Parkschein Umsatzsteuer

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Meinst Du die Parkscheine in der City auf Parkschein-Automaten?

Wenn es behördliche Tickets sind, dann fällt unter Umständen gar keine Umsatz-Steuer (USt) an.

Ist es ein privater Parkplatz, so kann der möglicherweise in einem Gebiet liegen oder Umstände erfüllen, die von der USt befreit sind, oder sich dieser Steuer-Grund nach der Definition nicht ergibt.

Abzuraten ist vom "Selbst ausrechnen und eintragen":

  1. Trotz vorhandener Umsatz-Steuer-Tabellen kann es zu Rundungsfehlern kommen und die Rundung fällt bei kleinen Beträgen anders aus, als bei vielen, über eine lange Zeit.
  2. Bei Beträgen bis 99 Euro-Cent fällt keine USt an. Das heißt: 2x Kurzparken zu 50 Ct ist nicht gleich 1x 1 Euro Umsatz. 4x50 Ct sind nicht gleich 2€ in einem Betrag. Deshalb machen Studenten- und Kirchenveranstaltungen auch "Eintritt zu 99 Ct". Das ist nervig mit dem Wechselgeld, hat aber Steuervorteile.
    • Beim Handy-Parkschein gibt es möglicherweise minutengenaue Abrechnungen mit Ein- und Aus-Checken am Monatsende über Internetrechnung und Kontobuchung.
  3. Auf Konto-auszügen steht ja schon: "(Hand-) Schriftliche Ergänzungen gelten als nicht geschrieben. Es geht in den Bereich der Beleg- /Urkunden-Fälschung.

Bitte sieh Dir USt-Tabellen des Finanz-Amtes an, auch die genauen, aktuellen Texte zu USt-/ MwSt-Gesetzgebung. Die sind im Buchhandel und in Bibliotheken.

Wenn es immer noch dringend ist, dann wende Dich bitte an die jeweiligen Parkhaus- / Parkzonen-Betreiber, reiche alle 3-, 6-, oder 12 Monate alle Deine Quittungen ein und bitte um eine Zusammenfassung der genannten Zeiträume mit USt-/ MwSt-Ausweisung.

Das funktioniert auch, wenn Du einen festen Parkplatz-Vertrag hast: Airline-Parkhaus, fest gemieteter Parkplatz von privat, Parkhaus oder gewerblich.

P.S.: Datenschutzrechtlich kann man dann Bewegungsprofile von Dir erstellen... Alles Gute! LG!

Ballade 
Fragesteller
 17.11.2011, 21:12

Vielen Dank für die gut erklärte und ausführlich antwort. viele Grüße Ballade

Wenn auf der Quittung steht inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer kann man es absetzen.

Ballade 
Fragesteller
 17.11.2011, 21:13

danke

Mwst, kann nur dann geltend gemacht werden, wenn diese vom Aussteller der Quittung auf dieser ausgewiesen wurde.

na klar kannst du das selbst ausrechnen und entsprechend verbuchen.

wie das geht, weisst du ja sicherlich!