Arbeitnehmerrecht – die meistgelesenen Beiträge

Kündigung nach der probezeit ohne grund erhalten ,was gun und an wen kann ich mich wenden?

Hallo ihr lieben,

Ich war seit dem 08.04 bei tegut im Einzelhandel beschäftigt. Habe einen befristeten Vertrag bis 07.10 bekommen. Die probezeit betrug 2 Monate.

Nach der Probezeit wurde ich gefragt ob ich da länger bleiben möchte und mir mehr Verantwortung vorstellen kann ,wozu ich dann auch zugesagt habe und damit mir eine Rückmeldung gegeben wurde dass meine Leistung die ich da gebracht habe gut war.

Es liefen aber einige Sachen da schief..

Pausen wurden nicht eingehalten , die Schichten sind auch nicht in Ordnung gewesen von spät auf früh und mittelschicht alles in einer woche ,

der chef hat eine Mitarbeiterin gemobbt die psychische Probleme hat in Anwesenheit von anderen Mitarbeitern, manche sind 3 Monate da die noch keinen unterschrieben Vertrag haben ,denen minusstunden zugeschrieben werden obwohl die Arbeiten ..

Ich musste einmal von 14 bis 22:30 Uhr arbeiten obwohl dasss nicht abgesprochen wurde sondern ich musste da bleiben und den laden putzen ,da war ich schon sauer,aber wollte abwarten und auch irgendwo entgegenkommen,..Dies ist 2 mal passiert und ich hab gesetzliche Pause von 1 Stunde nicht gemacht..

Mein Chef ist manipulativ und ein Lügner, auch direkt bei meinen Vertrag hat nichts gestimmt von dem was beim Vorstellungsgespräch ausgemacht wurde zb Gehalt..Meine Ausbildung und Erfahrungen wurden nicht angerechnet obwohl ich alles nachgereicht habe,meinte er ich habe ihm nichts gegeben,

Er hat mir irgwo falsche Hoffnungen gegeben ,er hat mich oft bei etwas eingeladen gehabt Trinken essen ,und ich weißwarum weil ich meine Arbeit gut gemachthabe ,sorgfältig und nicht nur meine sondern auch von den anderen die aufgaben ubernommen aber hab meine eigene nie an andere weitergegeben..

Alle draußen heulen rum ,beschweren sich aber keiner macht den mund auf wenns um Ungerechtigkeit geht..

Gestern habe ich ne Schicht von 14 bis 20:30 gehabt , gegen 19 uhr ruft er extra Mitarbeitern dass die als Zeuge im Büro kommen und mich ins Büro und hat mir die Kündigung eingereicht firstgemäß zum 31.07, unprofessionell nicht mal gesagt dass ich mich hinsetzen um normal es mit mir zu besprechen sondern es kam einfach wie aus dem Nichts. Er hat sich sehr komisch verhalten ,war nervös und kam mir dem Grund dass ich nicht immer die fliege getragen habe Hhaha und dann sagte ja die Leistung hat wat gut ,reicht nicht aus, was überhaupt nicht der falls sein kann , er fragt nach der pobezeit ob ich länger bleibenwill und wollte mir mehr Verantwortung geben ,dass passt doch alles nicht zusammen!! Des sind doch psychospyielchen.

Habe nichts unterschrieben und bin dann da auch direkt gegangen bi nicht bis 20:30 gebliebene habe sofort meine sachen abgegeben.

Im Brief steht auch kein Kündigungsgrund.

An wen kann ich mich da wenden hab ich da ne Möglichkeit wieder zurück zu kommen ? Welche Rechte habe ich?

Ich möchte ihm beweisen dass er das mit mir und den anderen nicht machen kann,es geht mir am meisten darum dass es nicht gerechtfertigt ist und ungerecht ist ,ich will mich da durchsetzen und zeigen dass wir Menschen sind und uns nicht so von ihm und der Firma behandeln lassen.

Arbeit, Kündigung, Mobbing, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Schutz, Arbeitsamt, Kündigungsfrist, Kündigungsfristen, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrecht

Widerspruch gegen Arbeitszeugnis einlegen?

Hallo!

Mein Arbeitgeber und ich sind leider nicht im Gutem auseinander gegangen. Nun bin ich verunsichert, ob mein Arbeitszeugnis eine gute Beurteilung enthält. Anbei findet Ihr den letzten Ausschnitt des Zeugnisses:

"Frau ... verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, die sie immer sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte. Aufgrund ihrer genauen Analysefähigkeit und ihrer schnellen Auffassungsgabe war sie jederzeit in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell gute Lösungen zu finden. Frau... zeigte Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit ihren Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei sie auch durch ihre Einsatzfreude überzeugte. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsaufkommen erwies sie sich als belastbar.

