Unterkunftskosten meinem Reisebegleiter in Rechnung stellen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Ich unterstelle: Du und der Andere - Ihr seid vorsteuerabzugsberechtigt

Am einfachsten:

Du erstellst eine Rechnung auf Deinen Namen mit Umsatzsteuer an den anderen Selbständigen (Kopie der Rechnung der Unterkunft fügst Du bei).

Die Originalrechnung der Unterkunft bleibt bei Dir (wegen Vorsteuerabzug)

Der andere hat dann Deine Originalrechnung (wegen seines Vorsteuerabzugs)

Bei Dir gleicht sich dann der zuviel in Anspruch genommene VSt-Abzug mit der Umsatzsteuerzahlung aus.

Du kannst auch die Weiterberechnung als Generalumkehr oder Kostenminderung buchen, sodaß die Vorsteuer korrigert wird.

Beispiel:

Ursprungsrechnung:

Reisekosten 1.000 € + VSt 190 € an Verb. 1.190 €

Rechnung an den anderen

Ford. 695 € an Reisekosten 500 € + VSt 95 €

oder EÜR

500 € Einnahme - Erstattung Reisekosten

95 € Einnahme - Vorsteuerkorrektur

XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 22:37

Also sprich, ich soll den Nettobetrag nehmen der für die Unterkunft angefallen wäre und darauf noch die Umsatzsteuer berechnen?

Also die Umsatzsteuer die ich an das Hotel gezahlt habe hierbei weglassen oder soll ich trotzdem die Hälfte der Kosten inkl. der angefallenen Umsatzsteuer heranziehen?

Das Problem wäre da nur das er mir schon die Hälfte der Kosten immer überwiesen hat. Muss ich Ihm da jetzt erstmal sämtliche Kosten dann auch wieder zurückerstatten?

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DerSchopenhauer  03.06.2022, 22:42
@XerXes1908

Beispiel: Rechnung Unterkunft = 1.000 € + 190 € = 1.190 €

Nun stellst Du in Rechnung:

500 € + 95 € = 595 €

Ob er schon bezahlt hat, ist egal - Du brauchst nichts zurücküberweisen

Die Buchungsmöglichkeiten habe ich ja schon in meinem Beitrag beschrieben.

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XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 22:50
@DerSchopenhauer

Sorry hatte die Nachricht schon abgeschickt bevor du Sie korrigiert hattest

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XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 22:49

Also sprich ich mach das jetzt kurz einmal an meinem bsp. Der Gesamtbetrag den wir für diesen Monat an die Unterkunft zahlen müssen belaufen sich auf 875,10€

Netto: 817,85€ + 7% Mwst. = 875,10€

Rechnung an den Kollegen wäre demnach

437,55€ --> 408,93€ Erstattung Reisekosten

--> 28,26€ Vorsteuerkorrektur

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DerSchopenhauer  03.06.2022, 22:52
@XerXes1908

28,62

genau - nur die Rechnung an den anderen muß 408,93 € Netto + 28,62 USt = 437,55 € brutto lauten

Für Dich sind dann die 28,62 € Vorsteuerkorrektur und für den anderen Vorsteuerabzug

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XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 22:55
@DerSchopenhauer

Letze Frage nur noch kurz, muss ich in der Rechnung ein Vermerk dazu machen das die UST als Vorsteuerkorrektur dient ?

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DerSchopenhauer  03.06.2022, 22:55
@XerXes1908

nein - das ist ja nur die Konseqeunz beim buchen und hat mit der Rechnung als solche ja nichts zu tun...

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DerSchopenhauer  03.06.2022, 23:02
@XerXes1908

Nur zur Sicherheit: "Seit kurzem selbständig"

Bist Du auch wirklich umsatzsteuerpflichtig?

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XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 23:04
@DerSchopenhauer

Ja, sind wir. Wir machen quartalsweise jeweils die Umsatzsteuervoranmeldung

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XerXes1908 
Fragesteller
 03.06.2022, 23:09
@DerSchopenhauer

Nochmal vielen lieben Dank an dich :)

Solltest du mal eine IT Frage haben oder generell Hilfe mit dem PC, Internet usw. kannst du dich gerne an mich wenden :)

Da ich in der IT-Branche Selbstständig bin.

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