Schülerbafög - Mietvertrag oder Untermietvertrag?

1 Antwort

In jedem Fall muss der Vermieter darüber informiert sein, dass Du Deine Freundin bei Dir aufgenommen hast bzw. vorhast diese bei Dir aufzunehmen.

Und Einkommen aus einem (Unter-)Mietvertrag ist zu versteuerndes Einkommen. Sprich Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

basingo 
Fragesteller
 05.01.2018, 11:46

Ist der Untermietvertrag denn Pflicht? Wenn nicht dann lassen wir das.

wilees  05.01.2018, 11:54
@basingo

Steuertechnisch oder mietrechtlich ändert sich nichts - gleichgültig ob Dein Untermietvertrag schriftlich fixiert ist oder nicht. Auch ein mündlicher Vertrag entfaltet Gültigkeit und zieht Folgen nach sich.