Rechnungswesen Vorsteuer + Umsatzsteuer abschließen?!

Hallo Zusammen,

also ich muss vorab sagen, ich bin echt gut in ReWe. Aber meine Lehrerin jetzt, ist einfach nicht in der Lage den Leuten die noch nie was von ReWe gehört haben alles richtig zu erklären. Jetzt hab ich auch ein Problem, weil sies nicht erklärt hat sondern nur angeschrieben und darüber schreiben wir jetzt ne Arbeit.

Ich hab leider nichts gefunden, was meine Frage beantwortet.

Sie hat und zwei Fälle angeschrieben zum einen in der eine Zahllast ermittelt wurde und zum anderen der Vorsteuerüberschuss, was das bedeutet und alles weiß ich das ist kein Problem, sondern sie hat das folgendermaßen gemacht Ich muss dazu sagen, dass sie warum auch immer die Konten Forderung/Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt nicht eingefüht hat sondern alles immer mit Bank verbucht.

  1. Was bedeutet, dass wir eine VBL dem FA gegenüber haben = Zahllast

                   VSt.                                                                     USt.
    

    S H S H 550 USt. 550 VSt. 550 1000 ______________________ Bank 450 550 _____________________ 1000

  2. Was bedeutet, dass wir eine FO dem FA gegenüber haben = VSt-überschuss

                     VSt.                                                                     USt.
    

    S H S H 1000 USt. 550 VSt. 550 550 Bank 450 _______________________ ___________________________ 550 1000

So meine Frage ist, wird quasi immer der niedrigere Betrag mit dem höheren abgeschlossen? Und der Buchungssatz lautet IMMER Ust. an Vst?

Wir schreiben die Arbeit am Donnerstag, vielleicht bekomm ich ja noch eine aussagekräftige Antwort bis Mittwoch. Und bitte nur wenn ihr euch 100 %ig sicher seid. Alles andere wäre fatal für mich und für die Leute denen ich das noch beibringen muss diese Woche.

Vielen Dank schonmal und ich hoffe man versteht was ich meine.

Liebe Grüße

jaaY90

Betrag, Rechnungswesen, Umsatzsteuer, Vorsteuer, abschliessen
Steuerfestsetzung! Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen ......

Hallo,

nun habe ich den Steuerbescheid für 2008 zurück erhalten.

Folgender Satz wird wie folgt ausgelegt :

Über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinuasgehende Betrag wird erstattet auf das Konto XXX sofern er mindestens 1,- € beträgt.

Nun teile ich folgende Punkte mit:

  1. Dieses ist meine 2 abgegebene Steuer überhaupt.
  2. Habe ich ein Kleingewerbe laufen.
  3. Das Kleingewerbe läuft mit Verlust, da Anfangsstadium. Sprich keine Einnahmen nur Ausgaben.
  4. Die Steuererklärung für das Kleingewerbe wurde Zeitgleich mit der Steuer 2008 abgegeben.
  5. Es bestehen anderweitig keine anderen Steuerschulden, kein KFZ oder sonstige Möglichkeiten einer Pfändung oder sonstiges.

Könnte es nun sein , dass die Steuererklärung für das Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, und es deshalb zu dem von mir oben benannten Satz gekommen ist ?

Wäre es vll möglich, dass nun geprüft wird , ob ich für 2009, 2010 und 2011 vll laut Einreichung meines Arbeitgebers und der von mir nicht abgegebenen Steuer nun überprüft wird ob ich hätte für 2009, 2010 oder 2011 hätte etwas nachzahlen müssen oder sollen?

Ein weiterer wichtiger Punkt wird erläutert: Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Sie müssen jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen, wenn Sie künftig Ihre Steuererklärung nicht oder fristgemäß abgeben.

Heißt dass nun , dass ich die Steuer für 2009 , 2010 und 2011 lieber nicht abgeben sollte, weil Ich dann den Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen könnte ???

Vielen Dank für euer Antworten..... Heiß dass nun ,

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Umsatzsteuer, einkommensteuerbescheid

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