Befristeter Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Nein, der Vertrag ist ja auf 2 Jahre befristet. Da muss der AG Dich nicht extra darauf hinweisen, dass er ausläuft.

Auch dem Arbeitsamt hättest Du Dich rechtzeitig melden müssen, da Dir das Ende des Arbeitsverhältnisses ja schon seit ca 2 Jahren bekannt ist.

🙁

Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 18:02

Nein jeweils auf ein Jahr

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Sophonisbe  12.11.2021, 18:04
@Samti1978

Das war Deiner Frage so nicht zu entnehmen, ändert aber nichts Großartiges an meiner Antwort.

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Du! musst dich rechtzeitig arbeitssuchend melden, das ist deine Aufgabe!

Nicht die deines Arbeitgebers!

Nun bekommst du halt 1 Woche keine Stütze, sonst passiert nichts...

Und natürlich kannst du deinen Fehler, dein Versäumnis nicht auf deinen Arbeitgeber abwälzen!

Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 18:15

Aber wie ist das denn wenn ich vollkommen im ungewissen gelassen werde?!

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Bitterkraut  12.11.2021, 18:24
@Samti1978

Du warst nicht im Ungewissen, ganz im Gegenteil. Du wußtest genau, wann das Arbeitsverhältnis endet. Wenn es dann doch verlängert wird, bzw. wenn du einen neuen Vertrag bekommst, kannst du die Arbeitslosmeldung jederzeit zurücknehmen. Sorum wird ein Schuh draus.

Du hättest sogar ganz besonders damit rechnen müssen, dass nach 2 Jahren Schluss ist, da Befristungen nicht endlos verlängert werden dürfen. Dein AG hätte dir jetzt ein Festanstellung anbieten müssen, hätte er das gewollt, hätte er das schon nach dem ersten Jahr gemacht.

Der AG ist kein Babysitter, der dir deine Rechte und Pflichten vorkauen muß.

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Leestiger  12.11.2021, 18:25
@Samti1978

Dann ist das korrekt, dann musst du davon ausgehen, dass dein Vertag am angegebenen Zeitpunkt endet!

Deshalb musst!!! Du dich ja vorsorglich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden!

Du hättest ja auch mal "vorfühlen" können beim Arbeitgeber, melden hättest du dich trotzdem müssen! Anhand deiner anderen Fragen hier hast du schon preisgegeben, dass man mit deiner Arbeit nicht zufrieden war und du der Meinung warst gemobbt zu werden.

Da hätte eigentlich jeder damit gerechnet, dass sein Vertrag ausläuft, warum nicht du?

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Bitterkraut  12.11.2021, 18:27
@Leestiger

Dass der Vertrag zu einem bestimmten Termin endet, war schon beim Abschluss klar. Danach muß es einen neuen Vertrag geben oder eben nicht.

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Leestiger  12.11.2021, 18:30
@Bitterkraut

Mehr als zwei Jahre gehen nicht, das muss der Arbeitgeber nicht extra mitteilen, da hat der Fragesteller einfach gepennt!

1 Woche Sperre ist ja nix, das kann man unter "Lehrgeld" ablegen.

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Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 19:09
@Leestiger

Ja ich muss aber dazu sagen ich habe ein paar Mal das Gespräch gesucht! Auch wegen dem Mobbing da nahm meine Chefin sich nichts von an! Auch nicht wo ich das Thema Beschwerden angesprochen habe da hat sie sich mit allem nur raus geredet! Und da kann nicht die Rede davon sein das es meine Schuld ist wenn ich das persönliche Gespräch suche!

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Leestiger  12.11.2021, 19:25
@Samti1978

Es ist und bleibt deine Schuld dich nicht 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet zu haben!

Da kannst du dich nicht herausreden und deine Chefin weis ja nicht und braucht es auch nicht zu wissen, ob du nach der Zeit bei der Konkurrenz anfängst oder stempelst!

Es geht hier rein darum, dass DU! versäumt hast dich beim Arbeitsamt zu melden!

Und das solltest du ja wohl schon gemacht haben oder wartest du da immer weiter?

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Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 19:28
@Leestiger

Ja das ist mir bewusst! Ich bin nicht Begriffsstützung! Habe heute erst die neuen Unterlagen zum ausfüllen bekommen! Auch welche für den Arbeitgeber aber die müssen noch ein paar Sachen nachreichen und ich das was mich angeht

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Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 19:30
@Samti1978

Hab ja sofort alles reingereicht das die alles bekommen! Und das schon vor ein paar Wochen

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Leestiger  12.11.2021, 19:30
@Samti1978

Dann lauft das ja alles schon an und du bekommst ab der zweiten Woche dein ALG I. Wenn du bis dahin nicht schon wieder in Arbeit bist.

Du arbeitest im Reinigungsgewerbe, da werden immer Leute gesucht, das wird schon!

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Samti1978 
Fragesteller
 12.11.2021, 19:32
@Leestiger

Mehr kann ich nicht tun wenn die natürlich die Hälfte einfach nicht angeben! Ich werde gucken was ich an Arbeit bekomme! Hoffentlich nicht wieder als Reinigungskraft! Es gibt sicher noch andere Optionen

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Leestiger  12.11.2021, 19:45
@Samti1978

Gebäudereiniger ist nicht das schlechteste. Wenn dann versuch bei den Glasreinigern einsteigen zu können, die verdienen ab 1. Januar Mindestlohn 14,81€ ab 2023 dann 15,20€.

Da würden andere froh drüber sein, das ist mal richtig gutes Geld!

Ausbildung wâre nichts? 810, 945 und im dritten Lehrjahr 1100 €..

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Befristet bedeutet befristet. Solltes du dich nicht rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet haben, trägst du die Folgen.

Das liegt in Deiner Verantwortung. Deine Annahmen sind allein DEINE. Oft steht in befristeten Arbeitsverträgen bereits, dass man sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur melden muss. Schau mal rein.

Viel Erfolg bei der Jobsuche.

Nein, das ist alles deine Verantwortung.

Du willst ALG, dann musst du dich auch kümmern.