Meinung des Tages: Was denkt Ihr über die veranlasste Zurückweisung Asylsuchender an deutschen Grenzen?
Der neue Bundeskanzler, Friedrich Merz, hält derzeit an einer Sache besonders fest - die irreguläre Migration soll weiterhin sinken. Teil seines Vorgehens sind dabei auch Zurückweisungen Asylsuchender an Grenzen - nicht zur Freude einiger Nachbarländer...
Reaktionen auf verschärfte Kontrollen
Die strikteren Kontrollen werden nicht nur von anderen Parteien, sondern auch von Deutschlands Nachbarländern kritisiert. Bezweifelt wird dort sogar, ob diese neue Art des Vorgehens vereinbar ist mit dem EU-Recht.
Merz versuchte zwar in Brüssel zu beruhigen, dass Dobrindts Maßnahmen durchaus vereinbar seien mit geltendem Recht, Glauben schenken ihm aber nicht alle.
Hingegen ist Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), davon überzeugt, dass sich der Ärger um die schärferen Grenzkontrollen schon noch legen wird. Für ihn steht fest, dass Deutschland sich die letzten Jahre in eine Art "Sonderposition" begeben habe, durch die Aufnahme einer hoher Anzahl von Migranten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versteht die Reaktionen ebenfalls nicht. Den Nachbarsländern sei bereits zugesichert worden, dass sie nicht überfordert würden und außerdem würden Asylsuchende bereits aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland einreisen. Erhofft wird, dass Asylsuchende nicht mehr bis nach Deutschland durchgelassen werden, sondern dort Asyl beantragen, wo sie ankommen - dies würde, so der Politiker, auch positive Auswirkungen auf die Nachbarsländer haben aufgrund des versiegenden Binnenzustroms.
Die Frage der "Notlage"
Eigentlich galt bislang, dass jeder, der an der deutschen Grenze einen Asylantrag stellt, ins Land und dort verweilen darf, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Diese Regelung galt seit 2015 und wurde per Weisung von Thomas de Maizière, dem damaligen Innenminister, herausgegeben. Dobrindt hat diese nun zurückgezogen. Dadurch können Polizisten Asylsuchende nun zurückweisen. Stichwort dabei ist das Wort "können", denn eine eindeutige Weisung im Sinne von "sollen" wurde nicht ausgesprochen, dadurch kann das Problem entstehen, dass Beamte selbst entscheiden müssen. Konkrete Anweisungen gibt es im Umgang mit Schwangeren, Kindern und offensichtlich kranken Personen.
Rechtlich ist das Vorgehen schwer zu beurteilen - sieht Merz kein Problem mit der Vereinbarkeit mit dem Europarecht, so denkt SPD-Fraktionsmitglied Sonja Eichwede, dass hier eindeutig europarechtswidrig gehandelt würde. Laut EU-Bestimmungen der Dublin-Verordnung darf eigentlich auch nicht zurückgewiesen werden bei der Asylsuche an Grenzen. Es gibt allerdings die Notlageklausel, welche angewendet werden kann: Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser besagt, dass ausnahmsweise an Grenzen zurückgewiesen werden könne, wenn das für die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" nötig sei. Diese Notlage wiederum muss nicht explizit ausgewiesen werden. Ob Richterinnen und Richter die Ausnahme im Fall einer Klage akzeptieren werden, bezweifeln einige Rechtsexperten.
Binnen zwei Tagen wurden anscheinend 19 Asylsuchende zurückgewiesen.
Unsere Fragen an Euch:
- Was denkt Ihr über das Vorgehen?
- Welche Alternativen zu Grenzkontrollen könnten effektiv gegen irreguläre Migration wirken?
- Wie beeinflussen derartige Kontrollen die öffentliche Meinung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt?
Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
Euer gutefrage Team
