Mein Neffe hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wird jetzt ausgesteuert, wird aber auch wieder arbeiten können.
Das Krankengeld endet noch diese Woche. Bei Arbeitsverträgen erfordert § 38 Sozialgesetzbuch III das man sich vor Ende Arbeitsverhältnis meldet (3 Monate oder nach Kenntnisnahme)
Der Paragraph bezieht sich aber nur auf Arbeitsverhältnisse. Gibt es eine vergleichbare Vorschrift bei Aussteuerung durch Krankenkasse oder ist die Meldung bei Arbeitsagentur am Tag nach der Einstellung Krankengeld möglich und daher ausreichend, um keine Nachteile zu haben.
Es besteht noch ein Restanspruch auf ALG 1 aus früherem Arbeitsverhältnis.
Wer selbst dies bereits in der Praxis durchgeführt hat, bitte dazu schreiben, damit ich unterscheiden kann, wer hier Erfahrungen zum Thema hat und wer nur spekuliert.