Muss der Arbeitgeber Arbeitsschutzkleidung stellen?
Hallo, ich habe eine Frage, die ich mir selber nicht so einfach beantworten kann.
Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin bei einem Entsorgungsunternehmen "ausgeliehen". Dort brauch man einen orangene reflektierende Arbeitsschutzkleidung. Die Zeitarbeitsfirma (mein Arbeitgeber) kann diesen für mich bestellen, würde aber dann anteilig (wie hoch weiß ich nicht) Geld vom meinen Lohn einbehalten. (ich weiß sehr lachhaft, bei dem Hungerlohn)
Ich sagte, dass der Arbeitgeber einen Arbeitschutzanzug stellen muss, kostenfrei und ggf. noch ein Wechselexemplar, wegen Schlechtwetter und da er auch mal gewaschen werden muss.
Spielt es dabei eine Rolle, was im Arbeitsvertrag steht?
Kann mir jemand erklären, ob ich da Recht habe und ggf. mit Gesetzesangaben?
Ist sehr wichtig für mich.
Der Arbeitgeber ist übrigens sehr unverschämt.
8 Antworten
Bei einer Arbeit in einem Entsorgungsunternehmen würde ich davon ausgehen.
Gesetzlich vorgeschriebene SchutzkleidungIm Handwerk, im medizinischen Bereich oder bei der Feuerwehr zu arbeiten, kann gefährlich sein. Deshalb schreiben verschiedene Gesetze in vielen Fällen Schutzkleidung vor. Dabei kann es sich beispielsweise um Schutzanzüge. Sicherheitsschuhe. Helme, oder Schutzbrillen handeln.
Sicherheitsschuhe. Helme, oder Schutzbrillen handeln. Die Kosten für solche gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung hat nach dem Arbeitsschutzgesetz allein der Arbeitgeber zu tragen. Er muss auch ihre Reinigung und Wartung bezahlen.
Individuell ausgehandelter ArbeitsvertragIndividuell können Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen vereinbaren, was sie wollen. Hier ist allein die Sittenwidrigkeit eine vom Gesetz vorgesehene Grenze. Wenn also Arbeitnehmer*innen einen Vertrag unterschreiben, in dem steht, dass sie die einheitliche Berufskleidung ganz oder teilweise bezahlen müssen, ist dies wirksam. Es bleibt ihnen also nichts anders übrig, als die Kleidung entsprechend der Vereinbarung zu bezahlen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
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Das muss er auf jeden Fall. Liegt ja auch in seinem Interesse, dass dir bei der Arbeit nichts geschieht. Denn auch hier gilt die Lohnfortzahlung im Krankeitsfall. Und die Berufsgenossenschaft wird ihm dann auch noch Beine machen
Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber nichts vom Arbeitsentgelt für Kleidung einbehalten darf, wenn der Nettolohn so gering ist, dass er unter den Pfändungsschutz fällt.
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-07/arbeitsrecht-kosten-berufsbekleidung
Achtung: Muss Schutzkleidung im Sinne von PSA oder Warnkleidung getragen werden, müssen Sie als Arbeitgeber diese nicht nur kostenlos zur Verfügung stellen, sondern auch regelmäßig reinigen lassen.
https://www.handwerk-magazin.de/berufskleidung-wer-muss-was-waschen/150/9661/265066
Ich würde mich am Einsatzort mal informieren ob es sicher vorgeschrieben ist, oder "nur" eine Betriebsanweisung. Halt um ganz sicher zu gehen. Wenn es vorgeschrieben ist, muss der AG zahlen.
ANsonsten würde ich aber mal auf der Menschlichen Ebene das Gespräch mit der Firma suchen bei der du eingesetzt bist. Sollen die der Zeitarbeitsfirma mal was erzählen.
Wenn "DEIN" Unternehmen dich dort hin verleiht, ist es auch verpflichtet, die notwendige Schutzkleidung zu beschaffen. Natürlich NICHT auf deine Kosten. Wende dich in dem Entsorgungsbetrieb an den Betriebsrat oder den zuständigen Gewerkschaftsvertreter.
Gerade bei Entsorgern (Müllmännern?) ist ja Schutzkleidung in Signalfarbe vorgeschrieben. Das ist u.a. eine Unfallverhütungsvorschrift, damit das Personal sicherer im Verkehr ist.
Das wird von der Berufsgenossenschaft auch kontrolliert und mit Bußgeldern belegt, wenn die Ausrüstung nicht in ausreichende Menge zur Verfügung steht
Wenn der Arbeitgeber spezielle Bekleidung vorschreibt muss sie diese auch stellen.
Wo steht denn definiert, was gesetzlich vorgeschrieben ist?
Es kann ja sein, dass es eine interne Betriebsanweisug ist. Wäre das dann auch abgedeckt?