Sexualleben ab 14?

13 Antworten

Ab 14 darf man ja eigentlich selbst über sein Sexualleben entscheiden,

Absolut korrekt.

ABER:

aber dürfen meine Eltern mir trotzdem noch verbieten wie und mit wem ich will?

Die Eltern haben bis 16 noch eine erweitere Kontrollmöglichkeit, und noch bis 18 generell die Verantwortung für deine Entwicklung.

Was DIR da aber...

Wenn nein, warum tun es dann so viele Eltern?

... wahrscheinlich/offenbar vorschwebt, sprengt i.d.R. den Rahmen dessen, was die Eltern dürfen.

Im Einzelnen:

1. "Kontrollmöglichkeit":
Sex dürfen Eltern ab 14 nicht mehr verbieten. Aber es ist Dritten verboten, die Sexualität von U16 zu fördern (§ 180 StGB). D.h., dein Lieblingsonkel/BFF/Vater der Freundin kann seinem Lieblingskind/-freund/-schwiegersohn in spe vor 16 z.B. nicht mal eben sein Schlafzimmer zur Verfügung stellen, weil die Eltern ein Problem damit haben, dass ihr Nachwuchs sexuell aktiv ist.

Damit soll den Eltern noch bis 16 eine Kontrollmöglichkeit gegeben werden, mitzubestimmen, wo/bei wem ihr Nachwuchs übernachtet, und wo nicht. SIE sind die Einzigen, die die Sexualität ihrer U16-Kinder fördern dürfen.

Fun fact: Aber auch die Betroffenen selbst dürfen gegenseitig ihre Sexualität fördern, wie sie lustig sind. D.h., wenn U16 X bei U16 Y übernachten möchte, dann müssen damit Eltern Y das Einverständnis von Eltern X haben (denn es ist die Wohnung von Y-Eltern - SIE "fördern"). Wenn aber U16 X bei Ü21 Z in dessen eigener Wohnung übernachten möchte, werden Eltern X dagegen ggf. nichts machen können.

2. "Verantwortung"
Eltern müssen ihre Kinder vor Gefahren beschützen. Die Verhinderung der "Gefährdung des Kindeswohls" hat gesellschaftlich wie rechtlich oberste Priorität!

Das bedeutet jedoch ausdrücklich NICHT: "Du tust, was wir sagen!", sondern ggf. bedeutet es auch das exakte Gegenteil von dem, was die Eltern sagen.

Natürlich meinen viele Eltern, IHRE Meinung/Sichtweise/Weltbild/(auch noch hirnverbrannteste) Religion/etc. sei "gut" für ihr Kind. Und viele irren sich da gravierend.

Dem Staat/Gesetzgeber sind aber die persönlichen Befindlichkeiten der Eltern herzlich egal. Der lässt den Eltern einen persönlichen Erziehungsrahmen, aber wenn das Kindeswohl gefährdet wird, ist Schluss mit lustig! Die Familiengerichte sind gesetzlich verpflichtet, das abzustellen. Punkt.

D.h. konkreter: Können/dürfen die Eltern Sex generell verbieten? Nein! Dürfen sie einen bestimmten Partner verbieten? Ja, WENN der das Kindeswohl gefährdet. Tun sie das, obwohl der Partner das Kindeswohl NICHT gefährdet, dann sind SIE es, die das Kindeswohl gefährden!

Wer entscheidet das? Wie immer in familiären Streitfällen hat das Familiengericht das letzte Wort. Der Zugang ist niederschwellig.

Die Hürden für ein Partnerverbot liegen allerdings sehr hoch, und sind meistens vermeidbar. Der müsste schon ein Krimineller sein, oder das Kind zu "Alkohol/Drogenkonsum oder [religiösem] Sektiertum" verführen, damit die Eltern erfolgreich sind. Denn:

"Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Punkt.

Ein "Du bist zu jung!", "Er/Sie ist zu alt!", "Ist uns unsympathisch!", ... sind also KEINE validen Gründe.

Das ist doch nur unangenehm für alle.

Natürlich. Warum machen sie es trotzdem? Aus Sorge, aus (Verlust-)Angst, weil es gegen IHRE anerzogenen Werte verstößt, aus Machtverlust, aus Dummheit, aus Empathielosigkeit, ...

Manche "Gründe" sind verständlich, manche ehrenwert, manche sinnfrei, manche schlicht unverschämt, ...

Wichtig ist: Der Staat schützt die Kinder. Er schützt ihre sexuelle Selbstbestimmung vor Vergewaltigern, wie auch vor übergriffigen Eltern.

Das mögen manche Vergewaltiger und Eltern nicht verstehen, aber darauf kommt es erfreulicherweise auch nicht an.

PS: Hier mal ein extremer "14 & 46"-Fall näher beleuchtet, und warum die Eltern mit ihrer Ansicht scheitern mussten, dies zu verhindern: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Dort gehe ich noch näher auf die rechtlichen Grundlagen ein, warum Eltern heute nicht mehr Alleinherrscher über ihre Kinder sind. Und aus der Begründung des Gerichts, das letztinstanzlich mit dem Fall zu tun hatte, stammen auch die hier verwendeten Zitate.

laramausss 
Fragesteller
 04.01.2023, 12:28

Das heißt meine Mutter kann mir meine Jungs eigentlich nicht verbieten nur weil ich angeblich „verantwortungslos“, „dumm“, „egoistisch“ und „nuttich“ bin?

0
Tand0r  04.01.2023, 13:15
@laramausss

Das kann sie nur wenn dieser Junge einen nachweislich schlechten Einfluss auf dich hat.

Dazu zählen gemeinsam begangene Straftaten, dir Zigaretten, Alkohol oder harte Drogen gibt, ihr gemeinsam die Schule schwänzt.

Solange so etwas nicht passiert kann sie es dir nicht verbieten.

2
Libertinaerer  04.01.2023, 13:20
@laramausss

Korrekt.

Sie mag aber gerne sicherstellen, dass Du aufgeklärt bist und Zugang zu Verhütungsmitteln hast.

Und wenn sie der Meinung ist, dein Sexualleben sei über das in der Jugend eher ohnehin, ähm, "abwechslungsreiche" Maß hinaus ZU "abwechselungsreich", dann mag sie dich mal zu einem Sexualpsychologen oder -therapeuten schicken.

Wenn ich dein Vater wäre, dann würde ich jedenfalls erstmal an MEINE Jugend denken. Und, dass ich meine Tochter sicherlich nicht anders behandeln würde, nur weil sie eben Tochter ist, und nicht Sohn.

Man, meine Pubertät ist über 40 Jahre her, und auch wenn da meine Eltern keine Probleme mit dem Sexualleben ihrer Söhne hatten, wäre ich überrascht, wenn sie es bei Töchtern gehabt hätten. Das fand ich damals schon bei einigen Eltern befremdlich, aber heute im 21. Jhdt.?

Wir hatten halt Zugriff auf Verhütungsmittel, "sturmfreie Bude", und dass meine Oma meinen Vater mit 16 bekommen hat, mag auch einen Anteil daran haben.

Ansonsten hat man uns vertraut, und war der Meinung: "Besser sie tun es zuhause, wo sie in Sicherheit sind und jederzeit Hilfe holen können, als dass sie durch Verbote irgendwohin gezwungen werden, wo das nicht der Fall ist."

Unsere Eltern haben uns zu selbstständigen Individuen erzogen. und dass die gemeinhin einen Sexualtrieb und (auch sexuellen) Forscherdrang haben, war damals schon gemeinhin bekannt.

Wenn also meine Eltern unvorstellbarerweise auf die unsäglich dumme Idee gekommen wären, uns etwas zu "verbieten": Das hätten wir uns ohnehin nicht verbieten lassen.

