muss teilmöbiert oder leeres Zimmer im Untermietvertrag definiert sein?

1 Antwort

Voraussetzungen der 14-tägigen Kündigung bei Untervermietung: Vermieter wohnt in der gleichen Wohnung, der Untermieter wohnt allein im gemieteten Zimmer,das Zimmer ist überwiegend mit Gegenständen des Vermieters ausgestattet.

Fehlt eines dieser Merkmale, gilt ein normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Siehe auch § 549 BGB