M16 toxischen Ex angezeigt, gegenanzeige wegen Erpressung wird jetzt Bewährung widerrufen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur juristischen Einschätzung mit Fokus auf Bewährungsrecht (§ 56 ff. StGB), Bewährungswiderruf (§ 56f StGB), Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Kommentaren aus dem Fischer StGB, Schritt für Schritt:

1. Du hast Bewährung – was bedeutet das?

🔹 § 56 StGB: Bewährung statt Freiheitsstrafe

Du wurdest zu 9 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das heißt:

  • Das Gericht hat eine positive Sozialprognose abgegeben: „Er schafft das mit Hilfe.“
  • Die Strafe wurde zurückgestellt – unter bestimmten Bedingungen.

🔹 § 56c StGB: Auflagen und Weisungen

Du hast vermutlich Auflagen bekommen, z. B.:

  • Meldepflicht
  • keine weiteren Straftaten
  • eventuell Therapie, Drogenkontrollen, Schule etc.

2. § 56f StGB: Wann wird die Bewährung widerrufen?

Der Widerruf ist laut Fischer, § 56f Rn. 5–14 nur das letzte Mittel. Die wichtigsten Gründe sind:

  • Du begehst während der Bewährung erneut eine Straftat.
  • Du hältst dich nicht an Auflagen oder Weisungen.
  • Du zeigst, dass die ursprüngliche Prognose falsch war („Er wird sich doch nicht bessern“).

ABER: Laut Fischer Rn. 11:

„Ein bloßer Tatverdacht reicht grundsätzlich nicht aus. Es bedarf hinreichend belegter, neuer Tatsachen.“

3. Was bedeutet das in deinem Fall?

 Du hast die Anzeige mit Unterstützung deiner Betreuer gestellt.

→ Das spricht klar für dich, zeigt Einsicht, Verantwortungsübernahme.

 Die Gegenanzeige ist noch kein Beweis.

 Eine Gegenanzeige ist oft ein Ablenkungsversuch von Tätern. Und:

  • Nur weil du gesagt hast „wenn du zahlst, zeig ich dich nicht an“, ist das nicht automatisch Erpressung, sondern hängt vom Kontext ab (emotionale Ausnahmesituation, Alter, psychische Lage etc.)

 Du bist 16 – also gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG)

4. JGG: Vorrang Erziehung vor Strafe

🔹 § 2 JGG: Erziehung statt Strafe

Ziel ist, den Jugendlichen zu erziehen, nicht zu bestrafen.

🔹 § 21 JGG: Widerruf der Bewährung bei Jugendlichen:

Auch hier wird nicht automatisch widerrufen – wenn die Entwicklung positiv ist, kann auch:

  • die Bewährungszeit verlängert werden (§ 22 JGG)
  • neue Auflagen angeordnet werden
  • eine stationäre Maßnahme (wie Klinik) Vorrang haben

 Dass du in psychiatrische Klinik sollst, spricht sehr klar gegen Knast und für Hilfe.

5. Fazit mit Fischer-Kommentar (StGB + JGG)

  • Der Widerruf ist nicht zwingend, nur weil es eine Anzeige gibt.
  • Deine Anzeige gegen den Ex zeigt Reife, Unterstützung, therapeutischen Willen.
  • Eine Gegenanzeige (Erpressung) müsste nachgewiesen werden, was schwer ist – und wenn du emotional abhängig warst, dann ist das kein klarer Vorsatz.
  • Fischer, § 56f Rn. 12: „Wird der Täter betreut und besteht Aussicht auf Besserung, genügt das zur Fortsetzung der Bewährung.“

Was du jetzt tun kannst:

  1. Mach mit beim Klinikplan, sprich mit deinen Betreuern offen.
  2. Lass deinen Anwalt oder Betreuer Akteneinsicht beantragen – wie schwer wiegt die Gegenanzeige?
  3. Wenn nötig: Schriftliche Stellungnahme, warum du so gehandelt hast, wie es dir ging.
  4. Bleib sauber – keine neuen Vorfälle, keine Drogen, Schule o. ä. weiter durchziehen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Max2008boy 
Beitragsersteller
 01.06.2025, 10:14

Danke.. hoffe es wird alles gut..

Die Anzeige zu machen war sehr stark von dir und auf jeden Fall der richtige Weg.

Die Gegenanzeige erscheint fast wie ein Ablenkungsmanöver. Ich denke, so etwas wird es öfter geben und die Polizei und Justiz wird das schon einordnen können.

Die Anzeige allein wird auch nicht reichen, um die Bewährung zu widerrufen, da also erstmal keine Sorge. Falls man deshalb auf dich zukommt, am besten rechtlichen Beistand suchen. Sprich: Die Sache einem Anwalt übergeben.

Aber erst einmal abwarten und ruhig bleiben.

Wegen einer Anzeige wird keine Bewährung widerrufen.


Max2008boy 
Beitragsersteller
 31.05.2025, 13:25

Ok.. aber wieso antwortet niemand sonst?