Erfahrungen sammeln gehört zur Jugend, sexuelle und Beziehungserfahrungen ohnehin, und wenn man dabei mal auf die Schnauze fällt: Wieder aufstehen - hoffentlich hat man was daraus gelernt.

Das heißt ja nicht, dass man seine Kinder ggf. nicht auch trösten oder mit Ratschlägen versorgen soll, wenn sie den Bedarf dafür haben.

Vorwürfe gehören da allerdings nicht ins Repertoire ...

1
Libertinaerer  04.01.2023, 15:37
@laramausss

Grundsätzlich ja, es war eine sehr schöne, unbeschwerte Kindheit (und Jugend). Allgemein und eben auch sexuell.

Meine Pubertät fiel in die Spätphase der sexuellen Revolution (und vor Aids!). D.h., man hat (noch) nicht groß über Sex geredet, aber sehr viele waren sehr froh, ihn endlich genießen zu können, anstatt ihn von Staat und Kirche verboten zu bekommen.

Als ich geboren wurde, definierte noch die Religion, was "guter" und was "schlechter" Sex sei. Homosexualität war strafbar (Scnwulenparagraph) . Nächtlicher "Herrenbesuch" war strafbar (Kuppeleiparagraph). Sex bitte nur in der Ehe, und Scheidung praktisch kaum möglich. Frauen brauchten die Erlaubnis ihrer Ehemänner, wenn sie arbeiten oder ein eigenes Konto wollten. Usw., usf.

Nicht Katar 2022, sondern Deutschland 1965.

Das nur mal so als Hinweis, in welchem gesellschaftlichen Klima deine Großeltern noch gelebt, und mit welchem Gedankengut sie ggf. deine Eltern erzogen haben.

Da hatte ich zwar persönlich Glück, aber ich kann dir von anderen Kindern berichten, die da deutlich weniger Glück hatten. Auch ganz, ganz üble Sachen ... :.(

0
laramausss 
Fragesteller
 04.01.2023, 15:43
@Libertinaerer

Wow da war die USA den Deutschen ja Menschenrechtlich vollkommen überlegen, und ich wünsche ich hätte eine viel freiere Kindheit

1
Libertinaerer  04.01.2023, 17:13
@laramausss
Wow da war die USA den Deutschen ja Menschenrechtlich vollkommen überlegen,

Ja, bzw. zumindest einige Jahre voraus. Viele sind es nicht, und auch nur teilweise.

und ich wünsche ich hätte eine viel freiere Kindheit

... und dafür würdest Du dir garantiert nicht die USA wünschen wollen. ^^ Das kannst Du mir glauben. Europa ist die sexuell toleranteste und entspannteste Gegend, die es aktuell gibt.

Da bleibt nur: Augen (und Ohren) zu und durch. Und falls Du mal eigene Kinder hast: Besser machen! Darum hat sich meine Mutter bemüht. War nicht immer leicht für sie, aber das Ergebnis gab meinen Eltern recht. ;)

1
Kosmos500  20.03.2023, 03:18
@laramausss

Sie kann aber deinen Freund anzeigen, wenn sie merkt er nutzt dich nur aus.

Ausserdem sind sie deine Vormunde und sind gesetzlich verpflichtet für deine Sicherheit und dein Wohl zu Sorgen.

Beeinträchtigt ein Freund dieses können sie gegen ihn vorgehen.

0
Libertinaerer  20.03.2023, 04:33
@Kosmos500
Sie kann aber deinen Freund anzeigen, wenn sie merkt er nutzt dich nur aus.

Das kommt a) auf das jeweilige Alter der beiden an, und ist b) praktisch aussichtslos.

Ausserdem sind sie deine Vormunde und sind gesetzlich verpflichtet für deine Sicherheit und dein Wohl zu Sorgen.

Exakt. Und zum Wohl ihres Kindes gehört eben auch, ihnen a) Sex nicht zu verbieten, und b) einen bestimnten Partner nur dann, wenn es tatsächliche, schwerwiegende Gründe dafür gibt.

Beeinträchtigt ein Freund dieses können sie gegen ihn vorgehen.

Und tut er es nicht (genug), was der Regelfall ist, kann man gegen die Eltern vorgehen.

Bzw. genauer: Die Familiengerichte sind sogar gesetzlich ausdrücklich dazu verpflichtet.

0
Kosmos500  25.03.2023, 20:38
@Libertinaerer

Es gibt mehr als genug Gründe vor gewissen pot. Partnern zu warnen.

Gerade explizite Sextäter, die Rede ist vor allem von erwachsenen, seinen es Pädos, solche auf der Suche nach naiven Jugendlichen, die sie zu schädlich traumatisierendem Sex überreden und nötigen können oder Erwachsene Frauen, die den Sextrieb und die Naivität jugendlicher dazu nutzen ein Kind zu bekommen oder Männlicher Vertreter, eine Minderjährige Frau völlig dominieren zu können, meist mit gravierenden Konsequenzen für die Jugendlichen. Ganz zu Schweigen von den vielen Sextätern, die Jugendliche für Sex ausnutzen wollen und mit grooming leicht Minderjährige überwaeltigen können.

Ich hoffe das Schutzalter wird endlich auch in Deutschland und Österreich erhöht, damit Minderjährige besser vor den gefährlichen und oft brutalen erwachsenen Sextätern geschützt werden können. Auch strafrechtlich.

0
Libertinaerer  25.03.2023, 20:54
@Kosmos500
Es gibt mehr als genug Gründe vor gewissen pot. Partnern zu warnen.

Das musst Du MIR nicht schreiben! Ich warne hier bei GF seit Jahren Jugendliche quasi jeden Tag vor Leuten wie dir, bzw. erkläre warum und belege ihnen, dass unsere Gesetze sie und ihre Wünsche sogar vor ihren Eltern schützen, sollten die so, ähm, "interessante" Auffassungen vertreten wie Du. 🤣

0
Kosmos500  25.03.2023, 21:06
@Libertinaerer

Na ja wo dein Interesse liegt wissen wir. Nicht beim Schutz der Jugendlichen, schliesslich verdrehst du gern Gesetze damit es sich so anhört wie es dir in den Kram passt.

0
Libertinaerer  25.03.2023, 21:36
@Kosmos500
Na ja wo dein Interesse liegt wissen wir.

Na ja, wir wissen, wie es um dein "Wissen" so bestellt ist ... 🤣

... eine wirre Behauptung, die sich nahtlos einreiht, in die Gesamtheit deiner wirren Behauptungen. 🤪

Derweil liege ich hier gemütlich mit dem Tablet auf dem Bauch und Süßkram und Cola daneben, und grinse still vor mich hin. 🤭

0

Nun ja, speziell bei Mädchen fürchten sich Eltern natürlich immer vor ungeplantem Nachwuchs. Der Gedanke daran versetzt sie regelmäßig in Panik.

Außerdem möchten Eltern auch gern den Umgang mit Personen unterbinden, die sie für die Entwicklung ihrer Kinder für schädlich einstufen.

Als Erziehungsberechtigte dürfen sie das auch, so lange Du minderjährig bist. Ein anderes Thema ist es jedoch, ob das wirksam und sinnvoll ist.

Libertinaerer  04.01.2023, 12:49
Der Gedanke daran versetzt sie regelmäßig in Panik.

Ja, erstaunlich, oder?

Bei allen Möglichkeiten (Kondom/Pille/..., Pille danach, Pille für Schwangerschaftsabbruch) ist DAS ihre "Sorge"?

Dass ihr Kind beim Fahradfahren lethal unter einen LKW geraten könnte, oder durch ein Fußballspiel wochenlang ins Krankenhaus und an Krücken muss, ist wohl kein Grund für ein Verbot ...

Außerdem möchten Eltern auch gern den Umgang mit Personen unterbinden, die sie für die Entwicklung ihrer Kinder für schädlich einstufen

... reagieren aber erfahrungsgemäß sehr ungehalten, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass IHR Verhalten schädlich für ihr Kind sei. ^^

Als Erziehungsberechtigte dürfen sie das auch, so lange Du minderjährig bist.

