ich werde ein Kleinunternehmen anmelden.
Ich werde keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen, trotzdem werde ich eine Umsatzsteuernummer anfordern, damit ich im EU- Ausland ohne die ausländische Mehrwertsteuer einkaufen kann.
Im Internet habe ich jetzt gelesen. dass ich beim Wareneinkauf die Mehrwertsteuer von 19% dann hier beim Finanzamt nachzahlen muss. Stimmt das?
Meine Frage: Wann muss ich das nachzahlen? Wird der Betrag von meinem Konto abgezogen, nachdem ich meine Steuererklärung mit EÜ-Rechnung gemacht habe? Oder muss ich das dem Finanzamt irgendwie davor mitteilen.,?
DANKE DANKE DANKE!