Unterkunftskosten meinem Reisebegleiter in Rechnung stellen?
Hallo alle zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen. Ich bin seid kurzem Selbstständig und muss momentan in der Woche nach München fahren um da meinem Auftrag nachzukommen. Hierfür muss ich mir selbstverständlich eine Unterkunft buchen. Glücklicherweise muss ich nicht alleine fahren, sondern es ist zufälligerweise noch ein anderer selbstständiger mit vor Ort. Damit die Unterkunftskosten für uns niedriger ausfallen, haben wir direkt beschlossen gemeinsam eine Unterkunft für die Dauer in München zu buchen.
Momentan ist es so, dass ich die Kosten der Unterkunft in voller Höhe bezahlt habe inkl. MwSt. und ich jetzt gerne die Kosten in Höhe der Hälfte der Unterkunft Ihm stellen möchte.
Jetzt komm ich zu meiner Frage, wie ich dies genau machen muss. Laut meiner Logik stell ich ihm einfach die Hälfte der Kosten (sowohl Kosten der Unterkunft als auch Mwst.) in Rechnung und lege Ihm eine Kopie der Original Rechnung der Unterkunft bei. Jedoch weiß ich nun nicht wie ich Ihm die Rechnung stellen muss?
Stell ich Ihm die Rechnung komplett Netto aus oder muss ich hierfür wieder Mwst. Berechnen oder muss ich Ihm die Rechnung Netto stellen mit dem Vermerk das Summe X davon die Mwst. Sind die ich an die Unterkunft gezahlt habe.
Ich danke euch schonmal im vorraus.
1 Antwort
- Ich unterstelle: Du und der Andere - Ihr seid vorsteuerabzugsberechtigt
Am einfachsten:
Du erstellst eine Rechnung auf Deinen Namen mit Umsatzsteuer an den anderen Selbständigen (Kopie der Rechnung der Unterkunft fügst Du bei).
Die Originalrechnung der Unterkunft bleibt bei Dir (wegen Vorsteuerabzug)
Der andere hat dann Deine Originalrechnung (wegen seines Vorsteuerabzugs)
Bei Dir gleicht sich dann der zuviel in Anspruch genommene VSt-Abzug mit der Umsatzsteuerzahlung aus.
Du kannst auch die Weiterberechnung als Generalumkehr oder Kostenminderung buchen, sodaß die Vorsteuer korrigert wird.
Beispiel:
Ursprungsrechnung:
Reisekosten 1.000 € + VSt 190 € an Verb. 1.190 €
Rechnung an den anderen
Ford. 695 € an Reisekosten 500 € + VSt 95 €
oder EÜR
500 € Einnahme - Erstattung Reisekosten
95 € Einnahme - Vorsteuerkorrektur
Beispiel: Rechnung Unterkunft = 1.000 € + 190 € = 1.190 €
Nun stellst Du in Rechnung:
500 € + 95 € = 595 €
Ob er schon bezahlt hat, ist egal - Du brauchst nichts zurücküberweisen
Die Buchungsmöglichkeiten habe ich ja schon in meinem Beitrag beschrieben.
Sorry hatte die Nachricht schon abgeschickt bevor du Sie korrigiert hattest
Also sprich ich mach das jetzt kurz einmal an meinem bsp. Der Gesamtbetrag den wir für diesen Monat an die Unterkunft zahlen müssen belaufen sich auf 875,10€
Netto: 817,85€ + 7% Mwst. = 875,10€
Rechnung an den Kollegen wäre demnach
437,55€ --> 408,93€ Erstattung Reisekosten
--> 28,26€ Vorsteuerkorrektur
28,62 €
genau - nur die Rechnung an den anderen muß 408,93 € Netto + 28,62 USt = 437,55 € brutto lauten
Für Dich sind dann die 28,62 € Vorsteuerkorrektur und für den anderen Vorsteuerabzug
Super da danke ich dir. Du warst mir eine sehr große Hilfe.
Letze Frage nur noch kurz, muss ich in der Rechnung ein Vermerk dazu machen das die UST als Vorsteuerkorrektur dient ?
nein - das ist ja nur die Konseqeunz beim buchen und hat mit der Rechnung als solche ja nichts zu tun...
Nur zur Sicherheit: "Seit kurzem selbständig"
Bist Du auch wirklich umsatzsteuerpflichtig?
Ja, sind wir. Wir machen quartalsweise jeweils die Umsatzsteuervoranmeldung
Nochmal vielen lieben Dank an dich :)
Solltest du mal eine IT Frage haben oder generell Hilfe mit dem PC, Internet usw. kannst du dich gerne an mich wenden :)
Da ich in der IT-Branche Selbstständig bin.
Also sprich, ich soll den Nettobetrag nehmen der für die Unterkunft angefallen wäre und darauf noch die Umsatzsteuer berechnen?
Also die Umsatzsteuer die ich an das Hotel gezahlt habe hierbei weglassen oder soll ich trotzdem die Hälfte der Kosten inkl. der angefallenen Umsatzsteuer heranziehen?
Das Problem wäre da nur das er mir schon die Hälfte der Kosten immer überwiesen hat. Muss ich Ihm da jetzt erstmal sämtliche Kosten dann auch wieder zurückerstatten?