Nein, dürfen sie nicht (mehr).

Wurde zur Jahrtausendwende geändert.

Dass das, nach gut 20 Jahren, immer noch nicht jeder weiß, finde ich ebenfalls erschreckend.

1
buma1978  04.01.2023, 14:46
@Libertinaerer
Bei allen Möglichkeiten (Kondom/Pille/..., Pille, danach, Pille für Schwangerschaftsabbruch) ist DAS ihre "Sorge"?

Ja, ist es. Besonders überspitzt ist diese Vorstellung in konservativen Kreisen der USA zu sehen, aber auch hierzulande gibt es noch immer Familien, welche die Vorstellung ihr "Kind" könnte Sex haben in absolute Panik versetzt. Der Gedanke an die Pille, die Pille danach oder einen Schwangerschaftsabbruch kommt für sie kurz vor dem Weltuntergang. Wobei das so eine unzulässige Verallgemeinerung ist, die Abstufungen sind vielfältig. Andere Alltagsprobleme verblassen dagegen im Gefahrenbewusstsein tatsächlich. Im letzten Satz habe ich angedeutet, dass dies eher das Gegenteil meiner Meinung ist.

... reagieren aber erfahrungsgemäß sehr ungehalten, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass IHR Verhalten schädlich für ihr Kind sei. ^^

Ja dem ist so. Hierzulande wird die "Erziehungshoheit" der Eltern recht eng gesehen und landet auch ab des hier diskutierten Themas nicht selten vor Gericht.

Nein, dürfen sie nicht (mehr).

Das ist mir prinzipiell bewusst. Es wäre aber nett, mal die Paragrafen zum Nachlesen zu nennen, denn bei Gesetzen kommt es auf den genauen Wortlaut an.

In der Praxis dürfte es aber den Eltern leichter fallen, ein Verbot durchzusetzen, das sie für berechtigt halten, als das die Jugendlichen ihr Recht nutzen können. Zumal Eltern Verbote auch rechtskonform umdeuten können. Die ohnehin überlasteten Jugendämter als Ansprechpartner dürften in den meisten dieser Fälle ins leere laufen.

Auch hier spielt aber der kulturelle Hintergrund des Elternhauses eine große Rolle.

0
Libertinaerer  04.01.2023, 16:18
@buma1978
Besonders überspitzt ist diese Vorstellung in konservativen Kreisen der USA zu sehen

... und als Folge die mit Abstand höchste Rate an Teenagerschwangerschaften in den entwickelten Industrieländern. Wenn es nicht so traurig wäre, käme ich aus dem Lachen kaum heraus.

Hierzulande wird die "Erziehungshoheit" der Eltern recht eng gesehen

Umso erfreulicher, dass aus den "Erziehungsberechtigten" die "Sorgeberechtigten" wurden. ^^

In der Praxis dürfte es aber den Eltern leichter fallen, ein Verbot durchzusetzen, das sie für berechtigt halten, als das die Jugendlichen ihr Recht nutzen können.

Das wurde mit der letzten Reform des Erziehungsrechts inkl. Reform des Familiengerichtswesens geändert.

Davon abgesehen werden sich vor allem die meisten Jugendlichen ohnehin nicht ändern: Linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus. ^^

Zumal Eltern Verbote auch rechtskonform umdeuten können. Die ohnehin überlasteten Jugendämter als Ansprechpartner dürften in den meisten dieser Fälle ins leere laufen.

Die melden Jahr für Jahr neue Rekordzahlen bezügl. Eingriffe wg. Kindeswohlgefährdung.

Dabei glaube ich nicht, dass mehr als früber schiefläuft (im Gegenteil), sondern das aufmerksamer hingeschaut und dann auch schneller durchgegriffen wird.

Es wäre aber nett, mal die Paragrafen zum Nachlesen zu nennen, denn bei Gesetzen kommt es auf den genauen Wortlaut an.

Das Problem ist, dass die Gesetze natürlich nicht jedes mögliche Detail vorschreiben können, sondern nur den grundlegenden Zweck und die Richtung.

So sammeln sich halt über die Jahre die Fälle, in denen das eine oder andere Familengericht wiederetwas neues zur Liste hinzugefügt hat, was Eltern alles nicht tun dürfen.

Und schon die Fälle, die ich kenne, reichen für eine längere Liste, die manche Eltern unangenehm überraschen dürfte. ^^

Hier mein bei GF aus gegebenem Anlass stetig hervorgekramtes Lieblingsbeispiel, zumal dort die letzte Instanz ausnahnsweise mal die Erstinstanz so richtig abgewatscht hat (plus etwas mildere Kritik am Jugendamt): https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

0
buma1978  04.01.2023, 16:53
@Libertinaerer
Das Problem ist, dass die Gesetze natürlich nicht jedes mögliche Detail vorschreiben können, sondern nur den grundlegenden Zweck und die Richtung.

Um so expliziter Gesetze abgefasst sind, um so mehr ergeben sich Schlupflöcher. Aus diesem Grund sind Gesetze oft unscharf formuliert, um den Richtern den nötigen Spielraum zu eröffnen.

Die Frage nach den Paragrafen bleibt.

Die Frage ist im Einzelfall was Kindeswohlgefährdung ist und welche Fälle Priorität genießen müssen um die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu schützen.

"Darf Freund(in) nicht treffen" wird selbst wenn es bis zu den Behörden vordringt, kaum Priorität eins haben. Speziell wenn die Eltern selbst Juristen sind, werden sie kaum unwirksame Argumente vorbringen. Recht haben heißt noch lange nicht recht bekommen.

0
Libertinaerer  04.01.2023, 17:55
@buma1978
"Darf Freund(in) nicht treffen" wird selbst wenn es bis zu den Behörden vordringt, kaum Priorität eins haben

..., sondern üblicherweise wird ihr Kind dieses elterliche "Verbot" einfach genauso geflissentlich ignorieren, wie es die 14-jährige Josephine im verlinkten Fall getan hat.

Speziell wenn die Eltern selbst Juristen sind

Ich glaube zwar nicht, dass Josephines Eltern Juristen waren, aber sie hatten sehr wahrscheinlich einen in der nächsten Verwandtschaft, so wie sie auch einen Arzt in der nächsten Verwandtschaft hatten, der ihnen willfährig half.

Die wussten jedenfalls GANZ genau, was sie wann zu behaupten hatten, um einen maximalen Effekt zu erzielen, und was sie sich besser ersparen.

Diese Chuzpe hat mir schon Respekt abgenötigt. Erfolgreich war es dennoch nicht. Im Gegenteil: Es hat die Familie komplett zerlegt.

Und ich gehe jede Wette ein, dass ihre Tochter das deutlich besser weggesteckt hat, als die Eltern. Denn, dass meine Tochter nichts mehr, nie wieder, bis ans Ende meines Lebens, von mir wissen und mit mir zu tun haben möcnte, wäre so ziemlich das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann. Ich kenne auch Eltern, die unter so etwas leiden.

PS: Davon abgesehen: A-loch bleibt A-loch, auch wenn sich sein Opfer nicht dazu durchringen kann, rechtlich gegen den Täter vorzugehen. Aber wenn es das möchte, gebührt ihr a) Unterstützung und b) ist das für sie im heutigen Familenrecht eben auch ganz bewusst sehr niederscbwellig möglich. Ganz egal, ob Du das glaubst oder nicht.

0
buma1978  04.01.2023, 19:10
@Libertinaerer

Prinzipiell bin ich Deiner Meinung, nur werden die allermeisten Fälle nie bei den Behörden landen. Manche werden ins Internat verfrachtet. Bei Familien mit Migrationshintergrund auch schon mal ins Heimatland. Bei nicht wenigen werden die Kids das Verbot umgehen (im Endeffekt die Variante, bei der das meiste passiert) und bei manchen fügen sich die Kids auch (vor allem wenn die Eltern in einer Machtposition sind).