Alle Aufgaben führte sie vollkommen selbstständig, sehr sorgfältig und planvoll durchdacht aus. Sie agierte immer ruhig, überlegt, zielorientiert und im hohem Maße präzise. Dabei überzeugte sie stets in guter Weise sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Frau... überzeugte durch ihre Zuverlässigkeit.

Für alle auftretenden Probleme fand sie gute Lösungen. Die Leistungen von Frau... haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Sie wurde wegen ihres freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Sie war immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellte, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kundinnen und Kunden war ausnahmslos einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags am ... . Wir bedauern dies, weil wir mit Frau... eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."

Da meine persönlichen Daten im Arbeitszeugnis falsch erfasst wurden, werde ich das Zeugnis nochmal zur Korrektur zurück schicken und wünsche mir auch eine bessere Bewertung.

Ist das ein gutes/befriedigendes Zeugnis? Ich bin verunsichert..

Bitte helft mir. Vielen Dank!

Bewertung, Arbeitgeber, Arbeitszeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Urlaubsanspruch in Teilzeit?

Hallo, ich habe folgendes Problem:

ich habe vor kurzem einen Teilzeitjob im Verkauf als Übergang zwischen Abitur und Studium angenommen, sozusagen als Ferienjob.
Dieser Job wurde auch als Nebenjob betitelt und ist offiziell eine Teilzeitstelle (15 Stunden die Woche/3 Arbeitstage).

Mir wurde im Interview gesagt, dass der Job sehr flexibel ist. Da ich generell Zeit habe und sonst nicht viel zutun habe, musste ich bis jetzt keine meiner Schichten verschieben oder ändern, wie es viele meiner Kollegen machen müssen, die nebenbei studieren.

Jetzt ist es aber so, dass ich trotzdem gerne eine Woche in meinen Ferien wegfahren würde: mir wurde jetzt gesagt, man würde bei dem ersten Vertrag (3 monatiger Fristvertrag) generell keinen Urlaub vergeben und es wäre auch nicht möglich, meine zwei Schichten, die ich nicht wahrnehmen könnte, in eine Woche danach/davor zu verschieben, da ich zwingend auf 15 Stunden die Woche kommen müsste. Unbezahlter Urlaub für zwei der drei Tage (einen könnte ich in der Woche noch arbeiten) wäre keine Option.

Ich verstehe das nicht so ganz, da in Deutschland ja am Ende des Monats abgerechnet wird und nicht am Ende der Woche, wieso kann man dann nicht die Arbeitsstunden innerhalb des Monats verschieben? Auch wollte ich fragen, ob sowas normal ist und ich einfach zu naiv an die Stelle herangegangen bin.
Ich bin gerade deswegen etwas traurig, da die Stelle mit Flexibilität beworben wurde und ich auch bereits meine eigene Flexibilität gezeigt habe, in dem mein Vertrag für einen Monat von 15 auf 20 Stunden geändert wurde.

(und zusätzlich: hätte ich nicht sogar gesetzlich Anspruch auf bezahlte Urlaubstage?)

Job, Nebenjob, Ferienjob, Teilzeit, Urlaubsanspruch, Arbeitnehmerrecht, Teilzeitjob, unbezahlter-urlaub

Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium

Meinung des Tages: Eine Arbeitspflicht für Asylsuchende - wegweisender Vorschlag oder diskriminierendes Vorhaben?

Die Pflicht zu Arbeiten - ein drastischer Ansatz, den der Landkreistag bereits vergangenes Jahr forderte. Gefordert wurde damals eine Arbeitspflicht für alle Migranten. Doch die Kritik wird nun immer lauter.

Reinhard Sagers Forderung

Landkreistagspräsident Reinhard Sager fordert auf, Asylsuchende zu Arbeit zu verpflichten. Wer keine Handicaps hat und gesund ist, solle arbeiten - so sein Standpunkt. Finanzielle Unterstützung dürfe nicht bedingungslos sein, argumentierte er.

Im Saale-Orla-Kreis sollen Asylsuchende zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden. Der Stundenlohn soll dabei 80 Cent betragen, getätigt werden sollen einfache Arbeiten. Bei Verweigerung können Streichungen der finanziellen Unterstützungen vom Staat drohen.

Rechtfertigung durch § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz

Der Saale-Orla-Kreis bezieht sich bei dem Vorstoß auf den vierten Satz des § 5 Arbeitsgelegenheiten des Asylbewerberleistungsgesetz in dem es heißt:

Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.

