M16 toxischen Ex angezeigt, gegenanzeige wegen Erpressung wird jetzt Bewährung widerrufen?
Hi also bin 16, bald 17 und lebe mittlerweile in einer jugendeinrichtung.. Kurz zur Vorgeschichte also bin zurzeit auch wegen so einer Raub Geschichte auch noch auf Bewährung (9 Monate auf Bewährung bekommen)
bin halt auch noch bi und hatte bis vor kurzem einen einiges älteren Freund (28) wo ich erst nach einiger Zeit gemerkt hab das der meine Situation (mit Eltern nicht klar gekommen, Bewährung etc) mega ausgenutzt hat und mich auch zu verschiedenen Sachen mit Geschenken / Geld / emotional gedrängt hat.
jedenfalls hatte ich ihn vor 2 Wochen nach Rücksprache mit Betreuer/Psychologe angezeigt.. jetzt hab ich heute mitbekommen das er wohl eine gegenanzeige gegen mich wegen Erpressung gemacht hat.. - es gibt wohl leider chatverläufe wo ich ihm gesagt hab wenn er mir Geld gibt zeig ich ihn nicht an.
kann das jetzt für mich auch Ärger geben und das meine Bewährung deswegen widerrufen wird? 😔
Will nicht in Knast😥 - war eigentlich geplant das ich bald in so paar Wochen in so eine psychiatrische Klinik komme um das alles was war mit Scheiß Eltern und auch ihm aufzuarbeiten.
3 Antworten
Zur juristischen Einschätzung mit Fokus auf Bewährungsrecht (§ 56 ff. StGB), Bewährungswiderruf (§ 56f StGB), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Kommentaren aus dem Fischer StGB, Schritt für Schritt:
1. Du hast Bewährung – was bedeutet das?
🔹 § 56 StGB: Bewährung statt Freiheitsstrafe
Du wurdest zu 9 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das heißt:
- Das Gericht hat eine positive Sozialprognose abgegeben: „Er schafft das mit Hilfe.“
- Die Strafe wurde zurückgestellt – unter bestimmten Bedingungen.
🔹 § 56c StGB: Auflagen und Weisungen
Du hast vermutlich Auflagen bekommen, z. B.:
- Meldepflicht
- keine weiteren Straftaten
- eventuell Therapie, Drogenkontrollen, Schule etc.
2. § 56f StGB: Wann wird die Bewährung widerrufen?
Der Widerruf ist laut Fischer, § 56f Rn. 5–14 nur das letzte Mittel. Die wichtigsten Gründe sind:
- Du begehst während der Bewährung erneut eine Straftat.
- Du hältst dich nicht an Auflagen oder Weisungen.
- Du zeigst, dass die ursprüngliche Prognose falsch war („Er wird sich doch nicht bessern“).
ABER: Laut Fischer Rn. 11:
„Ein bloßer Tatverdacht reicht grundsätzlich nicht aus. Es bedarf hinreichend belegter, neuer Tatsachen.“
3. Was bedeutet das in deinem Fall?
Du hast die Anzeige mit Unterstützung deiner Betreuer gestellt.
→ Das spricht klar für dich, zeigt Einsicht, Verantwortungsübernahme.
Die Gegenanzeige ist noch kein Beweis.
Eine Gegenanzeige ist oft ein Ablenkungsversuch von Tätern. Und:
- Nur weil du gesagt hast „wenn du zahlst, zeig ich dich nicht an“, ist das nicht automatisch Erpressung, sondern hängt vom Kontext ab (emotionale Ausnahmesituation, Alter, psychische Lage etc.)
Du bist 16 – also gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG)
4. JGG: Vorrang Erziehung vor Strafe
🔹 § 2 JGG: Erziehung statt Strafe
Ziel ist, den Jugendlichen zu erziehen, nicht zu bestrafen.
🔹 § 21 JGG: Widerruf der Bewährung bei Jugendlichen:
Auch hier wird nicht automatisch widerrufen – wenn die Entwicklung positiv ist, kann auch:
- die Bewährungszeit verlängert werden (§ 22 JGG)
- neue Auflagen angeordnet werden
- eine stationäre Maßnahme (wie Klinik) Vorrang haben
Dass du in psychiatrische Klinik sollst, spricht sehr klar gegen Knast und für Hilfe.
5. Fazit mit Fischer-Kommentar (StGB + JGG)
- Der Widerruf ist nicht zwingend, nur weil es eine Anzeige gibt.
- Deine Anzeige gegen den Ex zeigt Reife, Unterstützung, therapeutischen Willen.
- Eine Gegenanzeige (Erpressung) müsste nachgewiesen werden, was schwer ist – und wenn du emotional abhängig warst, dann ist das kein klarer Vorsatz.
- Fischer, § 56f Rn. 12: „Wird der Täter betreut und besteht Aussicht auf Besserung, genügt das zur Fortsetzung der Bewährung.“
Was du jetzt tun kannst:
- Mach mit beim Klinikplan, sprich mit deinen Betreuern offen.
- Lass deinen Anwalt oder Betreuer Akteneinsicht beantragen – wie schwer wiegt die Gegenanzeige?
- Wenn nötig: Schriftliche Stellungnahme, warum du so gehandelt hast, wie es dir ging.
- Bleib sauber – keine neuen Vorfälle, keine Drogen, Schule o. ä. weiter durchziehen.
Die Anzeige zu machen war sehr stark von dir und auf jeden Fall der richtige Weg.
Die Gegenanzeige erscheint fast wie ein Ablenkungsmanöver. Ich denke, so etwas wird es öfter geben und die Polizei und Justiz wird das schon einordnen können.
Die Anzeige allein wird auch nicht reichen, um die Bewährung zu widerrufen, da also erstmal keine Sorge. Falls man deshalb auf dich zukommt, am besten rechtlichen Beistand suchen. Sprich: Die Sache einem Anwalt übergeben.
Aber erst einmal abwarten und ruhig bleiben.
Wegen einer Anzeige wird keine Bewährung widerrufen.