Staat möchte höhere Geburtenrate
Kleines Gedankenexperiment.
Um der aktuell niedrigen Geburtenrate entgegenzuwirken, verbiet der Staat zum neuen Jahr Abtreibungen und Preise für sämtliche Verhütungsmittel werden deutlich erhöht. Kinderlose ab 25 zahlen etwas mehr Steuern.
Der Staat sorgt dafür für exklusive Familienunterkünfte und es gibt Geburtenprämien in Höhe von einmalig 10.000 Euro
Wie würde sich das auf dein Sexualverhalten auswirken?
18 Antworten
grossartige Idee. Dann fickt jeder ohne Gummi, Geschlechtskrankheiten Steigen, Kinder werden Krank, Menschen krepieren, werden Unfruchtbar und wir sind mit dem Stand der Gesundheitsversorgung wider im Mittelalter angekommen. Arme Familien produzieren massenweise Kinder (aufgrund mangels an finanziellen mitteln zur Empfängnisverhütung), das Bildungsniveau sinkt, die Wirtschaft geht den Bach runter und am ende haben wir mehr Probleme, als jetzt schon.
im übrigen: eine 10 000 Euro Geburten Prämie ist NICHTS im vergleich dazu, was ein Kind kostet.
Abtreibungsverbot sorgt nicht für weniger Abtreibungen. Wer abtreiben will, versucht das trotzdem.
Kinderlose zahlen schon extra Versicherungen und kriegen weniger Nachlässe
Familienunterkünfte? Wer soll da wohnen wollen?
Wer sich Verhütungsmittel leisten will, leistet sie sich auch wenn sie 100 € mehr kosten. Ein Kind ist um ein vielfaches teurer.
Abtreibungsverbot käme nie durch weil verfassungwidrig - also auch kein gedanke dran zu verschwenden
Kinderlose und unverheiratete zahlen so oder so schon mehr Steuern
und Verhütungsmittel teurer machen hätte keinen Effekt
Ja es gibt Regeln für Abtreibungen aber grundsätzlich besteht das Recht dazu genau deswegen ist sie straffrei in einem gewissem Zeitraum bzw unter bestimmten Umständen. Wurde 1995 auch so vom bundestag beschlossen, nach dem das Bundesverfassungsgericht vorher 2 Entscheidungen dazu fällte und das Recht entsprechend umgestalltet werden musste.
grundsätzlich besteht das Recht dazu
Das ist nicht korrekt. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz im Gegenteil in seiner letzten Entscheidung zum Thema (BVerfGE 88, 203) ausdrücklich betont, dass eine Rechtspflicht zum Austragen der Schwangerschaft besteht.
das Recht entsprechend umgestalltet werden musste
Ja. Und warum? Weil der ursprüngliche Gesetzentwurf des Bundestag vorsah, dass Abtreibungen nach der Fristenlösung nicht mehr rechtswidrig sein sollten. Dagegen hat das Land Bayern geklagt und das Bundesverfassungsgericht hat dann entschieden, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig sei.
ich hab mir mal das Urteil in Textform besorgt und da steht ganz klar das Bayerns Sonderregeln nicht im Einklang mit der Verfassung stehen im Gegenteil zu der damals neuen Regelung des Bundes und daher Bayerns Beschwerde zurückgewiesen wird. Also nichts da mit Gesetzesenturf des Bundesverfassungwidrig
Du hast da was durcheinander gebracht.
In dem von dir verlinkten Urteil geht es nicht um den 218 StGB, sondern um das bayerische Gesetz über ergänzende Regelungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, welches erst NACH dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1993 in Kraft trat.
Geklagt hatten Ärzte, die sich durch die Ergänzungen in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sahen und sie bekamen Recht, mit Verweis auf Art.12 GG (freie Berufsausübung).
Um hier mal die Verwirrung aufzulösen:
Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 galt zunächst in den alten Bundesländern die Indikationsregelung weiter, in den neuen Bundesländern die Fristenregelung (bisheriges DDR-Abbruchrecht).
Am 26. Juni 1992 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz), das eine deutschlandweite Fristenregelung mit Beratungspflicht vorsah.
Der genaue Text ist hier zu finden, unter Art. 18:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__//*%5B@attr_id='bgbl192s1398.pdf'%5D__1680467042155
Konkret sah der Entwurf vor, dass ein Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach Beratung nicht nur straffrei, sondern auch nicht rechtswidrig ist.
