Umsatzsteuer – die besten Beiträge

Bin ich umsatzsteuerbefreit?

Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten

  • Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
  • Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen

Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.

Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Honorarkraft, Umsatzsteuer, Honorartätigkeit, Honorarvertrag, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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