Hallo nehmen wir an, dass ich etwas bestelle wovon ich der Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer werde.
Das würde ja bedeuten, dass ich für diese diese Einfuhrumsatzsteuer die anfällt Vorsteuerabzug berechtigt wäre.
Hätte ich aber nicht auch an sich nen Vorsteuerabzug von der Lieferung an sich?
Habe so nen komischen Sachverhalt bei einer Übung.
Sobald der Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, hat er für die Lieferung ganz normalen Vorsteuerabzug i.H. der gesondert ausgewiesenen USt.
Sobald der Leistungsempfänger jedoch Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist, hat er nur diesen als Vorsteuerabzug und die in der Rechnung gesondert ausgewiesene wird ignoriert.
Kann mir das einer erklären? Aufgrund der Klausurenphase haben wir das thema nur leicht angefangen und kaum besprochen und werden es auch nicht mehr tun