Wann kommt ein Untermietvertrag zustande??

5 Antworten

Ein schriftlicher Mietvertrag ist zustande gekommen, wenn dieser von beiden Seiten unterschrieben wurde.

Ein mündlicher Mietvertrag ist zustande gekommen, wenn der Schlüssel ausgehändigt wurde, der Mieter einzieht und mindestens eine Mietzahlung eingeht.

Ein mündlicher Mietvertrag ist auch zustande gekommen, wenn alle Bedingungen des Mietverhältnisses ausgehandelt wurden ,beide Parteien diese übereinstimmend akzeptieren und beide Parteien dem Einzug zustimmen. Jedoch ist dies  schwer nachzuweisen, wenn eine Partei es sich plötzlich anders überlegt.

Nicht zustande gekommen ist ein mündlicher Mietvertrag,wenn die alle Bedingungen zwar ausgehandelt wurden, jedoch die Absicht besteht einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen.

DerCaveman  26.10.2017, 11:57

Dein zweiter Absatz ist nicht richtig. Bei der Schluesseluebergabe, beim Einzug und bei der Mietzahlung handelt es sich bereits um die Erfuellung eines Mietvertrages. Mit dessen Zustandekommen hat das aber nichts zu tun. Der kam schon vorher zustande.

Mit deinem 3. Absatz hast du das dann aber zum Glueck wieder gerade gerueckt und fuer den 4. Absatz hast du dann auch nen Pfeil nach oben von mir bekommen ;-) 

bwhoch2  26.10.2017, 13:09
@DerCaveman

Ein mündlicher Mietvertrag ist zustande gekommen

@Caveman: Das ist lediglich eine Frage, wie man diesen Satz liest. Man hätte ihn auch so formulieren können:

Dass ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist, erkennt man, wenn der Schlüssel ausgehändigt wurde, der Mieter einzieht und mindestens eine Mietzahlung eingeht.

Da Lotta in der Vergangenheitsform schreibt, darf man doch den Satz auch so lesen, dass sie genau das gemeint hat. Kritik also unverdient.

Natürlich dann wiederum nur wenn der vierte Absatz nicht zutrifft.

Lotta1965  26.10.2017, 13:11
@bwhoch2

Ihr bringt mich ganz durcheinander..... :-(

Der Mietvertrag kommt zustande indem beide Parteien sagen: "Ja, so machen wir das".

Wenn du den Vertrag zwar schon unterschrieben, der anderen Partei aber noch nicht zugehen lassen hast, hast du eine entsprechende Erklaerung auch noch nicht abgegeben. Erst wenn deine Erklaerung (in diesem Fall der Mietvertrag) der anderen Partei zugeht, ist sie fuer dich auch bindend. 

Ein muendlicher Mietvertrag waere zwar auch bindend, ein solcher ist aber bei euch anscheinend gar nicht geschlossen worden. Zumindest spricht die Absicht, einen schriftlichen Vertrag zu schliessen, sehr deutlich dafuer, dass ihr keinen muendlichen Vertrag mit beidseitigem Bindungswillen geschlossen haben duerftet.

Ich nehme an, hier schreibt ein Vermieter, der beabsichtigt einen Untermietvertrag abzuschließen.

Er hat diesen Vertrag unterschrieben und ihn an den möglichen Mieter ausgehändigt. Dieser hat ihn noch nicht unterschrieben.

Solange der Mietvertrag nicht vom Mieter unterschrieben wurde, ist der Vertrag noch nicht zu Stande gekommen und der Untermieter darf noch nicht sein Zimmer bzw. die Wohnung beziehen.

Hat man mit dem nicht unterschriebenen Mietvertrag aber auch gleichzeitig die Wohnungsschlüssel ausgehändigt und der Mieter ist zwischenzeitlich bereits eingezogen, ist der Vertrag ebenfalls nicht zu Stande gekommen und der Vermieter kann ggf. den sofortigen Auszug verlangen und für die Dauer der Nutzung bis zum Auszug eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese muss nicht identisch mit der vorher vereinbarten Miete sein.

Will der Untermieter nicht mehr ausziehen und unterschreibt trotzdem nicht, muss man ihn genau genommen auf Räumung verklagen, aber es gibt dann auch andere Möglichkeiten.

Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärung zustande.

Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform.

Auch ohne Unterschrift, kann es also bereits zu einem gültigen Vertragsverhältnis gekommen sein.

whizzl  26.10.2017, 11:24

Genauso ist es.

Der Vertrag ist bereits mündlich zustande gekommen, jedoch hast Du ohne ein Stück Papier auf dem beide Unterschriften drauf sind ohne Zeugen auch nicht wirklich was in der Hand, da im Zweifel Aussage gegen Aussage steht.

DerCaveman  26.10.2017, 11:49
@whizzl

In der Frage steht nichts von einem muendlichen Mietvertrag sondern lediglich von der Absicht, einen Mietvertrag zu schliessen. Von dieser hat der Vermieter jetzt aber anscheinend Abstand genommen. Das darf er natuerlich.

Diesen zwar unterschreibt aber nicht unterschrieben an den möglichen Mieter aushändigt

Wenn der Mieter schon unterschrieben hat ist der Vertrag zustande gekommen.

Lotta1965  26.10.2017, 11:59

Wenn nur der Mieter unterschrieben hat, ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Mietvertrag stellt dann lediglich ein Angebot dar.

Es ist mir allerdings etwas unklar, was der FS mit der o. g. Aussage meint......

DerCaveman  26.10.2017, 12:06

Aber erst dann, wenn der Vermieter diesem den vom Vermieter ebenfalls unterschriebenen Vertrag auch uebergeben hat. Ich verstehe die Frage aber so, dass der Vermieter den Vertrag zwar bereits unterschrieben hat, diesen jedoch zurueckhaelt und sich somit auch noch nicht gegenueber dem Mietanwaerter erklaert hat.

Der vom Vermieter unterchriebene Vertrag ist wertlos, so lange dieser dem Mietanwaerter nicht zugegangen ist. Selbst wenn der Vermieter den unterschriebenen Vertrag schon per Post abgeschickt haette, dieser aber noch nicht beim Mietanwaerter zugegangen waere, koennte der Vermieter seine Willenserklaerung noch bis zu deren Zugang beim Mietanwaerter widerrufen (z.B. durch persoenliche Uebergabe oder Einwurf einer entsprechenden Widerrufserklaerung in den Hausbriefkasten des Empfaengers).

anitari  26.10.2017, 13:48
@DerCaveman

Darüber wer nun ein von wem unterschriebenes Exemplar oder beide in den Händen hat sollte und Fragesteller vielleicht noch aufklären.