Wann gilt ein Jahresvertrag als verlängert. Arbeit?


04.05.2022, 12:55

Erstmal danke für eure Antworten, melde mich später.


19.05.2022, 08:01

diese frage kann erstmal abgeschlossen werden.

danke für eure antworten.

habe eine jahresverlängerung bekommen, uhnd bin erstmal bis mai 23 beschäftigt danke an alle.

6 Antworten

Wenn du am 01.06 in die Arbeit kommst und man dich dort weiterarbeiten lässt, gilt ein bis auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag, denn man nach gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen kann ;) (4 Wochen).

Aber der Vertrag wird nicht verlängert, sofern es nicht von seiten des Arbeitgebers passiert. Kannst jetzt also entweder nachfragen wie es aussieht mit Weiterbeschäftigung, oder du lässt es drauf ankommen und haust vielleicht noch einen Monat raus

DerCaveman  04.05.2022, 12:27
... denn man nach gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen kann ;) (4 Wochen).

Sofern der Betrieb mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt und das ehemals befristete Arbeitsverhaeltnis schon laenger als 6 Monate bestanden hat, geht's mit dem Kuendigen nicht so leicht. Da braucht der Arbeitgeber schon eine fuer eine Kuendigung ausreichenden Grund.

Ob dann - sofern ein ausreichender Grund vorhanden - mit vierwoechiger Frist oder einer anderen gekuendigt werden kann, haengt vom Vertrag ab. Es kann durchaus auch eine kuerzere Frist wirksam vereinbart worden sein (nur tarifvertraglich) oder auch eine laengere (arbeits- oder tarifvertraglich).

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Bisher kahm nichts von wegen Verlängerung.

dann wird der Vertrag wohl auslaufen.

hast dich bereits Arbeitssuchend gemeldet? das muss mind. 3 Monate vor Ablauf passieren.

entweder kommt das noch, oder ...

wenn du nach diesem Datum weiter wie gewohnt zur Arbeit gehst, dazu steht bereits ein entsprechender Hinweis

045966 
Fragesteller
 04.05.2022, 12:51

Nein, ich habe mich noch nicht arbeitssuchend gemeldet. Eine sperre vom Amt bekomme ich eh, weil ich zuviel Geld besitze und das erstmal aufbrauchen muss.

Ausserdem, habe ich für den Fall das mein Vertrag ausläuft einen anderen Plan.

Ich gehe zurück zu meiner zeitarbeitsfirma, wo ich vorher war, und mache dort weiter.

Die sagten mir damals, ich soll wiederkommen, wenn das mit meiner jetzigen Firma nicht funktioniert.

Und auf dieses Angebot werde ich eingehen.

Werde ich meinem Urlaub, die Brücken Tage. Zu meiner alten zeitarbeitsfirma gehen und mich neu bewerben.

Im Idealfall, bin ich nicht wirklich arbeitslos, sondern beende am 31.5 meinen jetzigen Arbeitsvertrag und fange bei meiner alten zeitarbeitsfirma am 1.6 an.

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Wenn niemand etwas sagt gehst du am 1.6.einfach arbeiten, wenn dann nichts kommt gilt automatisch ein festvertrag...vermutlich wird aber erst am letzten tag,also 31.5.gesagt wie es weitergeht

Ein befristetes Arbeitsverhältnis wandelt sich grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeit, für die es geschlossen wurde, weiterarbeitet und der Arbeitgeber dem nicht widerspricht (§ 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG))

Entweder wenn du eine Vertragsverlängerung unterschreibst oder wenn dich der Arbeitgeber einfach weiter beschäftigt.