Finanzamt verlangt Zwangsgeld aufgrund doppeltem Fragebogen zur steuerlichen erfassung?

Kurz nach meinem 18. Geburtstag habe ich letztes Jahr (Sep-Okt ca) 2 Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung über Elster verfasst, im 1. habe ich Start der Tätigkeit vor mehreren Jahren angegeben (2020), dann habe ich einen neuen Fragebogen mit ziemlich den gleichen Angaben angegeben, nur Startpunkt zum 18. Geburtstag (also ca. sep 2023). Ich hatte die Annahme, dass nur der neuere Bearbeitet wird.

Die 2 verschiedenen Steuernnummern haben mich sowieswo verwirrt, da bei der einen neben:

Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ESTG

auch noch Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 USTG) dabeisteht

hab mir aber nichts dabei gedacht, weil ich im Zwecke der Dienstleistung verschiedene Bereiche angegeben habe.

Heute erhalte ich einen Brief mit der "Aufforderung" die Einkommensteuer und Einnahmenüberschussrechnung für 2022 bis Datum X (ca. 1 Monat auszufüllen), ansonsten erhalte ich 2*200€ Zwangsgeld.

Frage Nummer 1:

Liegen die 2 verschiedenen Steuernummern an den 2 Fragebögen die ich eingereicht habe?

Frage Nummer 2:

Falls es sich um den "1" für mich schlechten Fragebogen handelt, warum wird nicht nach 2021 oder 2020 gefragt?

Frage Nummer 3:
Finanzamz anrufen und schildern, dass man die Tätigkeiten (größtenteil??) erst letzten Septembert groß begonnen hat und sich deshalb über die Aufforderung wundert oder lieber alles abgegeben?

Frage Nummer 4:

Nehmen wir an ich habe die letzten 3 Jahre jeweils ca. 10000€/Jahr verdient (nicht angestellt, sondern "selbstständig" , sollte ich von der Finanzamt Seite doch keine Probleme bekommen, da sowiso keine Steuerlast vorliegt, sondern höchstens von der Krankenkasse?

Frage Nummer 5:

Nehmen wir an die Eltern haben Einnahmen 0€ des Kindes angegeben, spielt das eingenommene Geld eine Rolle, wenn ich aktuell Vollzeitschüler bin und meine Nebentätigkeit mit max 10h/Woche ausführe oder ausgeführt habe?

Selbständigkeit, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, ELSTER, Kleinunternehmerregelung

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