Ich erstelle für meine Mutter einen befristeten Untermietvertrag. Es gibt eine Frage die ich nicht verstehe?

2 Antworten

Ich glaub, da geht es darum, dass mündliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden, und nur schriftliche gelten. So verstehe ich das zumindest. Also wäre für Dich hier ein "ja" passend.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1.für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2.für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html

Drück auf ja, außerdem musst du sie bei Ablauf der Frist benachrichtigen, sonst verlängert sich der Vertrag.