Selbstständig, Fahrtkosten wie verhält es sich mit dem Umsatz?

5 Antworten

Alles was du als Unternehmer im Rahmen dieser Tätigkeit einnimmst ist ein Umsatz.

Wie das Fahrzeug steuerlich zu handhaben ist und welche Kosten als Betriebsausgaben anerkannt werden, hängt stark davon ab, ob es sich um einen dienstlich genutzten Privatwagen handelt oder um ein privat genutztes Dienstfahrzeug.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind Ertragsteuerlich BetriebsEinnahmen und gehört auch Umsatzsteuerlich zum Entgelt.

die kosten sind natürlich Betriebsausgaben. Und der Einkommensteuer unterliegt am Ende nur der Gewinn.

Wenn das Auto mit dem man fährt zum Privatvermögen gehört können die Kosten ebenfalls mit 30 Cent geschätzt werden. Ist das Auto aber Betriebsvermögen müssen entsprechend die tatsächliche Kosten in der Buchhaltung erfasst und angesetzt werden.

Hillershelge 
Fragesteller
 27.01.2022, 11:16

Heißt somit: Die Einnahmen werden versteuert, aber am Ende werden sie wieder als Betriebsausgaben abgezogen. Also treiben die Fahrtkosten die steuern nicht nach oben. Es bleibt in den Zahlen neutral. Sind ersichtlich, haben aber keine Auswirkung ?! PKW soll privat sein....

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Stefan1248  27.01.2022, 11:29
@Hillershelge

Ja, wird der pkw aber zu mehr als 50% betrieblich genutzt ist es notwendiges Betriebsvermögen und der wird automatisch eingelegt.

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Hillershelge 
Fragesteller
 27.01.2022, 13:25
@Stefan1248

Hat das automatische anlegen des PKW Nachteile ggü. den Fahrtkosten wie bereits geschildert ?

Das Fahrzeug soll privat bleiben. Bedingungen. Auf was beziehen sich die 50 % ?

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Stefan1248  27.01.2022, 13:38
@Hillershelge

Ja, wenn der PKW ins betriebsvermögen eingelegt wird (geschieht zum aktuellen Teilwert) können die Kosten nicht mehr pauschal mit 30 Cent geschätzt werden. Insbesondere wenn der Wagen schon älter ist, also keinen hohen Wert ja der dann abgeschrieben wird könnten die tatsächlichen Kosten durchaus niedriger sein.

Außerdem ist ist die private Nutzung als Entnahme zu versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt wäre dies nach der 1% Methode zu berechnen. Also monatlich 1% des bruttolistenpreises bei Erstzulassung. Das kann sogar dazu führen das am Ende die verbleibenden betrieblichen Kosten bei 0€ liegen.

Wird der Wagen später wider aus dem betriebsvermögen entnommen (z.b. bei Beendigung des Selbständigkeit) würde dies wieder mit dem dann gültigen Teilwert bewertet werden. Ggf wäre dann Stille Reserven zu besteuern da der Wagen stärker abgeschrieben wurde als er tatsächlich an wert verloren hat.

Die 50% beziehen sich auf die Nutzung. Also die Gefahren Kilometer. Sind die betrieblichen KM mehr als 50% der gesamten Kilometer?

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Hillershelge 
Fragesteller
 27.01.2022, 19:07
@Stefan1248

Das Auto soll privat bleiben. Kilometer ... j 50 50.

Heißt das also, wenn ich die Kosten geltend mache, hier als Betriebsausgaben, 0,30 Einnahme kann ich andererseits die 0,30 wieder als Ausgabe geltend machen ?

Ziel wäre eine Nullsummenrechnung. 30 cent rein und gleichzeitig als Ausgabe... ?!

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Hillershelge 
Fragesteller
 01.02.2022, 08:47
@Hillershelge

Ist es dann so:

Ziel wäre eine Nullsummenrechnung. 30 cent rein und gleichzeitig als Ausgabe... ?!

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Zählen die Fahrtkosten dann zum Umsatz ?!

Wenn du sie beim Kunden im Rahmen der Rechnungsstellung einforderst, was denn sonst?

Sind diese Fahrtkosten dann nicht mehr gewinnmindernd ?

Wie du deine Fahrtkosten abrechnest, bleibt doch dir überlassen bzw. ergibt sich aus Art und Umfang der KFZ-Nutzung im Rahmen der Buchhaltung. Kosten fallen doch selbstverständlich trotzdem an - die du in der EÜR angeben bzw. verrechnen kannst. Aber der Umsatz erhöht sich natürlich dadurch - du hast doch auch Mehreinnahmen.

Sonst muss man den Mehrumsatz versteuern obwohl es ja tatsächlich Kosten sind ?

Völlig falsch.

Das was du in Rechnung stellst, das vermehrt auch deinen Umsatz.
Wie du die Fahrtkosten steuerlich angibst und so absetzt, ist eine
Sache der Buchhaltung und für das Modell, für was du dich entschieden hast.

Du kannst die Fahrtkosten steuerlich geltend machen.
Wenn es auch dein Privatwagen ist, dann musst du wahrscheinlich ein Fahrtenbuch führen.

Das kann dir ein Steuerberater immer besser erklären und buchen, da kann es schnell zu Problemen mit dem FA kommen.

https://www.betriebsausgabe.de/wiki/fahrtkosten/

Wenn du die Kosten berechnest gehört das natürlich zum Umsatz.

Hillershelge 
Fragesteller
 27.01.2022, 11:11

Aber kann ich die Fahrtkosten dann auch anschließend gewinnmindernd geltend machen ?

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Hillershelge 
Fragesteller
 27.01.2022, 11:21
@kevin1905

Ok. Denn so eine kluge Steuerbüro Helferin sagte etwas halbrichtiges. Wenn ich die 30 cent einnehmen würde, könnten diese auch nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wäre ja dann self kill.... die 30 cent würde ich für das Privat Auto hernehmen.

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