Rechnung als Privatperson an Firma ausstellen nach abgeführter MwSt, was ist zu beachten?
Hallo :)
Ich habe Schmuck an eine Vintage Firma gegeben (ohne Rechnung) und ihnen den Auftrag gegeben es zu verkaufen
nun haben sie es verkauft und die Mehrwertsteuer schon abgeführt
muss ich jetzt nach dem Verkauf nochmals Mehrwertssteuer abführen oder lediglich hinzu schreiben das die Gbr die abfuhr der MwSt schon getätigt hat?
nach der abfuhr handelt es sich um 550,70
Ich agiere als Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe und es war ein einmaliger Verkauf
Liebe Grüße und danke schon mal
1 Antwort
Wenn du privat verkaufst dann darfst und musst du keine MWST abführen.
Du verkaufst die Ware ohne Berechnung oder Ausweis von Steuer netto an den Händler. Damit ist für dich der Fall erledigt.
Wenn der Händler die Ware weiterverkauft muss er dann aus dem Erlös 19 % ans Finanzamt abführen (oder er macht eine Differenzbesteuererung. Aber das zu erklären würde jetzt hier den Rahmen sprengen).