Kritik an der Arbeitspflicht

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken erteilte dem Vorschlag eine klare Absage, erklärte, sie würde davon nichts halten.
Auch Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, weist Vorschläge dieser Art zurück. Es sei bereits seit Jahren möglich, dass Geflüchtete in Unterkünften Arbeit aufnehmen - doch genutzt wird dies von den Kommunen kaum.

Tareq Alaows, der Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl reagiert verärgert - dieser Vorschlag grenze an Zwangsarbeit. Pro Asyl argumentierte außerdem, dass das Vorhaben rassistisch und menschenverachtend sei, gar das falsche Bild vermitteln würde, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien.

Auch Janine Wissler, Linken-Parteichefin, fürchtet, dass Asylbewerber in die Rolle von Lohndrückern gedrängt werden - durch diesen Vorschlag würden außerdem Tarifverträge und Mindestlöhne unterlaufen werden.

Von Seiten der CDU hingegen wird der Vorschlag positiv aufgenommen. Generalsekretär Carsten Linnemann begrüßt das Vorhaben.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über den Vorschlag der Arbeitspflicht? Ist die Kritik berechtigt? Würde ein solcher Vorschlag gegebenenfalls mit anderen Konditionen funktionieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema brisant ist und auch die Gemüter erhitzen kann - bitte achtet aber dennoch auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/arbeitspflicht-fluechtlinge-debatte-102.html
https://www.tagesschau.de/inland/landkreistag-arbeitspflicht-migranten-100.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html#:~:text=%C2%A7%205%20Arbeitsgelegenheiten&text=Im%20%C3%9Cbrigen%20sollen%20soweit%20wie,das%20Arbeitsergebnis%20der%20Allgemeinheit%20dient.

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Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium

Anrecht auf Bezahlung bei einem Praktikum?

Hallo, ich würde gerne Design studieren. Für das Studium benötigte ich jedoch ein Praktikum von 12 Wochen, weshalb ich mich baldmöglichst bei einer kleinen Werbeagentur bewarb und auch recht schnell eine Zusage bekam. Drei Wochen vor Beginn des Praktikums aber lud mich die Agentur noch einmal ein uns berichteten mir, dass eine der Moitarbeiterinnen schwanger geworden sei und dementsprechend ab Sommer ausfallen würde und ob ich nicht Lust hätte, mein Praktikum zu verlängern und danach ein Jahr für sie zu arbeiten und danach erst mit dem Studium zu beginnen. Jedenfalls habe ich aus verschiedenen Gründen zugesagt und mein Praktikum wurden auf 5 Monate verlängert. Ich habe den Verdacht, dass der Grund, warum sie mich nicht direkt eingestellt haben darin bestand, dass sie mich dadurch, dass es sich bei meinem ursprünglichen Praktikumsplan um ein unbezahltes Pflichtpraktikum handelte, kostenlos beschäftigen könnten.

Gilt das aber noch für ein Praktikum über 5 Monate in dessen Anschluss ich nicht mein Studium antreten würde?

Ich bin mir diesbezüglich sehr unsicher und möchte es mir mit meinen Kollegen ehrlich gesagt auch nicht verscherzen. Allerdings arbeite ich 40 Stunden die Woche (mehr als jeder andere Praktikant vor mir) unbezahlt und auch von einem festen Praktikumsvertrag war auch noch nie die Rede. Ich würde daher schon gerne wissen, worauf ich mich da einlasse.

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe :)

Schule, Bezahlung, Praktikum, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Einarbeitung bei Tankstelle Shell - unbezahlt?

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen Minijob gesucht und bin dann auf die Anzeige der Shell - Tankstelle gestoßen, da dort momentan mehrere Mitarbeiter gesucht werden. 

Ich hatte dann Anfang Februar ein Vorstellungsgespräch (oder ihr könnt es auch ruhig Bewerbungsgespräch nennen) mit dem Geschäftsführer, um alle Einzelheiten zu besprechen. Nach einem Gespräch etc. wurde mir schon die Arbeitskleidung gegeben und die Vergütung wurde geklärt. Dabei hatten wir auch schon direkt Termine für Einarbeitungsschichten vereinbart, es war die Rede von drei. Außerdem wurde mir versichert, dass diese Schichten „selbstverständlich“ - wie jede anderen Schicht - ausgezahlt werden. 

Dazu kommt, dass wir schon vor meiner ersten Schicht den ganzen Papierkram geklärt hatten und ich den Vertrag dementsprechend unterschrieben hatte. 

