komplett fehlerhafte und nicht funktionierende App.

Über die neue App (die seit 01.01. verpflichtend ist, die alte wurde abgeschaltet) kann ich nun für mein Abo kein QR-Code-Ticket mehr abrufen.

Wie es kommen musste wurde ich natürlich direkt gestern kontrolliert. Ich konnte zwar meine Abo-Buchung in der App vorlegen (Buchungsnummer, Zeitraum, Rechnung usw.) aber das hat den Kontrolleur nicht interssiert: Ohne QR-Code kann er nichts scannen und für ihn ist das schwarz fahren - sei ja meine Pflicht als Kunde, dass das funktioniert.

Guckt man sich die Bewertungen im Playstore an (1.8 Sterne, ca. 100 Beschwerden das Tickets nicht abgerufen werden können) sehe ich das nicht als meinen Fehler und auch nicht als meine Pflicht.

Meine Daten wurden nun aber aufgenommen und es würde eine Anzeige gestellt: muss ich mir nun irgendwie Sorgen machen oder sogar was zusätzlich bezahlen?

Wie gesagt: ich hab ein gültiges Abo, das ich ja auch nachweisen konnte. Es gibt eben nur kein QR-Code. Aber das ist ja nicht meine Schuld?

Recht, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Gesetzeslage, Rheinbahn, Schwarzfahren, VRR

Darf Lehrerin E-Mail von Eltern ignorieren und Kind zum Nachsitzen auffordern?

Hallo, wir haben das folgende Problem:

Unser Kind ist in der fünften Klasse im Hessen. Ihm ging es mitten im Unterricht schlecht und hat den Lehrer Bescheid gegeben, dass er in den Sanitätsraum gehen wird und wenn notwendig auf die Toilette. Er war danach zwei Stunden im Sanitätsraum und ist mehrmals dazwischen auf die Toilette gegangen, da er Übelkeit und Erbrechgefühle hatte. Er war auch die Woche davor krank und musste Zuhause mehrmals erbrechen. Nach zwei Stunden ist er ins Unterricht zurückgekehrt.

Nun haben wir eine Mitteilung von der Klassenlehrerin bekommen, dass er zwei Stunden im Unterricht gefehlt hat. Sie begründet es somit, dass er zwar Bescheid gegeben hat, aber später als die Klassenlehrerin Unterricht hatte, hat man nach ihm im Sanitätsraum geschaut und ihn dort nicht gefunden und somit zweifelt man, dass er krank war und nicht was anderes gemacht hat. Man habe auch in der Toilette nachgeschaut und ihn dort nicht gefunden.

Nachdem wir die Mitteilung bekommen haben und mit unserem Sohn gesprochen haben, haben wir drei E-Mails an die Lehrerin geschrieben und sie gebeten, den Sachverhalt telefonisch aufzuklären. Er beteuert seine Unschuld und sagt, dass man wahrscheinlich in dem großen Gebäude einfach aneinander vorbei gesucht haben kann. Jedoch antwortete die Lehrerin bis heute nicht auf die Mails. Wir haben sie insgesamt dreimal angeschrieben. Im Gegensatz hat sie nun zwei Tage später unserem Sohn mitgeteilt, dass er zwei Stunden wegen dem Fehlem im Unterricht nachsitzen muss.

Die Mitteilung haben wir bis jetzt nicht unterschrieben, da wir auf ihre Antwort auf unsere E-Mails warten. Uns geht es erstmals darum, die Sachlage aus ihrer Sicht zu hören, bevor weitere Schritte vorgenommen werden. Auch fanden wir es bedenklich, dass keine Aufsichtsperson für den Sanitärsraum existierte.

Ich wollte fragen, ob die Lehrerin befügt ist, die E-Mails zu ignorieren und trotz dieser E-Mails unserem Sohn auffordern kann, nachzusitzen. Wie kann am besten dagegen vorgehen?

Schule, Gesetzeslage, Lehrerin, Nachsitzen

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