0
buma1978  04.01.2023, 19:36
@Libertinaerer
.. und als Folge die mit Abstand höchste Rate an Teenagerschwangerschaften in den entwickelten Industrieländern.

Nachtrag: Die Teenager Schwangerschaften finden sich überwiegend in sozial schwachen Gesellschaftsschichten.

Die von mir angeführten konservativen Kreise repräsentieren überwiegend "gut situierte" republikanische Kreise der Mittelschicht. Unter anderem werden hier in einigen Bundesstaaten noch bei uns verbotene "Konversionstherapien" durchgeführt.

0
Libertinaerer  04.01.2023, 21:06
@buma1978
Bei nicht wenigen werden die Kids das Verbot umgehen (im Endeffekt die Variante, bei der das meiste passiert) 

Eben. Und was bei irgendwelchen verpeilten Gottesanbetern passiert, interessiert mich eher weniger. Würde mich auch nicht stören, wenn gleich die ganze Sippschaft wieder abzieht. Aber so lange sie hier leben, haben sie sich eben an unsere Gesetze zu halten. Und wenn deren Mädels machen, was sie machen möchten, um sich dann vor der Hochzeitsnacht wieder ihre Jungfernhäutchen zusammenflicken zu lassen, dann lache ich halt auch gerne bei so viel Bigotterie. Ist ja nicht meine "Kultur" ...

Die Teenager Schwangerschaften finden sich überwiegend in sozial schwachen Gesellschaftsschichten.

Nein.

Die von mir angeführten konservativen Kreise repräsentieren überwiegend "gut situierte" republikanische Kreise der Mittelschicht.

Also in diesem Fall christlich verpeilte Kreise, deren Eltern möchten, dass ihre Kinder möglichst Kreationismus statt Evolution im Biologieunterricht haben, und Abstinenz lernen, statt Verhütung.

Oder gleich, noch kranker, ihten Enthaltsamkeitsschwur an den Daddy koppeln.

Klappt dann halt oft nicht mit Enthaltsamkeit ... und Verhütung. wie auch regelmäßige Epidemien von Geschlechtskrankheiten an Highschools zeigen ...

0
buma1978  04.01.2023, 21:57
@Libertinaerer
Nein.

Meinung oder nachweisbar (statistisch)?

Also in diesem Fall christlich verpeilte Kreise

Betrachtungsfrage? Kreationisten gehören natürlich dazu, aber das ist nur ein kleiner Teil. Konservativ christliche Werte sind im Mittelstand dort und hier weit verbreitet. Außerdem liegt das Schutzalter in vielen Bundesstaaten sehr viel höher als bei uns, was die Sachlage dort zusätzlich verändert.

Ist ja nicht meine "Kultur" ...

Natürlich muss man sich anderer Leute Einstellungen nicht zu eigen machen. Aber an der Situation der Jugendlichen ändert das nichts. Die können nichts für ihre Eltern.

0
Libertinaerer  05.01.2023, 01:23
@buma1978
Meinung oder nachweisbar (statistisch)?

Sag DU es mir. Die Behauptung bezügl. der "sozial Schwachen" war von dir, und ich weiß ehrlich gesagt nicht, was das für eine Rolle spielen, bzw. ob es in europäischen Staaten keine "sozial Schwachen" geben soll.

Die gibt es auch hier, wir haben - wie andere eruropäische Staaten - jedenfalls eine deutlich geringere Zahl an Teenagerschwangerschaften, und das nicht aus sozialen Gründen, sondern weil wir unsere Kinder besser aufklären.

Unter Obama begann man dem "Abstinenz"-Unsinn wieder durch realitätsnähere Aufklärung zu begegnen - und infolge sanken dann auch die Zahlen; etwas zumindest, aber immerhin ein Anfang.

Und der "Abstinenz"-Unsinn wird dort halt ..

Konservativ christliche Werte sind im Mittelstand dort und hier weit verbreitet. 

... von exakt diesen Leuten gefordert.

Und ich sehe auch nicht, das "hier" "konservativ christliche Werte (...) im Mittelstand (...) weit verbreitet" wären (solltest Du mit "hier" Deutschland meinen).

Sage ich mal als Mittelständler, der sich im Mittelstand bewegt, und schon weiß, was Du damit meinst.

Nur ist der deutsche Mittelstand mit Verlaub bei weitem nicht mehr so konservativ wie früher (analog zur Gesamtgesellschaft), bei weitem nicht mehr so christlich (analog zur Gesamtgesellschaft) und gerade zu krass atheistisch-liberal, verglichen mit den Zuständen in den USA. Die würden uns ja eher schon "gottlose Kommunisten" nennen. ;) CDU inkl. ^^

Außerdem liegt das Schutzalter in vielen Bundesstaaten sehr viel höher als bei uns, was die Sachlage dort zusätzlich verändert.

Das Schutzalter bezieht sich erstmal auf Sex zw. sexuell Mündigen (über dem Schutzalter) mit sexuell Unmündigen (unter dem Schutzalter).

Ich wage mal zu behaupten, dass die hohe Zahl an Teenagerschwangerschaften in den USA nicht auf sexuellen Missbrauch zurückzuführen ist, sondern auf legale Sexualkontakte ungefähr Gleichaltriger.

Und ich wage desweiteren mal zu behaupten, dass weder der "Abstinenz"-"Aufklärungsunterricht", noch das durch extremen, religiösen Konservativismus geprägte, sexualfeindliche Gesellschaftsklima nebst der Gesetzgebungen das Ziel haben, möglichst viele Teenagerschwangerschaften zu ermöglichen.

Das genaue Gegenteil wird der Fall sein. Nur klappt das eben nicht.

Aber an der Situation der Jugendlichen ändert das nichts. Die können nichts für ihre Eltern.

Natürlich nicht. Ihr Interesse am Thema ist auch nicht wesentlich anders. Nur haben die Jugendlicgen mit muslimischen Migrationshintergrund laut BZgA schlicht "mehr Angst vor ihren Eltern".

Wer Hilfe haben möchte, soll sie ja gerne bekommen. Aber wer keine Hilfe möchte, wird sie halt auch nicht bekommen.

Man kann ja keinen zu seinem Glück zwingen. Und wer halt glücklich damit ist, eine zusammengeflickte Pseudo-Jungfrau zu heiraten, bzw. dies vorzuspielen für den richtigen Weg hält, soll es halt tun.

Wir sind ein freies Land, und Freiheit bedeutet ggf. auch, ein anderes Verständnis von "Freiheit" haben zu können.

Das schließt ja Maßnahmen des Jugendamts/Familiengerichts nicht aus, wenn etwas extrem aus dem Rudef läuft ...

0
buma1978  05.01.2023, 05:06
@Libertinaerer

Ich diskutiere eigentlich gern und recherchiere in diesem Zusammenhang auch gern. Im eigentlichen Thema sind wir vermutlich auch nicht so weit entfernt voneinander und mit etwas Mühe müsste sich auch ein Konsens finden lassen, aber einige Äußerungen lassen mich annehmen, das wir politisch und persönlich wohl nicht auf einen Nenner kommen würden. Das nimmt mir in Moment etwas den Spaß an der Diskussion. Mal sehen, ob ich ihn wiederfinde.

0
Libertinaerer  07.01.2023, 13:51
@buma1978

Ich habe überhaupt kein interesse an einer "Diskussion".

Das hatte ich schon nicht, als ich dich dabei ...

Als Erziehungsberechtigte dürfen sie das auch, so lange Du minderjährig bist.

... zurechtgewiesen habe.

