Ware aus Holland gekauft, Ust doppelt bezahlen?!

2 Antworten

Der Einkauf in Holland ist für dich als Unternehmer ein innergemeinschaftlicher Erwerb und damit ein umsatzsteuerpfl. Umsatz, der in der USt-Voranmeldung zu erklären ist. Die abzuführende USt darf aber gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden, so dass keine umsatzsteuerliche Belastung entsteht. Du zahlst also keine USt doppelt.

rifman 
Fragesteller
 01.01.2012, 19:43

Danke für deine ausführliche Antwort. Was mich aber irritiert ist folgendes: wenn ich keine Vorsteuer im Dezember 2011 bezahlt habe, dann kann ich doch nichts abziehen?

MenschMitPlan  01.01.2012, 19:45
@rifman

Doch: die USt aus dem innergemeinschaftl. Erwerb. ;-) Schau dir das UStVA-Formular mal genau an, da musst du das in extra Zeilen eingeben.

rifman 
Fragesteller
 01.01.2012, 20:07
@MenschMitPlan

Um das klar zu stellen; ich muss erstmal keine Ust. abführen sondern erst wenn ich die Ware verkauft habe?

MenschMitPlan  02.01.2012, 00:07
@rifman

Ja. Wenn die Formalitäten stimmen. :-)

rifman 
Fragesteller
 02.01.2012, 10:16
@MenschMitPlan

Alles klar, vielen dank!

Wenn du die Ware verkaufst bekommst du die Steuer vom Kunden zurück und gut is, zweimal musst du die nicht abführen.

rifman 
Fragesteller
 01.01.2012, 19:31

Danke für deine Antwort. Ja, aber ich werde höchstwarscheinlich mehr bekommen als ich abgeführt habe, was dann?