Darf ich Kündigung per Post verlangen?
Heyyy, und zwar wurde ich gekündigt, was an sich nicht schlimm ist, da ich eh kündigen wollte.
Jedoch wurde ich durch Gründe gekündigt die vorne und hinten gelogen sind und alle um mich herum auch wissen, dass es so ist.
Ich will auch keine große Sache wegen den Lügen selbst machen.
Meine frage dreht sich eher darum, darf ich meine Kündigung per Post verlangen, wenn der Arbeitsgeber mir sie eigentlich persönlich geben möchte ?
Also ist mir das rechtlich gestattet ?
wenn ja, wo steht das ?
Ich möchte nämlich meinen Arbeitgeber ungern vor die Augen treten, da ich weiß, dass ich mich selbst Verbal nicht zurück halten könnte, weil ich selbstverständlich super sauer bin. Und da ich meine unerwünschten verbalen Ausdrücke vermeiden möchte, möchte ich ihr nicht vor die Augen treten.
Deshalb wollte ich ihr schreiben, dass ich meine Kündigung doch bitte Per Post erhalten möchte.
Kann sie das verneinen, dass ich es abholen kommen MUSS ?
Oder darf ich es per Post verlangen ?
Hoffe man versteht meinen Standpunkt ^^
Dankeschüün
4 Antworten
Wenn du nicht mehr zur Arbeit gehst, musst du auch nicht extra hin, um die Kündigung abzuholen. Der Arbeitgeber kann sie per Einschreiben schicken oder durch einen Boten.
Die Kündigung muss dir lediglich in Schriftform zugehen. Über das wie ist gesetzlich nichts geregelt.
Gegen eine persönliche Übergabe ist nichts einzuwenden. Da stellt sich regelmäßig auch nicht das Problem, dass der Empfänger behauptet, nichts erhalten zu haben.
Das ist nichts erhalten habe ist ja kein Problem hier, dass würde sich klären lassen, da ich eh kündigen wollte. Ich möchte einfach ein persönliches Sehen vermeiden, da ich mich nicht zurück halten könnte nach ihren Lügen, und weil sie das auch gerne im Bekanntenkreis weiter erzählt. Ich wollte einfach Streitigkeiten aus dem Weg gehen, dass sie es mir per Post schickt aber freiwillig würde sie das nicht machen, da sie leider super faul ist. Deshalb die Frage, ob ich es verlangen darf…. Aber geht wohl nicht
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit der Kündigung sollte sie schriftlich erfolgen, im besten Fall per Einschreiben. Nur so hast Du Material, um eine eventuelle Kündigungsschutzklage oder sonstige Forderungen geltend zu machen. Eine Begründung der Kündigung muß wohl aber erst in einem möglicherweisen Prozess geliefert werden. Im Schreiben stehen dann der Termin und weitere Bedingungen.
sollte sie schriftlich erfolgen
Sie "sollte" nicht nur, sie muss zwingend schriftlich erfolgen!
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist die rechtliche Grundlage.
Und natürlich dem Arbeitnehmer übergeben werden. Ob das per Post oder persönlich geschieht, darüber gibt es keine gesetzliche Regelung.
ja, sie kann es dir persönlich übergeben. In vielen Fällen muss man unterschreiben, dass man die Kündigung erhalten hat.
Das nimmst du entgegen, unterschreibst und gehst. Wo ist das Problem. Man muss nichts dazu sagen.
Ich weiß, dass sie alles kommentieren wird, da sie gerne ihr gegenüber provoziert, und darauf würde ich aus Wut eingehen so ungern ich auch Probleme anfangen will, deshalb wollte ich das sehen gleich vermeiden…
In vielen Fällen muss man unterschreiben, dass man die Kündigung erhalten hat.
Was soll denn "In vielen Fällen" hießen?? Selbstverständlich muss man nicht unterschreiben, dass man die Kündigung erhalten hat!
Also wäre eine Unterschrift kein Argument dafür, dass ich es schriftlich abholen muss, kann ich mich nicht weigern ? 😂 also die Kündigung persönlich entgegen zu nehmen, kann man sich da nicht weigern, dass es per Post zugesendet werden MUSS ?
Wenn Dein Arbeitgeber Dich z.B. in sein Büro bestellt, dann musst Du dahin. Unterschreiben musst Du selbstverständlich nichts.
Kann der Arbeitgeber Dich nicht persönlich antreffen (weil Du z.B. auswärts arbeitest oder krank zu Hause bist), kann er Dir die Kundigung nur durch Boten oder per Post zukommen lassen.
Also wenn ich sage, ich möchte es gerne per Post, dürfte sie es verneinen, dass sie es mir persönlich geben möchte ?