Das war einfach als Korrektur gedacht, während der Rest ein sich lustig machen über die inhärente Unlogik solch sexualfeindlicher Eltern darstellte (Sex als vermeintliche, auf jeden Fall aber vorgeschobene "Gefahr", und "Schutz der Kinder" vor potenziellen Partnern, wo der Gesetzgeber die Kinder tatsächlich vor solchen Eltern schützt).

Da gibt es NICHTS zu "diskutieren".

0
buma1978  07.01.2023, 14:45
@Libertinaerer

Das habe ich wohl missverstanden Herr Feldwebel. Gestatten, das ich wegtrete.

0
buma1978  07.01.2023, 17:25
@Libertinaerer

Also ich habe gedient, es gibt das Kommando Achtung, aber jemand in Achtung stellen nicht.

0
Libertinaerer  09.01.2023, 11:36
@buma1978

Nun, so nannte man bei uns damals den Befehl "Achtung!", wenn er ausgesprochen wurde, um das Fehlverhalten eines Untergebenen sofort abzustellen ... und ihm anschließend in sehr deutlichen Worten zu vermitteln, wo der Fehler lag..

Dass man das bei dir nicht so genannt hat, nehme ich einfach zur Kenntnis.

Wenn es bei euch für diese Anwendung von "Achtung!" eine andere Bezeichnung gab, kannst Du es mir aber gerne noch mitteilen. Notwendig ist das nicht - solltest Du dich erneut mal irren, schreibe ich ohnehin nur "Achtung!" zur Einleitung der Korrektur. ;)

0
buma1978  09.01.2023, 12:27
@Libertinaerer

Der Befehl Achtung diente dazu, für eine Gruppe von Soldaten eine Pausensituation abzubrechen. Das hieß zu gut Deutsch, Gespräche einstellen, Grundstellung einnehmen und dem Vorgesetzten zuwenden, um weitere Befehle entgegen zu nehmen. Eine direkte Beziehung zu disziplinarischen Verstößen gab es nicht. Das Kommando gehörte zum normalen militärischen Alltag. Eventuell ist es Dir so in Erinnerung, da so natürlich auch unaufmerksame Soldaten dazu aufgefordert wurden, den unerwünschten Mittagsschlaf abzubrechen.

0
Libertinaerer  09.01.2023, 13:17
@buma1978
Der Befehl Achtung diente dazu, für eine Gruppe von Soldaten eine Pausensituation abzubrechen.

Nein, das ist EINE der Möglichkeiten. Und das ...

Eine direkte Beziehung zu disziplinarischen Verstößen gab es nicht.

... ist eine der anderen Möglichkeiten.

Wenn DU das SO nie kennengelernt hast: Interessant.

ICH hingegen schon. 🤷‍♂️

Und wenn jemand aus disziplinarischen Gründen in Achtung gestellt wurde, dann saß das auch. Meine Nachschubkompanie war nämlich ansonsten von oben bis unten ein sehr entspannter Haufen. 😁

0
buma1978  09.01.2023, 15:00
@Libertinaerer

Auch wenn ich selbst zu den rückwärtigen Diensten gehörte, war ich Teil einer Panzer Einheit. Die Jungs gehörten eher dem groben Schlag an.

Bei uns gab es weder eine Formulierung "in Achtung stellen" noch einen direkten Bezug zu disziplinarischen Verfehlungen. "Achtung" war nichts anderes als "rechts um" oder "vorwärts Marsch". Nur war es in der Regel das erste Kommando eines Vorgesetzten, um sich die Aufmerksamkeit zu sichern. Ich denke nicht, dass dies heute viel anders ist.

0
Libertinaerer  10.01.2023, 14:29
@buma1978

Und "in Achtung stellen" (alternativ: "ins Achtung stellen") beschreibt einfach eben diesen Vorgang.

Kann man auch verbal ankündigen, wenn man den Soldat erstmal "freundlich" rüffelt: "Haben Sie das verstanden, Gefreiter XYZ, oder muss ich Sie ins Achtung stellen?"

0
buma1978  10.01.2023, 20:36
@Libertinaerer

"in Achtung stellen" (alternativ: "ins Achtung stellen") ist beides kein Deutsch, das mag es irgendwo als Slang geben, mehr aber nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Vorgesetzter jemals "oder muss ich Sie ins Achtung stellen?" von sich gibt.

Achtung ist das erste Kommando bei Eintreffen eines Vorgesetzten, alles andere ist sinnlos.

0
Kosmos500  20.03.2023, 03:22
@Libertinaerer

Deine Kommenatre sind so sexbezogen empathie und verantwortungslos, richtig übel.

Es sind Kinder keine Erwachsenen. Wann geht das in deinen Kopf rein. Verantwortung kennen viele noch nicht, auch können sie die Folgen ihrer Taten gar noch nicht richtig abschätzen.

Und auch das psychische Wohlbefinden interessiert dich null, rumfi cken ist das einzige in deinem Kopf.

0
Libertinaerer  20.03.2023, 05:01
@buma1978
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Vorgesetzter jemals "oder muss ich Sie ins Achtung stellen?" von sich gibt.

Ich mir schon.

Ist mir persönlich so widerfahren.

PS: Ich war im Kern kein schlechter Soldat - ganz im Gegenteil. Ich war motiviert, engagiert, wichtig, hochgeschätzt und wurde dafür auch ausgezeichnet.

Aber ich hatte (und habe) die Neigung, zu widersprechen. Und infolge wurde ich durchaus (jeweils ein-)mal in Achtung gestellt, aus dem Raum befohlen und dann unter 4 Augen in Achtung gestellt, bzw. einmal wurde eben angedroht, ich würde in Achtung gestellt werden (wenn ich nicht endlich die große Klappe halte ^^).

🤷‍♂️

PS: Und um den Mangel an Subordination voll zu machen: Einmal wurde ich auch vor dem Trupp in Achtung gestellt, und ich hab's ignoriert - bzw. ignoriert und gleichzeitig beruhigend auf den Vorgesetzten eingeredet, ihm aber auch klar gemacht, wer hier qua Kompetenz praktisch der Truppführer ist.

Ja, da hatte ich mit 'ner Disziplinarstrafe durchaus gerechnet, aber ich habe es halt dennoch (erfolgreich) darauf ankommen lassen.

0
Libertinaerer  20.03.2023, 05:21
@Kosmos500
eine Kommenatre sind so sexbezogen empathie und verantwortungslos, richtig übel.

Tja, ist ja auch eine Sexfrage, meine Empathie gilt dem Opfer, ganz bestimmt nicht den Tätern, und meine Verantwortung sehe ich hier bei GF darin, Fragestellern bestmöglich zu helfen.

Es sind Kinder keine Erwachsenen.

Es geht um Ü14, mithin eben genau KEINE Kinder, sondern Jugendliche.

Wann geht das in deinen Kopf rein.

Wann geht es in deinen Kopf rein, dass a) Jugendliche keine Kinder sind, b) sexuell selbstbestimmt, und infolge c) Eltern diesbezüglich grundsätzlich nicht mehr über deren Sexual- und Beziehungsleben bestimmen dürfen?

Dass manchen Eltern (wie auch dir) unsere (durchaus begründeten) Gesetze nicht gefallen, ist das eine. Darüber hinwegsetzen darf man sich trotzdem nicht.

Es hat schon mit Verlaub mehr als ein G'schmäckle, wenn man ...

Und auch das psychische Wohlbefinden interessiert dich null

... vorgibt, das "psychisvhe Wohlbefinden" anderer schützen zu wollen, indem man sich über Gesetze hinwegsetzt, die es zum Schutz genau dieses Wohlbefindens gibt.

Merkste was? Nein? Tja ...

rumfi cken ist das einzige in deinem Kopf.

