Umsatzsteuer – die besten Beiträge

Unternehmer, Freiberufler oder einfach Selbstständig? (Nach Steuerrecht)?

Hallo an Alle,

mir ist nicht ganz klar, was man in den folgenden Fällen genau ist. Könnt ihr mir helfen?

  1. Ich eröffne ein Café. Jetzt bin ich ja automatisch Unternehmer, und das Café mein Einzelunternehmen. Aber bin ich nun auch Gewerbetreibender, das das Café ja ein Gewerbe darstellt? Kann ich, falls ich die Haftung beschränken möchte, das Café als UG oder GmbH betreiben?
  2. Ich eröffne eine Elektrofirma. Gibt es hier Unterschiede im Vergleich zu dem Café in 1. ?

Abwandlung: Es handelt sich um einen angestellten Mechatroniker, der nebenbei noch ein paar Stuunden pro Woche als Dienstleistung ein paar Aufträge für Privatpersonen erledigt z.B. Strom anschließen, verlegen ect. Gilt er schon als Unternehmer und muss Ust zahlen? Muss er ein Gewerbe anmelden? Er ist zwar selbstständig tätig, muss aber Est aus gewerblichen Tätigkeiten zahlen, oder ?

3.Ein Landwirt (Ausbildung erfolgt) pachtet Land, um dieses landwirtschaftlich zu bewirtschaften. Er handelt ja hier dann als Unternehmer, oder? Er ist jetzt aber nicht selbstständig, sondern freiberuflich, oder ?Wäre er dann freiberuflicher Unternehmer?

Abwandlung: Der Landwirt hat keine Ausbildung absolviert. Ergeben sich hierdurch Unterschiede?

4.Ein Nachhilfelehrer gibt Nachhilfe. Er hat keine Räume angemietet. Dadurch hat er dann doch kein Unternehmen, oder? Ist er dennoch Einzelunternehmer auch ohne unternehmen? Kann er auch eine GmbH etc. gründen?

Abwandlung: Ein Schüler gibt, um sich etwas dazuzuverdienen Nachhilfe. Ist er damit dann gleich Unternehmer , muss Ust als Utnernehmer und Est aus selbstständiger Tätigkeit abführen? (In den meisten Fällen geht das ja unter der Hand- wäre das dann schon Steuerhinterziehung?)

5.Ein Steuerberater gibt steuerliche Beratung ohne eine Steuerkanzlei zu eröffnen. Wäre er dann Freiberufller? ( Steuerberatung fällt ja auch unter freie Berufe wie Landwirtschaft). Gilt er schon als Unternehmer, auch ohne Steuerkanzlei?

Abwandlung: Es handelt sich um einen Finanzwirt, der nebenbei noch ein paar Stunden in der Woche steuerliche Beratung gibt. Wäre er hierbei auch schon Unternehmer? Muss er Ust zahlen und wie versteuert er diese Tätigkeit Estlich?

2.Abwandllung: Ein Steuerberater eröffnet eine Kanzlei. Diese wäre entweder eine GmbH/GbR ect. kann diese auch eine AG sein, falls 2 Steuerberater die Kanzlei eröffnen und sie einen Aufsichtsrat ect. Aufstellen? Falls keine Rechtsform gewählt wird, würde es sich auch wieder um ein Einzelunternehmen handeln?

Wär eder Steuerberater dann freiberuflicher Unternehmer? Also Est muss er aus freiberuflicher Tätigkeit zahlen und Umsatzsteuer, da er Unternehmer ist?

VIELEN , VIELEN LIEBEN DANK UND SONNIGE GRÜSSE.

Schneesturm 2000

selbstständig, Einkommenssteuer, Freiberufler, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Rechtsform

Wo in der USt-VAM eintragen?

Hallo,

ich erziele Einkünfte und Umsätze aus einer Fortnite Map (Online-Spiel).

Da ich Einkünfte und Umsätze erzielt habe und jetzt mein Gewerbe dementsprechend angemeldet habe, muss ich USt-Voranmeldungen vierteljährlich abgeben. Ich habe absichtlich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, wo genau ich die Umsätze eintragen muss.

Das Unternehmen (Epicgames), von dem ich die Zahlungen erhalte, liegt in der Schweiz. Leistungsort = Schweiz § 3a Abs. 2 UStG

Es handelt sich um eine sonstige Leistung, die ich an Epicgames erfülle.

Somit ist diese nicht in Deutschland steuerbar.

Dabei bin ich auf den § 13b UStG gestoßen, was ziemlich gut auf meinen Fall zutrifft.

Dennoch weiß ich jetzt nicht genau, in welcher Kennziffer ich die Umsätze eintragen muss. Ich wäre davon ausgegangen, dass es die Kennziffer 30 (Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG) ist, will mich aber lieber nochmal absichern.

Sollte es die richtige Kennziffer sein, würde ich bei den sonstigen Angaben aufgrund der erstmaligen Abgabe noch vermerken, dass das Unternehmen in der Schweiz liegt, damit das Finanzamt gleich bescheid weiß, worum es sich handelt.

Sollte ich zusätzlich dazu noch eine Anmerkung hinzufügen, damit das Finanzamt gleich alle erforderlichen Informationen hat?

Vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Gewerbe, Umsatzsteuer, Voranmeldung

Gewerbe und Krankenkasse allgemeine Frage?

Hallo,

mein Partner und ich beabsichtigen, ein Gewerbe in Form einer GbR zu gründen, da wir eine vielversprechende Geschäftsidee entwickelt haben. Uns ist bewusst, dass mit jeder Gründung ein gewisses unternehmerisches Risiko verbunden ist, weshalb wir die Situation realistisch einschätzen und auch Szenarien in Betracht ziehen, in denen sich das Vorhaben möglicherweise nicht wie geplant entwickelt.

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob es möglich ist, das Gewerbe im Falle eines ausbleibenden Erfolgs bereits nach wenigen Monaten – etwa nach zwei bis drei Monaten – wieder abzumelden. Besonders interessiert uns in diesem Zusammenhang die Regelung bezüglich der Krankenversicherung: Besteht die Möglichkeit, nach einer Abmeldung des Gewerbes wieder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, sofern die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind? Hintergrund ist, dass wir in der Anfangsphase nur ungern Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in Höhe von ca. 180 bis 200 Euro monatlich leisten möchten, wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

Zudem hätten wir eine Frage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs: Bleibt dieser auch nach der Gründung einer GbR weiterhin bestehen oder kann es hierbei zu Einschränkungen kommen?

Danke für euere Antworten.

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