Nach diesen drei Einarbeitungsschichten habe ich jedoch für mich persönlich festgestellt, dass der Job doch nichts für mich. Letzte Woche ruf mich der Geschäftsleiter wieder an und hat gefragt, wie es aussieht, da ja bald schon die Schichtpläne für März erstellt werden etc. und habe dann gefragt, ob ich nicht vielleicht doch noch eine Einarbeitungsschicht bekommen könnte, damit ich mir komplett sicher bin, ob ich das machen möchte oder nicht. Er meinte zu mir, dass das kein Problem sei. Gestern hatte ich dann meine vierte Einarbeitungsschicht und saß danach im Büro mit ihm, da er extra an dem Tag die Filiale besucht hatte. Obwohl ich mich sicherer gefühlt hatte, stand mein Entschluss fest: Ich habe ihn gesagt, dass ich da nicht weiterarbeiten möchte. Danach hat er erklärt, dass wegen meiner Einarbeitung sehr viele Kosten für das Unternehmen aufgekommen sind UND dass die mir meine vier Einarbeitungsschichten NICHT bezahlen. 

In dem Moment war ich extrem überrascht/schockiert und wusste nicht, was ich sagen soll. Ich habe dann aber erwähnt, dass er mir Anfang (vor der ersten Schicht) wirklich versichert hatte, dass die Einarbeitung von mir bezahlt werde. Darauf erwiderte er nur, dass er aus „menschlicher Sicht“ mich verstehen kann, aber dass ich auch die Sicht des Unternehmens verstehen müsse. Zum Schluss meinte er dann nur, dass er nochmal „gucken werde“ und dass WENN ÜBERHAUPT ich nur die Hälfte bezahlt bekommen könnte. 

Ist das rechtlich legal? Darf man das überhaupt machen? Es war ja nie meine Intention, dort die Einarbeitungsschichten zu machen und dann dort aufzuhören. Allerdings hat mir der Job einfach nicht gefallen. Das ist aber noch lange kein Grund, mir das dann nicht zahlen zu wollen. Kennt ihr euch da besser aus? Was soll ich tun? 

Ich dachte jetzt daran, ihn morgen einfach anzurufen. Doch ob das was ändern wird….  

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Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?

Hey,

erstmal die Geschichte vorab: Ich bin seit Mitte Dezember 2019 im Lebensmittel-Einzelhandel als 450-Euro-Basis Jobber tätig und habe normalerweise 12 Tage pro Halbjahr Urlaub. Ich hatte heute den Stellvertretenden Filialleiter wegen dem Urlaub angesprochen (er macht nämlich die Stundenpläne) 14 Tage Urlaub bis August.

August deshalb, weil mich der richtige Filialleiter vor einiger Zeit nach ner Ausbildung gefragt hatte und ich die Bewerbung schon Samstag abgegeben hatte und so wie es aussieht habe ich wohl die Stelle.

Nun ist das Problem allerdings: Ich will, kann aber kein Urlaub im Juli nehmen, weil mein Kollege im Juli schon 4 Wochen nimmt und ich dort da sein muss. Mein Stellvertretender Filialleiter meinte, dass es im August auf den ersten Ausbildungslohn dazugezahlt wird und ich mich für den Urlaub hätte früher melden müssen, weil die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird.

Allerdings stand es weder im Arbeitsvertrag noch hatte mir bis heute jemand erzählt, ob es überhaupt Urlaub gibt und dass dieser Ende des Jahres gemacht wird. Das heißt genauer gesagt, man hätte mir das nicht Bescheid gegeben und ich wusste es bis heute nicht.

Darf der stellvertretende Filialleiter mir das nehmen des Urlaubs verbieten und mir das Geld in Form von Lohn auszahlen, obwohl ich nicht wusste, wann es festgelegt wird? Ich wollte ihn zwar so oder so drauf ansprechen vor einigen Wochen, allerdings wollte ich erst die Rückmeldung bezüglich der Ausbildung vom richtigen Filialleiter abwarten. (Der Stellvertretende Filialleiter meinte, dass auch dies keine Rolle spielt, allerdings hatte man mich darüber auch nicht informiert)

LG

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Gehaltsrückzahlung wegen ungemeldeter Krankheitstage?

