Beziehungen der eigenen Kinder verbieten?

5 Antworten

Eltern dürfen Beziehungen ihrer minderjährigen Kindern nicht verbieten. Deutsche Gerichte entscheiden da gerne gegen die Eltern und füe die Beziehung der Kinder, wie in diesem brisanteren Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Auch aus meinem privaten Umfeld kenne ich einen solchen Fall, wo gegen die Eltern entschieden wurde.

Die Eltern haben allerdings Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder. Sie dürfen also entscheiden, wann sich die Kinder wo aufzuhalten haben.

Auch welchen Besuch Kinder empfangen dürfen, können die Eltern über das Hausrecht bestimmen.

Das darf aber alles nich dazu missbraucht werden, um Beziehungen der Kinder zu unterbinden.

Sollten Kinder mit Erziehungsmethoden der Eltern nicht einverstanden sein, gibt es für sie die Möglichkeit, sich ans Jugendamt und/oder Familiengericht zu wenden.

Libertinaerer  04.08.2023, 04:12
Die Eltern haben allerdings Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder.

Das ist richtig. Und ...

Sie dürfen also entscheiden, wann sich die Kinder wo aufzuhalten haben.

... das ist falsch.

Das Recht bezieht sich auf den Lebensmittelpunkt, also wo man lebt und wohnt, nicht wo man geht und steht.

Das darf aber alles nich dazu missbraucht werden, um Beziehungen der Kinder zu unterbinden.

Grundsätzlich korrekt. Das betrifft aber vor allem das hier wichtige Umgangsrecht (wird ständig mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht verwechselt).

Sprich: Die Eltern können verbieten, dass ihr "Kind" mit dem Partner zusammenzieht, aber sie können nicht verbieten, dass es mal (oder ggf. auch länger) bei ihm übernachtet (spätestens ab 16).

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Njein.

Eltern dürfen auch 14 Jährigen noch so einiges verbieten. Zb dürfen sie bestimmen wann das Kind zu Hause zu sein hat und wen es nach Hause mitbringen darf.

Auch dürfen sie erlauben oder verbieten wen das Kind in dessen zu Hause besuchen darf und wen nicht.

Das alles regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine und das Hausrecht. Letzteres hat sogar noch mit Volljährigkeit des "Kindes" bestand. Wenn die Eltern keine Hausgäste in IHRER Wohnung möchte, dann ist das so.

Und wenn die Kinder dann meinen, irgendwo "auf der grünen Wiese" stattdessen Sex haben zu müssen, dann wäre das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und natürlich verboten. Da müssen die Eltern gar nichts dazu tun.

GutenTag2003  03.08.2023, 14:08
 dann wäre das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und natürlich verboten. 

Das bedeutet ja nicht, dass es grundsätzlich von anderen gesehen werden kann. Demzufolge kann Sex "auf der grünen Wiese" durchaus - ungeahndet - stattfinden.

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GutenTag2003  03.08.2023, 14:10
@MaryLynn87

Es ist nur dann ein öffentliches "Erregnis" wenn sich sich "Öffentlichkeit" daran erregt.

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MaryLynn87  03.08.2023, 14:11
@GutenTag2003

Eben. Daher ist es grundsätzlich nicht erlaubt in der Öffentlichkeit Sex zu haben

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GutenTag2003  03.08.2023, 14:11
@MaryLynn87

Die "Grüne Wiese" = öffentlich, das bedeutet nicht, dass man überall auf der "grünen Wiese" auch gesehen werden kann.

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Libertinaerer  04.08.2023, 04:19
@MaryLynn87
Daher ist es grundsätzlich nicht erlaubt in der Öffentlichkeit Sex zu haben

Wenn man sich mit Recht nicht auskennt, dann kann man auch einfach mal die Klappe halten.

Zumal wenn man es - eigentlich offensichtlich - schafft, ein Gesetz schon im Grundsatz nicht zu verstehen, das nur aus einem - auch noch recht kurzen - Satz besteht.

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Libertinaerer  04.08.2023, 04:15
Das alles regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine

Falsch.

und das Hausrecht.

Richtig.

Und wenn die Kinder dann meinen, irgendwo "auf der grünen Wiese" stattdessen Sex haben zu müssen, dann wäre das "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und natürlich verboten.

Falsch.

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Dürfen Eltern ihren Kindern körperliche Beziehungen verbieten obwohl sie schon ü 14 sind und das selbst entscheiden können?

Sex an und für sich dürfen sie NICHT verbieten.

Was Eltern verbieten dürfen (und müssen) ist der Umgang mit Personen, die das Kindeswohl gefährden - und da spielt es keine Rolle, ob das nur ein Bekannter ist oder die Liebesbeziehung.

Allerdings liegen die rechtlichen Hürden dafür SEHR hoch. Das Kindeswohl wäre durch einen Kriminellen gefährdet, oder bei "Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.".

Und es muss sich um eine ersichtliche Gefährdung handeln. Weder sind bloße Behauptungen ohne ersichtliche Grundlage ausreichend, noch irgendwelche Ängste, was passieren könnte, geschweige denn ein einfaches "Das wollen wir nicht. Punkt!".

"Den mögen wir nicht" oder "Der ist uns zu alt" oder "Du bist 'dafür' noch zu jung" oder was auch immer in diesem Bereich liegt, sind keine relevanten "Gründe".

Verhindern die Eltern eine Beziehung ohne ersichtliche Gefahrenquelle, sind SIE es, die das Kindeswohl gefährden: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Und muss man sich zwingend daran halten?

Nein.

Aber bei tatsächlichen Folgen (also ungerechtfertigten "Erziehungsmaßnahmen"), sollte man erstmal zum Jugendamt gehen, um dem einen einen Riegel vorzuschieben. Die können den Eltern ihre Grenzen aufzeigen, wenn es dir nicht gelingt (s. verlinkte Antwort).

Letztlich haben die Eltern UND Kinder Einigkeit in Familienfragen anzustreben, und wenn eine oder beide Parteien dazu nicht in der Lage sind, kann das Familiengericht für sie eine Entscheidung treffen, an die sich alle zu halten haben.

Liverpool1  04.08.2023, 13:43

eltern können jederzeit kontakte verbieten, kontakte eindämmen und auch ausschließen, wenn sie der meinung sind das es schlechter einfluss ist. da kann kind garnichts machen. und auch ein familiengericht mischt sich da nicht ein.

bis 18 bestimmen die eltern was kind tut, wo es sich aufhält, mit wem es kontakt hat und wer es betreut. ab 18 kann kind gerne eigene wege gehen, so es sich das leisten kann.

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Libertinaerer  04.08.2023, 16:51
@Liverpool1

Und für diejenigen, die wissen möchten, wie es wirklich ist und warum es so ist, die können auf den Link in meiner Antwort klicken und es dort ausführlich nachlesen - inkl. der Auszüge eines letztinstanzlichen Gerichtsbeschlusses. 🤷‍♂️

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Liverpool1  04.08.2023, 17:56
@Libertinaerer

für diejenigen die wissen wollen wie es richtig und wirklich ist, die lesen deine falschen antworten nicht

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Nein dürfen sie nicht kenne ein Fall der ging vor Gericht und die Eltern haben verloren

wenn es dem kindeswohl nicht entspricht, können sie kontaktverbot aussprechen und wenn garnix funktioniert einen anwalt einschalten und dies über das familiengericht veranlassen. ob sie damit immer erfolg haben ist eine andere frage.

im schlimmsten fall sachen packen, kind ins auto und paar hundert km umziehen. das löst die probleme recht zügig