Ah, (schlechte) Hellseherin! 🤭

Z.B. Jugendlichen zu helfen, wenn sie Hilfe wg. übergriffiger Erwachsener brauchen, ist auch noch in meinem Kopf. 😎

Das diesen Erwachsenen das nicht gefällt, damit kan ich segr gut Leben. Im Netz, wie im RL! 😁

0
buma1978  20.03.2023, 10:44
@Libertinaerer

Ich habe schon im vorhergehenden Post dargestellt das "in Achtung stellen" grober Unfug ist.

0
Libertinaerer  20.03.2023, 12:07
@buma1978

Scheint wohl nicht jeder auf dich zu horen. Unverschämtheit!

Komm, kriegst auch 'nen Trostkeks! ;)

🍪
0
buma1978  20.03.2023, 13:19
@Libertinaerer

Ich weiß ganz natürlich, Wolfsmilch, Eisenhut, Herbstzeitlose, Eibe, grüner Knollenblätterpilz, Mutterkorn ...

0
Libertinaerer  20.03.2023, 13:40
@buma1978

Immerhin war ich während meiner Grundausbildung für das Uffz-Casino verantwortlich!

Ich war wohl - und bin es noch - hinreichend vertrauenswürdig! 😎

Nicht mal in den Kaffee gespuckt habe ich ihnen. 😆

0
buma1978  20.03.2023, 14:31
@Libertinaerer

Nun, meine Aufgabe war es, all die einzusammeln, die unbedingt gegen eine Wand rennen oder in 6m Höhe eine Dachrinne loslassen mussten bzw. einen Panzer mit einem Jet verwechselt haben.

0
Libertinaerer  20.03.2023, 15:39
@buma1978

Bei der Grundausbildung (Nachschub) waren wir Nachbarn der PzGren. Dem Mythos zufolge, wurde bei denen während eines feucht-fröhlichen Abends u.a. ein unbeliebter Uffz in einen Spind gesperrt, und der dann - inkl. Uffz - aus dem ersten Stock gekippt.

Das war dann wohl auch kein "Abholen" mehr, sondern ein "Einsammeln" ...

... aber Nachschubsoldaten sind brav(er)! 😇

0
buma1978  20.03.2023, 23:14
@Libertinaerer

Bei uns ging die Mär das einer bei so was aus Angst schon auf dem Fensterbrett verstorben ist. In der Regel wurde nämlich nur geschaukelt, geschwafelt, hin und her gekippt, aber nicht wirklich heruntergeworfen.

Dafür hatten wir einen Fensterspringer, der nach Genesung sofort wieder gesprungen ist (2. Geschoss). Was ihm diesmal ein Bein kostete. Was beweist, das man die Höhe gut überleben kann. Übrigens immer durchs geschlossene Fenster. Eine Stunde Arbeit mit Glas rauspoolen. Unangespitzt im Boden versenkt gewinnt da fast eine neue Bedeutung.

0
Kosmos500  20.03.2023, 03:20

Aufgrund er Unterhaltspflicht ist es für Jungs genauso ungünstig ein Kind zu zeugen.

0

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Unter 14 dürfen die Eltern die Sexperimente ihrer Kinder verbieten (oder sogar fördern). Ab 14 haben sie rechtlich gesehen kaum noch Mitspracherecht. Hausarrest oder Umgangsverbote, um eine Beziehung zu verhindern sind NICHT zulässig und auf objektive Gefährdung durch den Partner beschränkt (z.B. wenn dieser von harten Drogen abhängig ist oder religiöses Sektierertum betreibt).

Trotzdem ist es meist nicht böser Wille, der Eltern in die Beziehungen und das Sexleben ihrer Kinder eingreifen lässt, sondern die Angst vor ungeplantem Nachwuchs und anderen lebensverändernden Fehlentscheidungen…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
musso  04.01.2023, 09:15
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem

Irrtum. Sex mit Kindern ist grundsätzlich verboten. Nur sind 13-Jährige noch nicht strafmündig. Das macht es aber nicht erlaubt. Es wird nur niemand bestraft, weil zu jung

3
RFahren  04.01.2023, 09:18
@musso

Falsch! Kinder können hier nicht Täter werden. Die Straffreiheit ist NICHT in fehlender Strafmündigkeit begründet!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

1
Charalambos  04.01.2023, 09:26
@RFahren

Die Straffreiheit heißt nicht, das es erlaubt ist. Sie ergibt sich ausdrücklich nur aus der fehlenden Strafmündigkeit. Insofern hat @musso recht

3
musso  04.01.2023, 09:30
@RFahren

Das Gericht kann von einer Strafe absehen, wenn der Täter gleichaltrig... ist. Das macht es immer noch nicht erlaubt.

2
Dommie1306  04.01.2023, 09:44
@RFahren

Eigentlich würde ein Blick ins Gesetz reichen:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.
ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

Ergebnis: Niemand darf mit Kinder unter 14 Jahren Sex haben. Die Konstellation 13/13 ist also erstmal verboten.

  1. Aber:
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

2. Aber:

§ 19 StGB
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Trotzdem und das ist wichtig: Nur weil etwas nicht bestraft wird / werden kann, ist es juristisch nicht automatisch erlaubt!

Soweit erstmal der Gesetztestext:

Jedoch ist auch der Zweck des Gesetzes zu beachten. Und dieser liegt gemäß dem Kommentar "Laubenthal" beim Schutzzweck der Kinder - was bedeutet, Kinder können den §176 StGB selbst gar nicht verwirklichen...

3
Libertinaerer  04.01.2023, 10:22
@Dommie1306
Eigentlich würde ein Blick ins Gesetz reichen:

Das "eigentlich" ist gut gewählt.

Und zur Rechtsfindung gehört halt zwingend auch die Kenntnis anderer (insbes. einschränkender und/oder konkurrierender) Gesetze im Allgemeinen , sowie natürlich des Schutzzwecks des Gesetzes im Besonderen.

Da greift ein "Blick ins Gesetz" ganz uneigentlich schnell viel zu kurz.

Quelle btw: Laubenthal, Handbuch Sexualstraftaten, 2012, Rn 442.
Kinder können den §176 StGB selbst gar nicht verwirklichen

Exakt. Deswegen schreibt Laubenthal ja u.a. auch: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht".

D.h., Kinder begehen bei einvernehmlichem Sex mit ihresgleichen eben keine rechtswidrige Handlung: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Fazit: Ist erlaubt, weil nicht rechtswidrig (umgangssprachlich: nicht "verboten").

Und nicht nur ist es ihnen nicht "verboten", nein, ihre Eltern dürfen es sogar auch noch ausdrücklich durch "überlassen von Gelegenheit" "fördern" (§ 180 StGB).

2
animeartemis  04.01.2023, 10:31
@Dommie1306

Kinder können durchaus juristisch belangt werden.

Würde ein 12 jahriger eine sagen wir 5 jährige vergewaltigen, wäre eine Verurteilung vor einem Zivilgericht durchaus möglich und ist auch schon vorgekommen.

Es ist der Einzelfall zu betrachten, aber war der Sex einvernehmlich wie im Beispiel 13 x 13, entsteht kein Schaden und damit auch kein Anspruch auf Schadensersatz vor einem Zivilgericht.

Unabhängig der juristischen Möglichkeiten stehen auch weitere Mittel zur Verfügung, beim Fall 12 x 5 wird sich das Jugendamt einschalten, das kann sogar soweit gehen, dass das Jugendamt das Kind (12) in Obhut nimmt, weil es Zweifel daran hat, dass die Eltern sich entsprechend drum kümmern.

Ganz so zahnlos ist das System bei U14 nicht, nicht strafmündig zu sein bedeutet nicht automatisch, nicht bestraft werden zu können. Aber es ist halt jeder Fall einzeln zu betrachten, was möglich und was sinnvoll ist.

