Muß ich bei fehlendem oder falschem Verwendungszweck (bei Überweisung) der Firma die Extrakosten erstatten oder sind das Kosten, die das Unternehmen tragen muß?
Bitte keine Vermutungen, sondern Urteile benennen.
3 Antworten
Wenn Du Pech hast, darfst Du sogar 2x zahlen!
Urteil sh. z.B. https://www.deubner-recht.de/news/sonstige-themen/details/artikel/ueberweisungen-rueckzahlungsanspruch-bei-falschem-verwendungszweck.html
Zur weiteren Info sh.:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verwendungszweck-bei-Ueberweisungen--f318848.html
Dann solltest Du Deinen eigenen Fragetext noch mal durchlesen: Du fragtest nämlich schlichtweg nach Urteilen, nicht Grundsatzurteilen!
Das versteht sich von selbst, denn nur Grundsatzurteile sind allgemeinverbindlich.
Das versteht sich von selbst...
Keinesfalls, manche interessieren sich auch - wie man ja sehr gut anhand des zweiten Links sehen kann - für jegliche Art von Urteilen.
Noch dazu möchte ich darauf hinweisen, dass Du Dich hier nicht in einem 'Fachforum für Rechtsfragen' o.ä. befindest, aber das versteht sich eigentlich von selbst...
Deshalb habe ich mich ja auch bedankt.
Ich verstehe nicht, was du meinst. Bitte schildere den Sachverhalt und wieso wem Extrakosten entstehen. Wieso wegen eines falschen Verwendungszwecks Mehrkosten entstehen sollten, erschließt sich nicht.
Ein Untrnehmen hat mir eine Rechnung geschickt und drei Zahlen angegeben: Rechnungs-Nr., Kunden-Nr., Debitoren-Nr. Kein Hinweis, was als Verwendungszweck anzugeben ist. Ich gab Kunden-Nr. und Debitoren-Nr. an. Das Geld ging ein, aber jetzt kam eine Zusatzrechnung, weil man "suchen" mußte und dies wolle man bezahlt haben. Ich bin der Meinung, ein Geschäftsmann, der zu dämlich ist, die Verkaufsabwicklung kurz, bündig und mit einer Zahl zu benennen, der soll man schön seine Kosten der Suche selber tragen. Hinzu kam, er setzte Ausländer am Telefon ein, die keine deutschen Namen verstanden und nur dem Zufall war es zu verdanken, das die Ware überhaupt ankam. (Statt Werther schrieb die Firma Werda).
Es gibt m.E. keine Anspruchsgrundlage für das Ansinnen des Unternehmens, insbesondere dann nicht wenn schon kein Verwendungszweck angegeben wurde, auch dann aber nicht.
Es ist ja Deine Schuld, also musst Du die Kosten tragen!
Da brauchst Du keinen Urteil, da musst Du nur die AGB Deiner Bank lesen, die Du akzeptiert hast! Wenn Du Pech hast, zahlst Du sogar 2x.
Ich zahle nicht zweimal und Pech habe ich auch nicht. Das Geld ist ja eingegangen. Sie wollen aber extra Geld für ihr angebliches Suchen haben. das kommt nicht von der Käsefirma, sondern von einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbh in Österreich. Ich leb aber in Deutschland. Die haben doch gar kein Durchgriffsrecht aus Österreich hier in Deutschalnd?!
Ein österreichischer Anwalt kann in D gar nichts _ Überhaupt nichts!
Trifft für meinen Fall gar nicht zu. Grundsatzurteile sind OLG oder BGH-Urteile, keine LG-Urteile. Danke trotzdem.