Vorsteuer / Umsatzsteuer -> Buchführung

5 Antworten

Folgendes gilt für Unternehmer (Grundfall, ohne nun alle Ausnahmen darzustellen):

Wenn man was einkauft und auf der Rechnung ist Umsatzsteuer ausgewiesen, dann spricht man von Vorsteuer.

Wenn man was verkauft, dann ist in diesem Umsatz Umsatzsteuer enthalten.

Nun muss der Unternehmer mit dem Finanzamt "abrechnen". Das Finanzamt möchte die Umsatzsteuer vom Unternehmer, der Unternehmer möchte die Vorsteuer vom Finanzamt. Je nach dem, welcher Betrag höher ist, muss man was zahlen bzw. bekommt was zurück.

Zusammenfassend:

Vorsteuer, Einkauf, Erstattung durchs Finanzamt

Umsatzsteuer, Verkauf, Zahlung ans Finanzamt

Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung, "Verrechnung" der gegenseitigen Ansprüche.

Vorsteuer zahlen wir wenn wir etwas kaufen

Umsatzsteuer muss der Kunde an uns bezahlen.

Wenn die Vorsteuer größer ist als die Umsatzsteuer bekommen wir diese zurück

Die Mehrwertsteuer trägt ausschließlich der Endverbraucher. Für Unternehmen ist es daher ein durchlaufender Posten. Wenn ich als Unternehmer etwas kaufe, dann zahle ich Vorsteuer. Weil ich aber kein Endverbraucher bin, krieg ich die gezahlte Steuer zurück. Umsatzsteuer darf gerne ein anderer erklären...

Die Umsatzsteuer musst du an das Finanzamt abführen. Vorsteuer bekommst du zurück. Umsatzsteuer berechnest du an Kunden, Vorsteuer zahlst du an Lieferanten. Unterm Strich ist beides die Mehrwertsteuer.

Im Prinzip ist es das Gleiche. Der Unterschied ist, dass du die Vorsteuer zahlst, wenn du einkaufst und die USt beim Verkauf.