Rechnung stellen ohne Mwst?

5 Antworten

Das geht gar nicht, es sei denn, das Unternehmen befände sich in einem anderen Staat.

Stefan1248  17.03.2022, 12:29

Auch für zb Bauleistungen geht ggf die Steuerschuld auf den Empfänger über. Nicht nur bei Ausländern

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Was für eine Leistung ist das? Handelt es sich vielleicht um eine Bauleistung?

Und wo sitzt der Empfänger der Leistung(in oder Ausland)?

Ggf könnte die Steuerschuld für die Leistung nach §13b ustg auf den Empfänger übergehen

Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, geht das nicht.

Ich würde dir dringend raten, dein zuständiges Finanzamt zu kontaktieren und dir dort auch die genaue Formulierung geben zu lassen.

kegus  17.03.2022, 18:58

Ich fürchte, das Finanzamt wird da nicht weiterhelfen. Das darf nämlich nicht beraten. Hierfür wäre ein Steuerberater zuständig.

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kegus  17.03.2022, 19:39
@GutenTag2019

Kann man sehen wie man will. Zumindest muss man damit rechnen, dass der angerufene SB oder MA gerade keinen Nerv hat, sich mit den Feinheiten eines 13b auseinanderzusetzen, wenn der Stpfl. noch nicht mal weiß, dass dieser zur Anwendung kommen könnte - also wenn er die Frage genauso stellt, wie er sie hier gestellt hat. Ich kenne die Arbeitslast meiner Kollegen.

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Das wäre nur dann möglich, wenn es sich um eine Rechnung einer Leistung nach § 13b handeln würde. Innerdeutsch dürfte das wohl nur auf Bauleistungen zutreffen; handelt es sich hingegen um eine reine B2B Waren- oder Dienstleistungsrechnung, ist die Ausweisung der MWST Pflicht.

Das Einzige, was sonst noch in Frage käme, wäre, dass der Rechnungsadressat selbst USt-befreit wäre (siehe § 4 UStG). Aber dazu müsste man mehr Details der Transaktion wissen.

DjNickn 
Fragesteller
 17.03.2022, 13:22

Es war eine Dienstleistung wo Kabel verlegt wurden und Installiert. Der Empfänger ist nicht Kleinunternehmer

Ich gehe nicht von Bau aus, als Elektriker, oder?

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FordPrefect  17.03.2022, 13:23
@DjNickn

Habe ich irgendwas von Kleinunternehmer nach § 19 UStG geschrieben?

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kegus  17.03.2022, 19:19
@DjNickn

Wenn die Leistung der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, schon. Sprich, wenn Du Kabel in einem Gebäude gezogen hast, dann ist dies per Definition eine Bauleistung. Reverse-Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wäre aber nach der aktuell gültigen Regelung nur anzuwenden, wenn der Leistungsempfänger selbst ein bauleistender Unternehmer ist, vgl. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG. In diesem Fall ist 13b verpflichtend anzuwenden und die Bitte wäre berechtigt.

Du kannst dann z. B. auf die Rechnung schreiben "Leistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG" / "Bauleistung, Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger" oder etwas in der Art. Du musst auf jeden Fall auf 13b hinweisen, wenn er zutrifft.

Bei der USt lauern einige Fallstricke. Ein Steuerberater wäre hilfreich.

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Das ist nicht möglich. Du bist verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, in der Rechnung auszuweisen und sie nach Vereinnahmung auch ans Finanzamt abzuführen (nach evtl. Verrechnung mit Vorsteuern).

FordPrefect  17.03.2022, 12:45
Das ist nicht möglich.

Doch, je nach Falllage schon. Siehe andere Beiträge (ReverseCharge oder Kulturbetriebe, Banken etc.).

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Grantchester  17.03.2022, 12:49
@FordPrefect

OK, beispielsweise Briefmarken und Versicherungsbeiträge auch.

Aber dann wird in der Rechnung unter Hinweis auf § ... UStG auch ausdrücklich vermerkt, daß der Re-Betrag keine MwST enthält .

Der Fragesteller gebärdet sich aber als ganz gewöhnlicher Gewerbetreibender.

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FordPrefect  17.03.2022, 12:51
@Grantchester

Der Fall kann auch auf einen ganz gewöhnlichen Gewerbetreibenden zutreffen - wenn der Kunde zum Beispiel ein Finanzdienstleister oder eine Kultureinrichtung ist. Dann hat der Rechnungsempfänger nämlich Anspruch auf eine USt-freie Rechnung. Der Rechnungssteller sollte hier allerdings sich die Umsatzsteuerbefreiung des Rechnungsempfängers für deine eigene Buchhaltung schriftlich bestätigen lassen; das ist auch durchaus üblich.

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