Bzw. Der Fall 12 x 5 ist tatsächlich passiert vor Jahren im Haus wo ich gewohnt hatte, der kleine wurde auch entsprechend verurteilt, muss die psychologischen Behandlungskosten sowie die Medikamente bezahlen, sowie weitere Auslagen die anfallen. Die Eltern wurden vom Jugendamt ebenfalls entsprechend in die Pflicht genommen, es gab für sie noch weitere Konsequenzen darüber hinaus.

2
Libertinaerer  04.01.2023, 10:42
@RFahren
Doch!

Vorsicht! SO formuliert ist das falsch, bzw. in deinem Fall vermutlich eher missverständlich ausgedrückt.

Nur weil man von Strafe absehen kann (und ggf. sicher wird), ist es nicht legal! Sex zw. 14 & 13 ist also (in Deutschland - nicht Österreich oder Schweiz) IMMER illegal. Selbst wenn ein Verfahren aus sehr guten Gründen, ja, zwingenden Gründen eingestellt, oder ein Beschuldigter freigesprochen wird.

Anders sieht es beim einvernehmlichen Sex zw. U14 untereinander aus. Da irren musso und Charalambos. Sogar doppelt.

  1. Da dabei Kinder nicht rechtswidrig handeln (sie sind bereits aufgrund des Schutzzwecks des §176 StGB als Täter ausgeschlossen), begehen sie überhaupt kein Delikt. Umgekehrt:
  2. WENN sie tatsächlich ein Delikt begehen würden (das wäre z.B. bei sexuellen Übergriffen oder gar Vergewaltigung anderer gleich welchen Alters gegeben, § 177 StGB), DANN kann - und ggf. wird - das auch rechtliche Konsequenzen haben. Nur eben keine strafrechtlichen.

Deswegen: Die Frage der Rechtswidrigkeit einer Handlung ist nicht an die Schuldfähigkeit (strafmündigkeit) gekoppelt. Und das gilt, zumindest ab 7, auch für persönliche rechtliche Konsequenzen.

Einvernehmlicher Sex zw. U14 ist schlicht legal, weil es gar kein Delikt (keine rechtswidrige Handlung) ist. DAS erschließt sich abef erst, wenn man mehr kennt, als nur "ein Blick ins Gesetz" ...

2
Libertinaerer  04.01.2023, 10:53
@animeartemis
Kinder können durchaus juristisch belangt werden.

Und DAS ist vielen/fast allen offenbar nicht bewusst, bzw. wird durch den Verweis auf die "Strafunmündigkeit" auch noch wieder und wieder vernebelt.

Das Zivilrecht kennt eine breite Palette an Sanktionsmöglichkeiten - bis hin zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Auch für Kinder. Und nicht nur theoretisch!

Ob eine sexuelle Handlung zw. Kindern rechtskonform oder rechtswidrig war, ist, wie zw. Erwachsenen auch, halt anhand der Handlung selbst zu unterscheiden:

"Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Sexuelle Übergriffe unter Kindern – Handbuch zur Prävention und Intervention, Freund/Riedel-Breidenstein)

Bzw. eben umgekehrt:

"Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

2
Dommie1306  04.01.2023, 11:56
@Libertinaerer

Deswegen das "eigentlich" => Ich wollte darauf hinaus, dass das Thema komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint ;-)

1
Kosmos500  25.03.2023, 20:25

Ab 14 haben sie rechtlich gesehen kaum noch Mitspracherecht. Hausarrest oder Umgangsverbote, um eine Beziehung zu verhindern sind NICHT zulässig und auf objektive Gefährdung durch den Partner beschränkt

Das ist falsch. Kinder und Jugendliche sind nicht mündig.

Eltern haben die PFLICHT Kinder vor Gefahren zu beschützen.

Meistens geht das aber nicht via Sexualstrafrecht, denn das macht innerhalb der Familie nur gegen ältere Erwachsene Sextäter Sinn.

Leider ist es in Deutschland dank Pädotäterschutzgesetz nicht möglich rechtlich erwachsene Täter von den Kindern und Jugendlichen fern zu halten. Da haben männliche Politiker und Pädos ganze Arbeit geleistet. Ich hoffe das wird auch in Deutschland endlich korrigiert und der Schutz der Minderjährigen, heisst Erhöhung des Schutzalters gegenüber Erwachsenen oder älteren Tätern angepasst.

In den USA gilt zb das Schutzalter von 18 gegenüber erwachsenen Tätern, in der Schweiz 16 und 3 Jahre Altersunterschied.

In keinem Fall wird einvernehmlicher Sex unter Gleichaltrigen verboten.

Und so soll es auch sein.

Denn es gibt sehr viele Sextäter, die im Internet unterwegs sind und via Internet und Grooming auf der Jagd nach Minderjährigen Opfern sind.

Nicht wenige davon Lover Boys.

Und vor diesen Sextätern müssen Minderjährige durch Eltern und den Staat, die Gesetze geschützt werden.

Auch in Deutschland besser.

0
RFahren  26.03.2023, 10:15
@Kosmos500

Das Schutzalter ist in den USA nicht einheitlich geregelt. Es gibt immer noch Bundesstaaten, in denen 12jährige heiraten dürfen (vor allem, wenn bereits schwanger) - DAS sehe ich als schlechtes Vorbild…

Ich plädiere seit Jahren für Romeo-Paragraphen wie in A oder CH - aber derzeit gilt in D die Regelung wie beschrieben und die von Dir vertretene Fürsorge der Eltern hat Grenzen:

Bericht über ein Urteil in einer juristischen Fachzeitschrift:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-9-uf-132-15-beziehung-15-jaehrige-aelterer-mann/

Ansonsten wäre es sinnvoll, wenn Du für Deinen Feldzug gegen die deutsche Gesetzgebung nicht meine Antworten kaperst.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
Kosmos500  27.03.2023, 14:30
@RFahren

aber derzeit gilt in D die Regelung wie beschrieben und die von Dir vertretene Fürsorge der Eltern hat Grenzen:

Ja die Rechtssprechung in Deutschland bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ist schon länger absurd und schützt ganz klar und gezielt Sexualtäter.

Deshalb auch das Sexualstrafgesetz, dass erwachsenen erlaubt Kinder ab 14 zu missbrauchen. Diese Jugendlichen haben wenig chancen gegen Sextäter.

Aber das ist nur ein Urteil. Es gibt andere. Mit mehr Richterinnen und jüngeren gleichberechtigtbaufgewachsenen Richtern ändert sich hoffentlich endlich etwas.

0
RFahren  27.03.2023, 14:40
@Kosmos500
Deshalb auch das Sexualstrafgesetz, dass erwachsenen erlaubt Kinder ab 14 zu missbrauchen. Diese Jugendlichen haben wenig chancen gegen Sextäter.

Alleine schon „Kinder ab 14“ ist rechtlich ein Widerspruch in sich.

Personen ab 14 gelten als Jugendliche!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
Kosmos500  27.03.2023, 14:51
@RFahren

Ständig von Pädo und hebe zu reden ist aufwendig und sinnlos. Als wenn die Täter einen unterschied zwischen 13 und 14 machen würden....

0
RFahren  27.03.2023, 14:53
@Kosmos500

Der Staatsanwalt tut es…

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

0
Kosmos500  27.03.2023, 14:55
@RFahren

Wir sind hier aber nicht vor Gericht und reden auch nicht wie Rechtsanwälte. Das wäre auch absurd, da es hier drin nur wenige gibt, die einen Abshcluss und das Fachknowhow haben.

Und auch in der entsprechenden Fachliterautr, wird Pädo der Vereinfachung halber für beides verwendet.

Die meisten Täter sind ja im Alltag "normal" hetero und haben erwachsene Ehefrauen.

0

Solange du im Haus deiner Eltern lebst und sie dich erziehen, dürfen sie als erzieherische Maßnahme sogar deine Menschenrechte einschränken, solange das nicht Maße annimmt die man als Misshandlung bezeichnen könnte.

