Vermietung eines gewerblichen Objektes an gemeinnützigen Verein

3 Antworten

Die Steuergesetzgebung ist leider unnötig sehr kompliziert. Die Politik könnte das vereinfachen, will es aber nicht, weil die aus meiner Sicht sehr bürgerfeindlichen Steuergesetze mehr in die Kasse bringen. Der Staat beraubt uns mit Mehrfachbesteuerung und legalisiert diesen Raub mit Beschluss von unglaublichen Gesetzen zum Steuerraub.

Der Vermieter möchte mit dieser Klausel offenbar absichern, dass das Finanzamt ihm gegenüber nicht irgendwann nachträglich Steuern erhebt, die aus einer Tätigkeit in seinen Räumen angefallen sind und nicht abgeführt wurden. Er ist verantwortlich für seine Immobilie und was dort passiert. Diese Klausel ist meines Erachtens aber nicht nötig weil jeder für seine Steuern selbst haftet. Der Vermieter möchte wohl gar nicht erst Erklärungen abgeben, für Nachforderungen die seinen Mieter betreffen. Diese Klausel ist aber nicht schädlich für den Vertrag.

Vermietung von Grundstücken sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Auf die Steuerbefreiung kann nur verzichtet werden, wenn der Mieter das Grundstück unternehmerisch nutzt.

Würde der Verein jetzt das Grundstück nur zur Ausführung steuerfreier Umsätze nutzen, dann könnte der Vermieter gar nicht zur Umsatzsteuer optieren Da die Umsatzsteuer aber im Mietvertrag vereinbart wurde, würde der Mieter die Umsatzsteuer weiter abführen müssen.

Sollte sich rausstellen, dass die Vermietung eigentlich umsatzsteuerfrei erfolgen müsste, hätte der Vermieter auch keinen Vorsteuerabzug mehr für seine hallenbezogenen Kosten.

Macht der Verein als irgendeinen Quatsch geht unter Umständen dem Vermieter der Vorsteuerabzug verloren.

frag den verfasser des vertrages.. sofern du eine vertragspartei bist, rate ich dir, keinen vertrag zu unterzeichnen, den du selbst nicht verstehst............