Ist die Vorsteuer immer im Soll und die Umsatzsteuer immer im haben?

4 Antworten

Ja, Vorsteuer im Soll (Forderung ans Finanzamt) und Umsatzsteuer im Haben (Verbindlichkeit ans Finanzamt), außer bei Gutschriften, Skonto usw., dann genau andersrum.

VG Patty

Äh, nee, umgekehrt oder? Vorsteuer ist ja eine Forderung gegenüber dem Finanzamt (Haben), und Umsatzsteuer eine Schuld (Soll)...

blackleather  07.04.2013, 23:40

Aber stehen Verbindlichkeiten nicht auch im Haben (in der Bilanz: auf der Passivseite)? Also haben deiner Meinung nach sowohl Forderungen als auch Verbindlichkeiten Haben-Salden?

Patty  08.04.2013, 10:40

Forderung = SOLL! Verbindlichkeit = HABEN! Keine Ausnahmen!!!

Ich glaube, du verwechselst da die Buchungen auf deinem Bankkontoauszug mit der korrekten Finanzbuchführung. Der Bankkontoauszug ist aus Sicht der Bank zu sehen, wenn also auf dem Kontoauszug "Haben" steht, ist das für dich ein Plus, aber aus Sicht der Bank eine Verbindlichkeit an dich; andersrum bei "Soll" auf dem Kontoauszug hast du das Geld an die Bank zurück zu zahlen, die Bank hat eine Forderung an dich.

VG Patty

MosqitoKiller  08.04.2013, 10:57
@Patty

Nee, aber das BWL-Studium ist schon so lange her, und kaum ein Betriebswirt dürfte sich danach noch mit Buchführung beschäftigen, das machen andere. Ich sehe die Zahlen nur noch ohne Aufteilung in T-Konten. Danke...

NEIN, zum Beispiel bei Rückbuchungen, nachträglich gewährten Rabatten etc.

Commentary 
Fragesteller
 07.04.2013, 14:24

Hi,

also immer nur wenn etwas nachträglich passiert?

RebelRebel  07.04.2013, 15:25
@Commentary

Ja, zumindest fällt mir derzeit keine Ausnahme ein.

Commentary 
Fragesteller
 07.04.2013, 16:29
@RebelRebel

Vielen Dank !!

Dirk-D. Hansmann  08.04.2013, 06:26
@RebelRebel

"Nachträglich" ist nicht das richtige Wort. Wenn die Vorsteuer zu berichtigen ist, dann wird das auf dem Vorsteuerkonto im Haben gebucht. Egal ob Skonto, der vielleicht sofort in einem Buchungssatz mit gebucht wird oder Boni im Folgejahr oder eine Rabattgutschrift oder eine Stornorechnung oder eine andere (erlaubte) Rechnungskorrektur.

Grundsätzlich ist das so. Berichtigungen stehen selbstverständlich auf der jeweils anderen Seite.