Ich erstelle für meine Mutter einen befristeten Untermietvertrag. Es gibt eine Frage die ich nicht verstehe?
„Soll stillschweigende Verlängerung des Untermietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs ausgeschlossen sein?“
dann steht da noch
ja
nein
Was soll das bedeuten? Also wenn die Zeit reif ist und die Frist ausläuft, läuft sie aus. Ich will dann nicht, dass das Untermietverhältnis automatisch verlängert wird. An dem Tag muss sie raus.
2 Antworten
Ich glaub, da geht es darum, dass mündliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden, und nur schriftliche gelten. So verstehe ich das zumindest. Also wäre für Dich hier ein "ja" passend.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1.für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2.für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html
Drück auf ja, außerdem musst du sie bei Ablauf der Frist benachrichtigen, sonst verlängert sich der Vertrag.