Freiberufler Umsatzsteuer?

2 Antworten

Die Antwort von NeumanDa ist eigentlich ganz gut. Allerdings ist er davon ausgegangen, dass Du mit der Tätigkeit noch nicht begonnen hast. Das geht aus Deiner Frage und aus Deinen Kommentaren allerdings nicht hervor.

Außerdem sagt er dass es immer auf die voraussichtlichen Umsätze ankommt. Ab dem zweiten Kalenderjahr kommt es aber nur noch auf die Umsätze des Vorjahres an.

Um Deine Frage beantworten zu können müsste man also wissen:

  • wann ist der Beginn der Tätigkeit,
  • wie hoch war der Umsatz im Vorjahre,
  • wie hast Du bisher Deine Rechnungen gestellt.

Hier haben wir wohl einige Vermischungen.

Der Grundfreibetrag hat absolut gar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Da du nicht davon ausgehst, mit deinem Gewinn den Grundfreibetrag zu überschreiten rechnest du wohl auch mit geringen Umsätzen. Daher solltest du prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG für dich sinnvoll wäre. Dann darfst du keine USt in deinen Rechungen ausweisen und musst entsprechend keine Voranmeldungen abgeben und Vorauszahlungen leisten, darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Wegen des wohl nicht umfassend vorhanden steuerlichen Wissens, solltest du darüber nachdenken.

Der Grundfreibetrag gilt hinsichtlich der Einkommensteuer und ist somit nur für die Ermittlung der Steuerpflichtigkeit deines Gewinns (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) relevant.

Und die Lohnsteuer lass mal ganz weg, die gehört hier ganz und gar nicht hin.

Ich empfehle dir dringend den Gang zum Steuerberater.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater
AnonymesBuch 
Fragesteller
 12.03.2022, 10:48

Und was mache ich, wenn ich am Ende doch höhere Umsätze erzielt habe ohne jeweils die USt. berechnet zu haben? Bin ich dem Finanzamt trotzdem was schuldig?

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NeumanDa  12.03.2022, 12:07
@AnonymesBuch

Nein, es kommt immer auf die voraussichtlichen Umsätze an, im Nachhinein entsteht also keine USt-Pflicht. Dafür bist du dann im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr!

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AnonymesBuch 
Fragesteller
 12.03.2022, 12:11
@NeumanDa

wozu würden Sie mir am besten raten?

ich bin Student, noch familienversichert & habe keine anderweitigen Einnahmen. Soll ich die Rechnung einfach schicken ohne Angaben einer Steuernummer etc.? Wenn ich am Jahresende sehe dass ich zu viel verdient habe, kann ich es ja noch melden. Oder bin ich so oder so zu einer Steuererklärung verpflichtet, selbst wenn ich wenige Einnahmen habe?

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NeumanDa  12.03.2022, 12:26
@AnonymesBuch

Ich kann hier online zu gar nichts raten .. aber auf keinen Fall solltest du das so machen!

Wenn die Tätigkeit aufgenommen wird, meldest du dich beim Finanzamt, die schicken einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und da macht man dann die entsprechenden Angaben.

Auch als Kleinunternehmer muss man in der Rechnung auf eben diese Regelung verweisen. Einfach nichts schreiben und am Ende des Jahres schauen ist eine ganz schlechte Idee.. Am Jahresende ist auch trotz dieser Regel eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Ich empfehle dringend, mal einen Steuerberater zu kontaktieren. Das ist ein klassischer Fall wo es teuerer sein kann, nicht zum Berater zu gehen, als hier etwas zu investieren!
Offenbar sind dir auch die Unterschiede zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und den entsprechenden Erklärungen nicht wirklich klar.
Eine Steuererklärung ist bei freiberuflichen Einkünften auch grundsätzlich erforderlich.

Nochmal: Bitte wende dich an einen Steuerberater für eine Erstberatung!

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