Hallo,

Ich habe heute eine Aufforderung zur Gehaltrückzahlung wegen Überzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem bekannten Möbellager, erhalten. In der Firma habe ich vom Februar bis zum Beginn meines Studiums im Oktober 2017 gearbeitet. Letzter Arbeitstag war der 30.09.2017. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem ich aufgefordert werde, ca 200 Euro zurückzuzahlen die im September 2017 zu viel gezahlt wurden. Angegeben sind 7 Tage die als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Im September habe ich einige Tage gefehlt an denen ich mich nicht krank gemeldet habe.

Eine Krankmeldung war Laut Vertrag ab dem zweiten Tag erforderlich. Gefehlt habe ich einzelne Tage. Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin. Auf welche 7 Tage genau sich bezogen wird ist in dem Brief nicht angegeben, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine 7 Tage waren die ich gefehlt habe sondern weniger. Die Letzte Woche des Septembers habe ich mit Krankmeldung gefehlt. Ich werde aufgefordert, den Betrag bis zum 12.04 zu überweisen.

Nun frage ich mich, in wie weit ich Chancen habe da wieder rauszukommen. Kann man von mir über ein halbes Jahr später Geld zurück verlangen aufgrund von Fehltagen? Das man sich bei einem Fehltag nicht meldet war nicht unüblich, da die Krankmeldung beim Abteilungsleiter eh nicht ankommt. Ist mein Arbeitgeber in irgendeiner Nachweispflicht mir gegenüber? Ich habe schließlich keinen unbezahlten Urlaub gefordert, sondern er wird mir aufgrund von nicht erscheinen so ausgelegt.

Im Arbeitsvertrag ist keine Ausschlussfrist für eine Rückforderung vom Lohn angegeben. In manchen Tarifverträgen beträgt diese ein halbes Jahr, da der Brief nach dem 01.04 ankam wäre diese Frist dann überschritten. Gibt es eine gesetzliche Frist die greift wenn im Arbeitsvertrag nichts angegeben ist? Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht. Auch entsteht dem Arbeitgeber kein Verdienstausfall, da ich als Staplerfahrer gearbeitet habe und die Arbeit von jemand anderem übernommen wurde.

Wäre schön wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Krankschreibung, Arbeitnehmerrecht, Fehltage, Krankheitstage

bAV Verzichtserklärung?

Ich habe im Mai diesen Jahres meinen Arbeitgeber gewechselt & habe von meinem alten Arbeitgeber eine bAV vom Volkswohl Bund (bin sehr zufrieden mit dieser Versicherung). Mein neuer Arbeitgeber hatte mir damals vermittelt (vor Vertragsabschluss), dass es möglich wäre, dass er diese Versicherung von mir übernimmt. Nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte & ihn ein paar Wochen erneut gefragt habe, ob er diese übernimmt, wollte er meine Unterlagen dazu haben & hat sie „prüfen“ lassen. Dann kam er zu mir und meinte er wäre vertraglich schon an eine andere Versicherung gebunden (Aachen Münchner) & könne deshalb meine alte bAV nicht übernehmen. Er kam dann mit einem Vertrag von seiner bAV, diesen Vertrag hab ich prüfen lassen & mir wurde davon abgeraten (mehr Vorteile für AG, statt AN). Jetzt wurde ich vor die Wahl gestellt, den Vertrag zu unterschreiben oder eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Ich möchte den Vertrag nicht, muss ich die Verzichtserklärung unterschreiben? Befinde mich gerade in einer Zwickmühle, da ich ja lediglich auf seinen Vertrag verzichten möchte, nicht auf die Zahlung einer bAV. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb er meine Versicherung nicht einfach weiter übernehmen kann.

Der Versicherungsmensch der den Vertrag vermittelt ist übrigens mein Chef sein Sohn. Ich persönlich hab nicht allzu viel Ahnung von Versicherungen, aber mir ist die ganze Sache nicht ganz geheuer, da der Versicherungsmensch eiskalt schien und es für mich so rüber kam, als würde er alles machen um diesen Vertrag abschließen zu können. Das Beratungsgespräch begann übrigens mit 5 Min. erzählen was für eine Versicherung es ist, danach fiel auch schon der Satz „ich bräuchte 3 Unterschriften von ihnen“... Der Vertrag an sich wurde in dem Gespräch (was Max. 15 Min. waren) nicht gezeigt, auf keine Details eingegangen. Habe den Vertrag mitgenommen & nichts unterschrieben.
Habe übrigens eine Kollegin, die im Juli ebenfalls neu in der Praxis angefangen hat & bei ihr ist die gleiche Situation, wie bei mir.

Ich hoffe, ich habe meine Situation nicht allzu verwirrend geschildert, mich würde einfach nur interessieren, ob ich verpflichtet bin eine Verzichtserklärung zu unterschreiben oder nicht?

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