Hallo,
meine Frau hat einen Kleinartikel im Internet bestellt, aber nicht fristgerecht bezahlt. Nach etwa zwei Wochen folgte eine Mahnung, der Betrag verdoppelte sich auf nunmehr 14,- EUR.
Die Rechnung wurde sofort auf das richtige Konto überwiesen, allerdings hat sich im Betreff ein Zahlendreher eingeschlichen.
Nach kurzer Zeit wurde die Zahlung zurück gebucht, was jedoch nicht bemerkt wurde. Ohne weitere Warnung erhielt sie nun eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 86,- von einem Inkassounternehmen.
Frage an die Juristen:
Kann ich mich gegen die Inkasso-Rechnung wehren? Die Zahlung erfolgte ja fristgerecht und die Buchung hätte (trotz Zahlendreher im Verwendungszweck) von der Clearingstelle ohne Weiteres zugeordnet werden können.
Ab wann ist eine Überweisung rechtlich gültig bzw. ungültig? Genügt ein Zahlendreher im Verwendungszweck, um eine erfolgte Zahlung abzulehnen und zu behandeln, als wäre sie nie erfolgt?