MwSt auf die Versandkosten bei Gutscheinverkauf

8 Antworten

R 185 (22) UStR Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze die verschiedenen Steuersätzen unterliegen gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden.

Soweit Kosten für NEBENLEISTUNGEN zB. Beförderung, Verpackung u Versichung BESONDERS BERECHNET werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen.So!!!

RautenMiro  20.05.2010, 11:07

Da Du wie Du geschrieben hast z.B. 5 EUR für übertrieben gesagt, 1 Umschlag und 0,55 Porto nimmst ist es als eigenständige Leistung zu sehen, dann ganz sicher 19% USt auf die Versandkosten, der Gutschein bleibt USt-frei

antwort72 
Fragesteller
 20.05.2010, 11:20
@RautenMiro

Ist nicht mein Onlineshop, ich programmiere den nur... Und wenn der Shopbetreiber 5 Eur Versand auf jede Bestellung nimmt (egal, ob Kaugummi, Gutschein oder Sessel), kann ich das nicht beeinflussen.

Aber ich sehe schon, dass es nicht gerade eine Frage ist, die man aus dem Handgelenk beantwortet.

Muss dann wohl doch der Steuerberater des Shopbetreibers entscheiden und gerade stehen, wenn das FA es anders sieht.

7% bei Lebensmittel, 19% bei Nonfood ... Versand ist Nonfood also immer 19% In deinem Fall ist der Versand eines Gutscheins vlt. online und somit fallen keine Versandkosten an...oder der Versand ist für Gutscheine gratis

antwort72 
Fragesteller
 20.05.2010, 10:53

Der Gutschein ist kein virtueller, er wird per Post geliefert und kann im Ladengeschäft eingelöst werden.

HummelPups  20.05.2010, 10:56
@antwort72

Meine Schwester hat ihrem Freund mal einen Gutschein für Paintball geschenkt. Diesen musste sie Ausdrucken (nach dem Kauf wurde der zugesand - per email) aber schau mal ob Versand trotzdem Versandkostenfrei ist

ich denke,es ist schon ein Fehler,bei 7% Ware nur 7 % auf die Versandkosten zu berechnen,es ist doch eine völlig andere Leistungsart

RautenMiro  20.05.2010, 10:46

Und wenn man keine Ahnung hat, hält man einfach mal die Klappe. Die Nebenleistung Versand teilt das Schicksal der Hauptleistung.

ThomasBeh  20.05.2010, 10:49
@RautenMiro

Ich werfe einfach mal in den Raum, daß DHL-Pakete z.B. grundsätzlich nicht der Mwst. unterliegen. Und jetzt?

fleppenweg  20.05.2010, 10:49
@RautenMiro

halte ich für unsinn,angenommen,du kaufst paketmarken dhl,bekommst 19 % erstattet,führst aber nur 7 % ab,Rest Gewinn,das erzähl mal Deiner Oma

LGdirk  20.05.2010, 10:49
@RautenMiro

is klar, wie sagtest du so schön....

fleppenweg  20.05.2010, 10:51
@ThomasBeh

stimmt nicht,ich kauf die Dinger ja,und sind 19 %

fleppenweg  20.05.2010, 10:52
@RautenMiro

wo wir grad von Schicksal reden.....ich hoffe dich trifft nicht das Schicksal der FA Prüfung

RautenMiro  20.05.2010, 11:04
@fleppenweg

Da brauche ich keine Angst zu haben

antwort72 
Fragesteller
 20.05.2010, 11:27
@fleppenweg

Ja, das kannst Du machen.

Musst aber viele Pakete verschicken, um damit reich zu werden.

Kannst auch Präsentkörbe so packen, dass sie (obwohl 19%-Waren in geringerem Anteil enthalten sind) zu 7% als Einheit versteuert werden. Und dann die Versandkosten auch mit 7%. Das ist ganz legal.

antwort72 
Fragesteller
 20.05.2010, 12:36

Wie oben schon kommentiert, selbst amazon.de macht es so. Ich denke, die wissen was sie da tun.

Ich habe hierzu eine Antwort der Wirtschaftskammer Österreich, kann sicher auch für Deutschland gelten. Kurz, die sehen den gutscheinkauf als keine Leistung an welche relevant für Umsatzsteuer wäre, daher ist der Versand eine eigene Leistung und unterliegt der vollen MwSt. Hier die leicht kryptische Antwort : Es ist richtig, dass Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistungen teilen, somit auch den jeweiligen MWSt Satz. Wenn eine Steuerfreiheit gegeben ist, gilt diese auch für die Nebenleistung, sofern es sich beim Gutscheinerwerb überhaupt schon um eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne handelt – was ich allerdings nicht so sehe, weshalb die Versendungsspesen bzw Zahlungsdienstspesen jedenfalls der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.

Ich bin zwar Steuerberater, aber so einen Fall hatte ich noch nicht.....

Hmmm. Wenn Du nur die Versandkosten 1:1 weiterberechnest würde ich das auch als Auslagenersatz sehen und den ganzen Vorgang USt-frei buchen. Wie Du richtig schriebst, sind die Gutscheine reine Anzahlungen und man weiß nicht für welche bestimmte Leistung diese verrechnet wird. Mal gespannte was die anderen dazu sagen/schreiben.

antwort72 
Fragesteller
 20.05.2010, 10:55

Genau, es sind Gutscheine, mit denen man im Laden einkaufen kann. Egal, ob Milch (7%) oder Kugelschreiber (19%).