Darf mein Arbeitgeber bestimmen, um wie viel Uhr ich zum Arzt gehen muss?
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass ich künftig vormittags zum Arzt gehen muss. Ist das so richtig? Weil ich nun eine längere Zeit lang krank gewesen bin und mir jede Woche eine neue AU geholt habe, habe bin ich oft 1-2 Stunden bevor die Arzt Praxis zu gemacht hat zum Arzt gegangen. Weil dann weniger los war.
liebe Grüße,
6 Antworten
Alleine der Arzt bestimmt wann Du einen Termin in seiner Praxis bekommst - wobei man so weit wie möglich Patientenwünsche berücksichtigt.
Hinzu kommt Du musst, soweit als eben möglich, Deine Arzttermine in Deine Freizeit legen.
Wenn Du allerdings krankgeschrieben bist, so geht es Deinen Arbeitgeber nichts an, zu welcher Tageszeit Du Deinen Arzt aufsuchst.
Sorry - da würde ich als Arbeitgeber auch intervenieren - eine Folgebescheinigung holt man sich regelmäßig am letzten Tag der vorangegangenen AU-Bescheinigung.
Auf die "Aushändigung" der AU-Bescheinigung hat der AG auch gar keinen Anspruch am Tag der Ausstellung.
Hast du denn am besten schon am Freitag, zumindest aber am Montag ganz früh in der Firma Bescheid gegeben?
Sehe es mal aus Sicht deines Arbeitgeber. Deine alte AU lief bis Freitag, er geht also davon aus, dass du Montag kommst. Dann kommst du nicht und meldest dich auch erst Montag so spät, dass die Sekretärin keine Planung mehr für Dienstag vornehmen kann. Er ist also 2 Tage über deine Abwesenheit im Blindflug, was für alle extrem nervig ist.
Vermutlich geht es also gar nicht darum, dass du die Bescheinigung nach Arbeitsende bringst (dafür hast du nämlich rechtlich länger Zeit, die Post brächte ja auch länger), sondern dass du dadurch zu spät Bescheid gibst wie lange du ausfällst.
diese Woche bin ich Montag gegen 17 Uhr zum Arzt gegangen. Arbeitszeit wäre eigentlich 07:00-16:45.
Das heißt, dein Arbeitgeber wusste vor 17.00 nicht, warum du an diesem Tag nicht zur Arbeit gekommen bist?
doch. Ich habe bereits am Sonntag Abend Bescheid geben. Also informiert waren sie aufjedenfall.
ich hatte am Sonntag Abend bereits Bescheid geben, die wussten Bescheid
Ok, danke.
Ich bin der Meinung (kann mich jetzt aber nicht zwecks genauer Paragraphen durchs Arbeitsrecht wursteln), dass dein Chef durchaus die Weisung geben kann, AU während der Geschäftszeiten der Verwaltung einzureichen. Arbeitsrechtlich kann er geltend machen, dass er Planungssicherheit haben muss. Vor einem Arbeitsgericht hättest du keine Chance, dieses Argument zu widerlegen.
Auf die "Aushändigung" der AU-Bescheinigung hat der AG auch gar keinen Anspruch am Tag der Ausstellung.
Doch, diesen Anspruch hat der Arbeitgeber grundsätzlich - wenn das also dem Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (Art der Erkrankung, Entfernung zum Arbeitgeber/Erreichbarkeit, Tageszeit usw.).
dass dein Chef durchaus die Weisung geben kann, AU während der Geschäftszeiten der Verwaltung einzureichen
Diesen Anspruch hat der Arbeitgeber nur, wenn das dem Arbeitnehmer möglich und zumutbar ist (Art der Erkrankung, Entfernung zum Arbeitgeber/Erreichbarkeit, Zeitpunkt der Ausstellung, Tageszeit usw.).
Da er planen muss , darf er das machen.
Ist auch schöner für die Kollegen, die für dich einspringen müssen.
Vielleicht machst du da auch selbst mal die Erfahrung und wirst es dann besser verstehen.
Zwar sollten Arzttermine - wenn möglich - außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden.
Der Arbeitgeber hat aber kein Recht, den Zeitpunkt des Arztbesuches zu bestimmen; das ist Sache der Praxis in Abstimmung m it dem Patienten/Arbeitnehmer.
Da er planen muss , darf er das machen.
Also: Nein!
Wenn man sich früh nicht in der Lage fühlt arbeiten zu gehen, geht man früh zum Arzt. Das kann der Arbeitgeber schon verlangen, damit er Zeit hat Ersatz für die nächsten Tage zu schaffen.
Wenn man sich zum Arbeiten nicht in der Lage fühlt, hat man zunächst einmal den Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn zu informieren.
Ob man dann auch schon zum Arzt gehen muss, hängt von den Regelungen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab.
Es ging ja sicherlich um Folgebescheinigungen, sonst wäre es ja egal
Die vorherige Bescheinigung ging bis Freitag; der Arbeitgeber wurde am Samstag informiert, dass der Arbeitnehmer am Montag nicht würde zur Arbeit kommen können.
Damit - und mit der Vorlage der Folgebescheinigung schon am Montag - hat er seine Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt.
Ja das kann er und wenn man es einrichten kann, sollte man Arzttermine auch nach Feierabend legen.
Bei Ausnahmen, wird kein Arbeitgeber was sagen, z.B. Blutabnahme nüchtern und danach kann man zur Arbeit gehen.
Wenn du krankgeschrieben bist, wird das niemand stören, wann du zum Arzt gehst.
Wenn du allerdings eine neue Krankmeldung hast, die kann man sich auch früher vom Arzt holen und dann abgeben in der Firma.
Oder man ruft gleich an und schickt dann die Krankmeldung per Post.
Zwar sollen Arzttermine - wenn möglich - außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden.
Der Arbeitgeber hat aber kein Recht, den Zeitpunkt des Arztbesuches zu bestimmen; das ist Sache der Praxis in Abstimmung m it dem Patienten/Arbeitnehmer.
Ja das kann er
Also: Nein!
Nein das darf er nicht.
Im Vertrag ist aber regelt ab wann man ein Attest benötigt aber nicht zu welcher Uhrzeit, das hat er nicht zu bestimmen. Das solltest du ihm eindeutig klarmachen.
Die meinen weil ich wohl die AU immer vorbei bringe, wenn die Sekretärin schon Feierabend hat. Wofür ich ja wenig kann. Jedoch bringe ich diese immer noch am selben Tag via Briefkasten vorbei.
wenn es nicht anders geht, gehst Du eben nachmittags zum Arzt, es reicht vollkommen aus, wenn Du Dich so früh wie möglich telefonisch krank meldest
Beispiel: letzte Woche war ich von Montag - Freitag krankgeschrieben, diese Woche bin ich Montag gegen 17 Uhr zum Arzt gegangen. Arbeitszeit wäre eigentlich 07:00-16:45. Ist das dann in Ordnung? Also kann mein Arbeitgeber mir nicht vorschreiben zur welcher Zeit ich gehe?