Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Was sind die strafrechtliche Folgen eines unerlaubten Untermietvertrag?

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Fall.

Eine Freundin und ich wollten berufsbedingt für ein paar Monate auf eine Untermiete zurückgreifen.

Wir haben zufällig ein Paar gefunden, das seine Wohnung gekündigt hat, jedoch aufgrund der Kündigungsfrist von 4 Monaten nicht sofort ausziehen konnte. Der verbleibende Zeitraum hat für uns perfekt für die Untermiete gepasst.

Somit haben wir mit ihnen einen Untermietvertrag abgeschlossen - Das Problem: der Eigentümer/Hauptmieter wusste davon nichts bzw. er hat keine Einwilligung zugestimmt, stattdessen wollte das Ehepaar, dass es so aussieht, als wären wir nur Freunde die die verbleibende Mietzeit dort "kostenlos" wohnen. 

Wir wussten, bevor wir auf diesen Vertrag eingegangen sind, nichts über die Unkenntnis des Eigentümers.

Während unserer Wohnzeit haben wir festgestellt, dass uns die Klingel- und Briefkastenbeschilderung ständig abgemacht worden ist ohne das uns jemand darüber informiert hat. Entprechend hatten wir viele Postrückläufer und konnten auch keine Pakete regelgemäß erhalten. Somit haben wir uns an das Paar gewendet und sie meinten, dass sie sich darüm kümmerten. Letzen endes hat es aber nicht funktioniert und das Paar schlug uns vor entweder die letzten 3 Monate damit zu "leben" oder den letzten Monat noch bleiben und dann auszuziehen mit Rückerstattung der Kaution. 

Sie meinten, wir sollen niemanden über diesen Untermietvertrag in Kenntnis setzen, wir sind "nur Freunde die dort kurz leben" - aus. 

Nun ist neulich unerwartet der Eigentümer aufgetaucht und hat uns zur Rede gestellt, ob wir hier dauerhaft wohnen oder warum wir die Klingel und der Briefkasten beschildert ist (was unerlaubt ist). Jedenfalls ist uns dann ausgerutscht, dass wir hier zur Zwischenmiete leben (sonst wäre es direkt gelogen). Der Eigentümer war sauer und hat mit rechtlichen Folgen für den Vermieter gedroht.

Jetzt ist die Frage, was die strafr. Folgen für wen sind? Ich habe mich in google ein bisschen informiert und konnte nur entnehmen, dass der Eigentümer fristlos die Wohnung kündigen kann. Allerdings wollten wir sowieso so schnell wie möglich ausziehen und das Paar hat sowieso schon gekündigt und wir nutzen ja ohnehin schon die Zeit der Kündigungsfrist als Untermiete.

Meine Freundin und ich haben Angst, dass es jetzt auch rechtliche Folgen für uns haben könnte. Das Paar weiß auch noch nicht, dass der Eigentümer hier war und wir diese Lüge nicht dem Vermieter mitgeteilt haben

Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.

VG

Recht, Mietrecht, Anzeige, Jura, Untermietvertrag
Untermietvertrag, Verweigerung der Mitbenutzung der Waschmaschine, Verweigerung der Bezahlung der Miete?

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe einen Untermietvertrag mit einer Dame, bei bei mir in der WG wohnt. Ich bin selbst die Hauptmieterin von Ihr. Wir haben eine Auseinandersetzung gehabt und ich habe ihr heute mitgeteilt, dass ich nicht mehr möchte, dass Sie meine Waschmaschine betntzt. Die Waschmaschine steht in der Küche und gehört mir. Im Mietvertrag habe ich Ihr unter anderem nur die folgenden Räume vetrmietet: 1 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad...Dass Sie die Waschmaschine und auch alle anderen Gegenstände in der Küche und im Bad mitbentuzen darf, wie z.B. Geschirr, steht nicht im Mietvertrag drin. Ich habe Ihr lediglich nur aus Gefallen bis heute meinen GEschirr und meine Waschmaschine mitbenutzen lassen. JEtzt weigert Sie sich die Miete für den MOnat Februar 2017 zu bezahlen und meint, dass Sie es deshalb nicht tut, weil sie die Waschmaschine nicht bentzen darf. Ich bitte um dringenden Rat.

