Mein Vermieter antwortet auf keiner meiner Nachrichten?

8 Antworten

sind wir für die nächsten 2 Jahre erstmal ihre „Untermieter“.

Hoffentlich mit Genehmigung ihres Vermieters. Nicht nur mündlich. Klärt das baldmöglichst mit dem eigentlichen Vermieter, bevor Ihr irgendwelche Verträge auf Euch umstellt.

Das "Problem" mit den Möbeln ist nachrangig und die Verträge lasst ihr wirklich erst einmal, wie sie sind.

Als Vermieter hätte ich wirklich was dagegen, dass mein Eigentum jemandem überlassen wird, von dem ich überhaupt nichts weiß. Es geht dabei nicht nur um die Mietzahlung, sondern auch darum, ob ich "solche" Leute überhaupt in meinem Eigentum haben will.

Beispiel: Ich suche mir nach bestem Wissen und Gewissen Mieter aus, bei denen ich keine Angst haben muss, dass sie der Wohnung, außer darin zu wohnen, was antun werden und dann habe ich plötzlich eine WG von Menschen, denen die Wohnung komplett egal ist, sie vermüllen, zerstören, rumlärmen und womöglich alle anderen Bewohner des Hauses anpöbeln und bedrohen.

Deshalb ist das das Allerwichtigste, dass Ihr von Vermieterseite auch die "Genehmigung" zur Nutzung der Wohnung bekommt.

Das ist ja unglaublich, auf was ihr euch eingelassen habt. Eine komplette Wohnung untervermieten ist rechtlich unzulässig. Noch dazu ohne Nachweis der Zustimmung der Vermieterin. Es kann passieren, dass die früher oder später den Mietvertrag wegen ungenehmigter Gebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigt. Da seid ihr ganz schnell obdachlos und könnt euch eine Platz unter der Brücke suchen.

Ich empfehle, mit der Vermieterin reden um Legalität herzustellen und außerdem eurer "Untervermieterin" ab sofort keine Miete mehr zu zahlen.

Hat die Dame euch eine Wohnungsgeberbestätigung gefertigt und seid ihr mit dieser beim Einwohnermeldeamt angemeldet?

Da unsere Vermieterin einen 3 Jahres Vertrag mit dem Vermieter geschlossen hat

wie kann da eine Untervermietung entstehen?

oder meinst du, ihr habt euch getrennt- du wohnst jetzt alleine da?

Hallo Hallohallo,

hab ich das richtig verstanden: Da hat jemand ne Wohnung gemietet und ausgezogen und hat die Wohnung an euch weitervermietet und glaubt, dass ihr Untermieter seid, obwohl sie nicht mehr dort wohnt? Wäre denn eine Untervermietung überhaupt zulässig?

Na dann würde ich mal ganz vorsichtig mit dem Vermieter sprechen. Sonst kann schnell sein, dass ihr alle miteinander rausfliegt.

....und dann sind die Möbel das kleinste Problem.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

hallohallo3401 
Fragesteller
 21.02.2022, 12:05

Wir haben von ihr leider keine Kontaktdaten ihres Vermieters bekommen und können uns daher auch nicht an ihn wenden nur an sie

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peterobm  21.02.2022, 12:37
@hallohallo3401

hoffentlich ist alles mit dem Hausbesitzer abgesprochen, nicht dass die Übernahme Illegal ist und ihr aus der Wohnung fliegt.

ihr seid "nur" in den eigentlichen MV eingetreten. Habt Ihr eine Kopie - da steht die Adresse drauf.

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albatros  21.02.2022, 13:10
@hallohallo3401

Da siehst du, wie faul die Sache ist. Versuche die Adresse über Telefonbuch oder Einwohnermeldeamt herauszubekommen.

Ist es ein Mehrfamilienhaus oder was?

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Der Mietvertag mit eurer Vormieterin ist ungültig. Sie ist die Mieterin der Wohnung und kann die Wohnung nicht einfach untervermieten. Eine Untervermietung ist von der Besitzerin der Wohnung zu genehmigen. Das müßte ihr jetzt alles mit der Besitzerin der Wohnung klären. Ich hoffe ihr hat der Vormieterin noch keine Kaution und Miete gezahlt.

Gerhart  21.02.2022, 13:02

Der Untermietvertrag ist GÜLTIG: Vermieter und Mieter haben den Vertrag unterschrieben. Wenn die Hauptmieterin als Vermieterin keine Genehmigung vom Wohnungsvermieter zur Untervermietung hat, ist das nicht das Problem der FS !

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albatros  21.02.2022, 13:07
@Gerhart

Allerdings darf die Vermieterin den Mietvertrag der eigentlichen Mieterin wg. unerlaubterGebrauchsüberlassung an Dritte fristlos kündigen.

Auch ist unzulässig, die komplette Wohnung unterzuvermieten.

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Gerhart  21.02.2022, 13:09
@albatros

Die Hauptmieterin hat doch noch Gerümpel im Bereich der Wohnung da gelassen....Der Vertrag ist erst einmal wirksam.

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albatros  21.02.2022, 13:17
@Gerhart

Ja, der MV der eigentlichen Mieterin kann fristlosgekündigt werden von Seiten derer Vermieterin.

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Gerhart  21.02.2022, 15:01
@albatros

Es ist vermutlich durch den Wohnungsvermieter nicht gekündigt worden.

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albatros  22.02.2022, 01:53
@Gerhart

Weil er wohl (noch) keine Kenntnis von der Untervermietung hat.

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