Ein Hausarrest zum Beispiel ist eine Verletzung des Menschenrechts auf Freiheit. Ist aber als Erziehungsmaßnahme erlaubt.

Auf diese Weise dürfen deine Eltern auch bestimmen mit wem du dich triffst und was du mit diesen Personen machst.

Kluge Eltern jedoch wissen, dass man Kinder von solchen Dingen nicht abhalten kann. Man kann sie nur darauf vorbereiten und sie aufklären.

Aber Intelligenz, so scheint es mir, wird immer mehr zur Mangelware.

RFahren  04.01.2023, 09:26

SO kann man das NICHT sagen!

Maßnahmen wie Hausarrest oder Umgangsverbote, um eine alterstypische Beziehung und/oder Sex eines Jugendlichen (ab 14) zu verhindern, sind NICHT zulässig und können ggf. mit Hilfe des Jugendamtes angegangen werden!

Solche Maßnahmen sind NUR dann zulässig, wenn vom potenziellen Partner eine OBJEKTIVE Gefahr ausgeht - z.B. die Sucht nach harten Drogen oder religiöses Sektierertum.

Nur weil den Eltern Geschlecht, Alter, Beruf, Herkunft, Kleidungsstil, Tattoos o.ä. nicht passt, oder ein unsichtbarer Himmelszauberer dadurch verstimmt werden könnte, ist KEIN legitimer Grund.

Trotzdem ist es natürlich sinnvoller den Partner zuhause vorzustellen und dass die Eltern diesen zu akzeptieren.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

3
Andrastor  04.01.2023, 09:36
@RFahren

Man kann als Kind immer versuchen das Verhalten der Eltern beim Jungendamt anzufechten. Die Frage ist, was dann dabei heraus kommt.

Aber ja, mit den Eltern zu sprechen und einen gemeinsamen Mittelweg zu finden, sollte immer die erste Priorität sein.

1
RFahren  04.01.2023, 09:38
@Andrastor

Schön, dass wir uns zumindest teilweise einig sind!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

2
Andrastor  04.01.2023, 09:40
@RFahren

Ich mag deinen Wahlspruch.

Meiner ist:

Keine Ehe vor dem Sex.
3
RFahren  04.01.2023, 09:51
@Andrastor

Den verwende ich auch gerne, wenn es um Jungfrauenkulte geht..

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

2
Libertinaerer  04.01.2023, 12:33
Ein Hausarrest zum Beispiel ist eine Verletzung des Menschenrechts auf Freiheit. Ist aber als Erziehungsmaßnahme erlaubt.

Exakt: Als konkrete Erziehungsmaßnahme.

Ein "Du bleibst eingesperrt, bis Du versprichst zu tun, was wir sagen (was wir ggf. durch Überwachungs-App oder dich begleitenden Bruder 24/7 überwachen)", ist natürlich nicht erlaubt.

Also:

Auf diese Weise dürfen deine Eltern auch bestimmen mit wem du dich triffst und was du mit diesen Personen machst.

Nein! EINDEUTIG NEIN!

Zum einen sind entwürdigende Erziehungsmaßnahmen verboten, zum andere hat das Kind ein eigenes Umgangsrecht.

Das Umgangsrecht der Eltern kann das des Kindes überwiegen (je jünger und persönlich unbedeutender, umso mehr), aber was z.b. intime Beziehungen Jugendlicher angeht, da sieht es für übergriffige Eltern SEHR schlecht aus ...

... und was konkret gemacht wird, bestimmt übrigens der mit dem Umgangsrecht.

0
Kosmos500  25.03.2023, 20:31

Genau.

Aber es geht nicht nur um kluge Eltern.

Es geht um kluge Kinder, die auf vertrauenswürdige Erwachsene , in erster Linie liebende Eltern hören. Denn die haben meistens das Wohl des Kindes im Sinn, ganz im Gegensatz zu den erwachsenen Sextätern real und im Internet, von denen es massenhaft gibt und deutsche Gesetze Minderjährige ab 14 Jahren zumindest gesetzlich zum Frass vorwerfen und Missbrauch.

Ich hoffe dieses perverse Pädofördergesetz wird auch in DE und Ö angepasst mit Schutzalter 16 und max Altersunterschied von 3 Jahren.

0

Die Eltern sind deine Vormunde bis zum 18 Lebensjahr. Sie sind verpflichtet dich zu beschützen und für dein Wohlergehen zu Sorgen, dich vor Gefahren zu beschützen.

Gerade Minderjährige ab 10, je nach Täter ab 14/16 sind besonders begehrte Zielgruppe für allerlei Sextäter.

Ich kann dich nur warnen vor den vielen Erwachsenen oder deutlich älteren Sextätern im Netz und realen Leben. Jugendliche sind meistens in keinster Weise auf die perfiden Manipulationen, das Grooming oder schlicht Brutalität vorbereitet, mit denen diese älteren Sextäter aufgrund ihrer Erfahrung vorgehen können. Getrade im Newtz geben sich viele als Jugendliche und Gleichaltrige aus. Erst Schrittweise, wenn eine Beziehung und Abhängigkeit aufgebaut wurde, wird die Identität gezeigt.

Und dann waeren noch die Gleichaltrigen Fboys und Vergewaltigertypen, Drogenabhängigen, Kriminellen...welche junge Menschen auf einen tödlichen oder schlechten Weg bringen oder diese schwer verletzen und traumatisieren können.

Der Gefahren gerade im zarten Alter von 12 bis 16 sind sehr viele und vor diesen wollen Eltern Jugendliche beschützen.

Natürlich soll man erste zarte altersgerechte Erfarungen mit Liebe, Beziehungen und Sex sammeln dürfen und sollen. Das gehört zum Erwachsen werden und niemand möchte das verbieten.

Allerdings besitzen die wenigsten die körperliche und mentale Reife vor dem 16 Lebensjahr verantwortungsvoll Sex zu haben und vor allem Sextäter zu ekennen und sich gegen Übergriffe wehren zu können. Es mag Ausnahmen geben zb unter jugendlichen, die länger in einer Liebesbeziehung sind und wenn beide sich dafür reif fühlen.

Auch wenn die Neugier gross ist und der soziale Druck gross es und dies zu tun, sollte man sehr sehr vorsichtig sein, ob und vor allem mit wem man sich einlässt.

Durch ein traumatisches Erlebnis kann die Beziehungsfähigkeit und das ganze Leben geschädigt oder zerstörrt werden.

Eltern, gerade Väter, haben meist einen guten Riecher was pot. Partner betrifft.

Und sie sind verpflichtet einzugreiffen um dich zu schützen, wenn Gefahr droht.

Sie dürfen aber nicht jeden pot. Partner ablehnen und die Ablehnung begründen.

Im Übrigen möchte ich erwähnen, dass hier viele Kommentierer selber Sextäter sind und ihre eigene Agenda führen, die NICHT deinen Schutz beinhaltet. Sondern Opfersuche und Profilierung.

Deshalb prüfe die Beiträge gut nach Eigennutzen. Auch das gehört zum Erwachsen werden, nicht alles zu glauben was gewisse Leute sagen und schreiben, sondern sich nach deren Motive zu prüfen.

Kosmos500  25.03.2023, 21:09

ich habe gerade deine anderen Fragen gesehen.

Es geht um Kriminalität und deine Käuflichkeit. Beides geht klar in eine kriminelle Richtung und eine Gefährdung deines Wohles.

Deine Eltern sind verpflichtet einzuschreiten und haben auch genug Gesetze zur Verfügung. Angefangen mit sex. Missbrauch/Prostitution/Lover Boy Gesetze wie auch Strafgesetze in Zusammenhang mit kriminellen Taten- egal welche.

Da kann zur Not auch das Jugendamt eingeschaltet werden oder tut es von sich aus.

0