Vorsteuer: Tankbelege abziehen -> auch Privatfahrten (Urlaub)

6 Antworten

Wenn Du Deinen Privat- PKW für Fahrten zur Arbeit nutzt oder auch in Deinem Gewerbe nutzt, kannst Du dafür nur Kilometergeld geltend machen. Daraus ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

Aus Kraftstoffrechnungen aus dem Ausland ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

Mir ist allerdings nicht klar, welche Vorsteuern Du überhaupt bei einem privaten PKW geltend machen willst.

Zmac27  27.10.2017, 21:56

Ist echt alt, aber regt mich auf – aus der Frage ergibt sich doch offensichtlich, dass er das Auto nicht als Privatperson fährt. Dieses "dumm darstellen" des Fragestellers ist so unnötig, ich konnte mir das nicht verkneifen

Hallo, wenn Du Fahrtenbuch führst, ist es einfach: nur die Vorsteuer für dienstliche Fahrten kannst Du abziehen. Ich empfehle Dir das Führen eines Fahrtenbuches- Gg

Cruciani 
Fragesteller
 30.03.2013, 17:05

Hi, also das sind zwei verschiedene Antworten. Der eine sagt man kann oder soll alle Fahrten abziehen, der letzte sagt nur die Dienstfahrten sind abzugsfähig?! Ich bräuchte eine klare Antwort wenn das möglich wäre :-) Vielen Dank

Wenn es ein Dienstwagen mit entsprechender Regelung zur privaten Nutzung ist kann die Vorsteuer bei allen Fahrten geltend gemacht werden. Dafür wird ja an anderer Stelle der geldwerte Vorteil der Dienstwagennutzung versteuert.

Cruciani 
Fragesteller
 29.03.2013, 18:58

ja es ist mein privat pkw, jedoch fahre ich über 50% zur arbeit mit dem wagen! und tankbelege aus dem ausland kann man auch geltend machen? z.b. italien?

Du kannst die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen Deines Unternehmens ziehen. Wenn die Tankfüllung aber nicht unternehmerisch bedingt war, ist das mindestens ein falscher Vorsteuerabzug und schlimmstens Steuerhinterziehung.

Also moment mal. Das hört sich für mich nicht an, als. ob du selbständig wärst. Vorsteuer kannst du natürlich nur dann abziehen, wenn du unternehmerisch tätig bist und steuerbare Umsätze tätigst. Nicht selbständige Arbeit gehört nicht dazu.

Cruciani 
Fragesteller
 30.03.2013, 23:33

Natürlich habe ich ein Gewerbe und bin selbstständig. Aber das ist nicht die Frage und das Thema!!! Kann mir denn keiner eine Antwort geben, die endlich mal plausibel ist?

Kleinalrik  31.03.2013, 10:49
@Cruciani

Kann ich. Aber nicht, wenn der Ton so aggressiv ist.

agentharibo  08.12.2013, 19:04
@Cruciani

Bei der USt in der EU ist das Problem die betriebliche Verwendung. Wenn du mit deinem Dienst-Pkw in den privaten Urlaub fährts, müsstest du die betriebliche Verwendung nachweisen. Die dürfte bei einer privaten Reise etwas schwierig werden. Auch wenn du mit deiner USt-ID-Nr. auftrittst wäre der Reiseanlass immer noch ein privater. Die falsche Deklarierung zieht im Ergebnis eine Steuerverkürzung nach sich und du würdest für die zu Unrecht nicht erhobenen Steuern des Mitgliedstaates haften. Meine Empfehlung, diesen teuren Ärger dringlichst vermeiden.