Diese Regelung wurde per einstweiliger Anordnung gestoppt.
Die bayerische Landesregierung hat dann eine verfassungsgerichtliche Prüfung veranlasst, woraufhin 1993 das entsprechende Urteil erging.
Unter anderem ist da zu lesen:
Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.
Volltext hier: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
Daraufhin musste der Gesetzgeber das Gesetz entsprechend ändern und heraus kam die im Wesentlichen bis heute geltende Fassung des straffreien, aber dennoch rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch.
Das Strafgesetzbuch ist Bundesrecht, da können die Länder keine eigenen Sonderwege beschreiten. Deshalb hat Bayern versucht, das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ergänzen, was aber ja durch das Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen wurde (s. Dein Link oben).
grundsätzlich besteht das Recht dazu
Grundsätzlich besteht kein Recht dazu. Grundsätzlich ist Abtreibung eine Straftat, die unter besonderen Umständen nicht bestraft wird.
den speziellen teil nur wenn du den staat an sich auflösen würdest und einen neuen gründen würdest, weil ewigkeitsklausel
Man kann jede juristische Vorschrift beliebig interpretieren.
Wenn die Würden von zwei Menschen sich entgegenstehen,
muss man eine davon antasten. Außerdem kann man unter
"Würde" subsumieren, was man will.
einen solchen Fall gibt es aber nicht, das man da irgendwas unterordnen müsste
und nein man kann unter würde nicht definieren worau man gerade Lust hat, da gibt es auch eindeutige juritische definitionen
Du kennst die einschlägigen Fälle nicht, oder? Vielleicht mal was einfaches
wie Triage? Wenn du allen Ernstes glaubst, es gebe "eindeutige
juristische Definitionen", wird es schwierig.
Triage ist ein medizinischer Begriff und hier wird nach Einschätzung des behandelnden Arztes bevorzugt wer die höhere überlebenschance hat.
das greift aber nicht die Würde des menschen an sich an, denn der Tod ist ein ganz normaler Teil des Lebens. Ein Angriff auf die Würde wäre es wenn bei einer Triage der Arzt sagen würde okay wir haben hier 3 farbige die können schon mal in die Gerichtsmedizin behandel ich einfach nicht
das greift aber nicht die Würde des menschen an sich an, denn der Tod ist ein ganz normaler Teil des Lebens.
Ok, ehe ich dir jetzt erkläre, was daraus alles lögisch folgen würde,
mache ich mal Schluss. Ich kann im Moment auch nicht erkennen,
ob das ernst gemeint ist.
Dann würde ich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und auf Steuerbefreiung klagen, nachdem ich ich 15 Jahre lang vergeblich versucht habe eine Familie zu gründen und jetzt mit Ende 30 die Familienplanung abgeschlossen ist.
Garnicht, ich würde niemals ein Kind in die Welt setzen das ich nicht haben will nur für Geld. Da ich eh über das Alter hinaus bin ist das aber auch nur Theorie.
Am Ende leiden die Frauen unter solchen Gesetzen denn seien wir mal ehrlich, der Mann hat es leicht und kann 50 Kinder zeugen, dann die Taschen umkrempeln weil sorry, leider kein Geld für Unterhalt, hach wie schade, tschüss.
Für die Frau bleibt nur, keinen Sex zu haben oder sehr viel Geld auszugeben (und übrigens, die Pille, Spirale etc. gibts eh nicht geschenkt).
Andere Verhütungsmethoden sind extrem unsicher: Essigschwämmchen, schnell spülen, die Treppe runter hüpfen, Coitus interruptus, Tees oder Temperatur messen gehen oft genug schief.
Dann sitzt die Frau mit einem ungewollten, unerwünschten, ungeliebten Kind da. Das illegale udn unprofessionelle Abtreibungen sowie Kurpfuscherei (Engelmacher) wüst um sich greifen ist zu erwarten, Strafen haben das noch nie verhindert.
Glaubst du wirklich, eine Frau würde für 10.000€ gegen ihren Willen ein Kind aufziehen das mehr als das Zehnfache dieser Summe kostet bis man es endlich ais dem Haus hat?
Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber anders.
Abtreibung IST in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise straffrei, aber dennoch rechtswidrig (es sei denn, es liegt eine medizinische oder kriminalogische Indikation vor).