Auch habe ich Ihr gestern eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund eingereicht. Sie hat mich zuvor mit Betrügerin, Lügnerin und auf Russisch beleidigt. Der Grund war, dass Sie meinen Kleiderschrank die Schublade kaputt gemacht hat, welche Sie mitgemietet hatte, dass Zimmer war möbliert, und als ich Sie darauf angesprochen habe, hat Sie gemeint dass es schon kaputt war und das sie es mir nicht bezahlten wird. Deswegen haben wir angefangen zu diskuttieren und daraufhin hat Sie mich angefangen zu beleidigen. Muss ich mir das von Ihr gefallen lassen? Unser Mietvertrag ist befristet und Sie hat noch 6 Monate laufzeit. Darüberhinaus haben wir festgehalten, dass sie im fall einer vorzeitigen Kündigung 3 weitere Monate Miete bezahlen muss und dass Ihre Kaution verfällt, wenn Sie keinen Nachmieter findet. Jetzt stehe ich vor diesem Problem, denn Sie will garnichts machen und meint, dass ich es von Ihrer Kaution kürzen soll.

Können Sie mir bitte einen Rat geben. Ich bin wirklich in Not.

Grüße

Eda

E-Mail, Untermietvertrag
Untermietvertrag ungültig, aufgrund falscher Informationen?

Zur meiner Situation. Ende Februar 2015 befand ich mich in einer Notlage und suchte verzweifelt nach einer Wohnung. Eine gute Freundin von mir hatte einen guten Kumpel dessen Wohnung laut seiner Aussage seit einem Jahr leer steht, da er bei seiner Lebensgefährtin wohnt, aber als Sicherheit seine eigene Wohnung beibehalten hat. Er sagte mir er zahle 540 Euro WM. Würde mir die Wohnung unbefristet untervermieten mit Küche, und Schrank. Kaution möchte er keine haben. Und der Vermieter weiß von unserem untermietvertrag Bescheid. Also ging alles klar. Somit unterschrieben wir ein untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate. Das ging eine Weile lang gut. Bis ich dann erfahren habe das vieles nicht stimmte. Er selbst zahlt die Miete garnicht sondern das Sozialamt. Der Vermieter selbst weiß doch nichts von unserem untermietvertrag... Die letzten zwei Monate habe ich erfahren das er Geld Probleme hat. Da ich zb ihm die letzten 2 Mieten zwei Wochen früher geben musste als vertraglich abgemacht. Da er knapp bei Kasse ist. Momentan liege ich im Krankenhaus wegen einer bauchdeckenstraffung. Und nun bekomm ich eine Nachricht von ihm. "du ich muss alles Geld zusammenkratzen, brauche die Kaution von 1500 Euro und 500 für die Küche, wenn nicht muss ich dich fristlos kündigen....ist das rechtens? Was soll ich machen? In meiner Verfassung ist mir ein Auszug in den nächste Wochen Körperlich kaum möglich. Ich bin total verzweifelt.... Kann ich auf die Kündigungsfrist zurückgreifen die wir im untermietvertrag vereinbart haben? Oder ist der untermietvertrag ungültig da der Haupt Vermieter garnicht von mir weiß, obwohl er mir sagte er weiß von mir Bescheid.... Bzw. Allgemein ungültig ist, Da die Wohnung Anscheinend das Sozialamt finanziert von dem ich anfangs nicht wusste, evtl. Habe ich mich auch noch strafbar Gemacht.? Bitte dringend um Hilfe! =((((

Recht, Mietrecht, ungültig, Untermietvertrag

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