Darf Vermieter Gebühr für Untermietvertrag verlangen?

3 Antworten

Ob jetzt eine einmalige Gebühr rechtens ist, dazu habe ich gerade nichts gefunden, aber der Vermieter kann in bestimmten Fällen sogar einen monatlichen Untermietzuschlag erheben; schau mal hier rein:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermieter-erhebt-mtl-Gebuehr-fuer-Untervermietung,-ist-das-erlaubt--f287969.html

oder google mal:

gebühr für untervermietung

Kurzt 
Fragesteller
 18.01.2017, 22:06

Danke, das ist schonmal hilfreich. Das ist sicher ein Druckmittel, das der Vermieter hat.

DerBerlinerKerl  22.06.2017, 04:39

Ja wir zahlen Monatlich 5 Euro mehr pro Untermieter

Der Verwalter, der als dein Vermieter fungiert, hat außer seiner Zustimmung keine Schreibarbeiten oder anderweitigen Verwaltungsaufwand zu leisten.

Sollte der Verwalter also der Untervermietung nicht zustimmen, weil er daraus Kapital schlagen will, dann ist er auf Zustimmung zu verklagen, weil du aus finanziellen Gründen auf die Untervermietung angewiesen bist.

Fordere also die Zustimmung schriftlich ein mit Nennung des neuen Untermieters und verweise auf deine Vorgehens weise, falls dir die Zustimmung verweigert wird.

Einen sogenannten Untermieterzuschlag auf deine monatliche Miete  kann der Verwalter zwar einfordern (max. 20% der Nettomiete), aber da muss verhandelt werden, weil zuvor die Zustimmung ohne den Zuschlag schon einmal erteilt wurde und der Mietvertrag offenbar diese Möglichkeit nicht vorsieht.

Wenn denn überhaupt Kosten bei der Ausfertigung entstehen sollten,  sind das Kosten der Verwaltung. Dafür eine Gebühr und noch dazu in dieser Höhe zu fordern sehe ich als nicht gerechtfertigt. Zumal außerdem in deinem MV dazu nichts vereinbart wurde. Eine einseitige Mietvertragsänderung seitens des Vermieters ist rechtlich nicht durchsetzbar. Er möge dir doch eine Rechtsgrundlage aufzeigen.