Wieviel Mieteranteil bei einem Abzug "Neu für Alt" (Parkettabschliff)?

Hallo. Ich habe 2008 eine Neubau-Wohnung als Erstbezieher gemietet. In beiden Zimmern war Parkett verlegt, ganz neu selbstverständlich. Leider sind durch zwei Drehstühle trotz einer Unterlage auf einer Fläche von ca. 2 m² Schäden entstanden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Ferner sind bei dem Abbau eines Schranks zwei tiefere Rillen in einem der Zimmer entstanden. Die Hausverwaltung hatte daraufhin gefordert, dass ich die Schäden beseitigen solle und zwar durch Abschleifen/versiegeln der gesamten Fläche; das habe ich mangels Expertise nicht getan, ferner bestand die Hoffnung, dass die Haftpflichtversicherung bei der Gothaer einen Teil des Schadens übernimmt (tut sie leider nicht, weil sie meint, vermietete Sachen, die primär der Abnutzung unterliegen seien nicht abgedeckt!) Inzwischen hat die Hausverwaltung nach meinem Auszug eine Firma beauftragt und den Schaden selbst behoben (Kostenpunkt: 1600 €--also praktisch die gesamte Kaution). In einem Schreiben, dass ich vorher von ihnen bekam, heißt es "Die Arbeiten werden wir durch eine Fachfirma beseitigen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Selbstverständlich werden wir den entsprechenden Abzug (Alt für Neu) berücksichtigen." Denn: Sie versetzen die Wohnung in einen komplett neuen Zustand, ich habe durch eine Recherche gelernt, dass sich das Ganze "Vorteilsausgleich" nennt, habe aber leider keine Angaben darüber gefunden, wie hoch den dieser Vorteilsausgleich angesetzt werden kann? Vielen Dank für Hinweise jedweder Art.

Mietrecht, Parkett, Schaden
Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:

Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da wir Eltern geworden sind! Sie waren schon öfters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.

Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Stephan

Auszug aus AGB: § 3 - Ausschlüsse 4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter § 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; .. 6. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); ... §1

h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder). Die Deckungssumme beträgt je Mietsach- Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der HanseMerkur

Handy, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden
Auto beim Rückwärts einparken angestossen / Fahrerflucht.

Hallo Ich parkte auf einer morgens auf einer Hauptstasse und kam abends zurück. Es ging ein Zettel an meinem Auto: Ich habe beobachtet, dass jemand an Ihrem Auto einen Parkschaden verursacht hat. Ihr Zeuge XXX mit Telefonnummer. Wenig später stand der Zeuge auch noch vor mir und bestätigte nochmal seine Beobachtung. Da es nun schon dunkel war konnte ich nicht viel sehen. Das Nummerschild war eingedellt. Da der besagte Wagen immer noch vor mir stand, habe ich mich zuerst dazu entschlossen einen Zettel an den Wagen zu hängen, dass ich gerne angerufen werden möchte. Als ich den Zettel schrieb kamen die Halter des Wagens. Ich sagte: Ist ja fein, dass Sie einen Parkschaden verursachen und sich dann aus dem Staub machen" Antwort: Sie hätte ja geguckt und es sei nichts gewesen. Ich habe ihr daraufhin den Schaden gezeigt und gesagt, dass ich einen Zeugen habe. Sie wollte mich dann mit 30 EUR abspeisen. Habe mir dann von der sichtlich nervösen Dame die Adresse aufschreiben lassen - Versicherungsnummer hatte sie nicht dabei. Habe mit ihr abgemacht, dass ich mich morgen wegen dieser melden werde. Nachträglich ist man eigentlich blöd! Ich finde es eine absolute Frechheit sich einfach so aus dem Staub zu machen und spiele echt mit dem Gedanken morgen noch zur Polizei zu gehen. Was meint ihr? Augenscheinlich ist wirklich nur die Delle am Kennzeichen - aber weiss ich was sich dahinter verbirgt?!

Auto, Polizei, Versicherung, Fahrerflucht, Schaden
nach dem Tanken an der Tankstelle Wasser im Tank, wer ist auch betroffen?

Hallo, ich suche Betroffene denen es auch ebenso erging wie mir. Ich habe an einer Tankstelle mein Auto betankt, mit Benzin. Der Tank fasst ca. 30 Liter, auf der Anzeige stand das mein Benzin noch für 5 km reicht, also fast leer. An der Zapfsäule tankte ich für 29,8 Liter Benzin. Dann bin ich losgefahren. Nach ca. 2 km fing der Motor an zu stottern und ging dann einfach aus. Sprang nicht mehr an und ich habe den ADAC angeruffen. Der konnte nichts finden und das Auto ging in die Werkstatt. Dort stellte man fest, dass im Tank ca. 12 Liter Wasser sind. Es folgte das komplette Programm. Ich habe nach der Info der Werkstatt die Tankstelle informiert. Diese meinten, das dass auf keinen Fall bei denen passiert sei, da sowas noch nie passiert sei bzw. noch nie hätte sich jemand gemeldet. Ich war aber nirgendwo, habe mein Auto nicht allein gelassen und kann anhand des Kassenbelegs und dem Zeitpunkt wann ich den ADAC angeruffen habe alles belegen. Habe mir einen Anwalt genommen und geklagt. Die Tankstelle streitet ab, das Gericht verschiebt die Termine und unterstellt mir einen Fehler beim Tanken gemacht zu haben. Ein Gutachter vom Gericht schließt zu 100% aus das sowas passieren kann ohne sich Tankstelle oder Auto angesehen zu haben. Das Gericht hat mich nun schon zwei mal aufgefordert das Verfahren einzustellen. Daher suche ich weitere Geschädigte. Da viele den Kassenbeleg nicht mitnehmen oder auch nicht voll tanken können diese es dann nicht beweisen. Aber ich kann nicht glauben das, dass noch nie jemanden passiert ist. Danke für Eure Hilfe

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Polizei einschalten nach einem Unfall

Kurze schilderung. Ich hatte , heute vor genau 2 Wochen einen Autounfall. Die Verursacherin ist ziemlich schnell aus ner Parklücke raus, über den Radweg rüber und hat mich am hinteran Rad mit voller Wucht getroffen. Mich hats auf die Gegnspur gedrückt.Ich hab das Auto rübergelenkt, und zum stehen gebracht. Bin ausgestiegen und hab nach dem schaden geschaut. War sprachlos und stand unter schock. Die verursacherin hat sich das ebenfalls angeschaut. Äußerlich sah man an meinem PKW nur Kratzer direkt auf der Felge und dann ziehende karzer zur Beifahrertür. Ihr Kommentar" Das kann man rauspolieren" Ich war baff, konnte gar nichts dazu sagen. Gott sei dank kam dann ein Mann hinzu der alles beobachtet hatte und sagte sie solle die Personalien rausrücken sonst rufe er die Polizei. Dann gab sie mir ihre Servicekarte der versicherung. Der zeuge gb mir noch sein name und handynummer. Danach fuhr sie weg. Noch am selber abend habe ich die versicherung angerufen. 3 Tage später wurde das auto weggebracht. Achse ist hinüber , beifahrertür verzogen gesamtschaden fast 4000 € So, nun nach fast 2 Wochen steht mein Auto immer noch in der Werkstatt und wartet auf die Freigabe. Warum ? Weil die verursacherin in die Schadensmeldung geschrieben habe " Sie habe mich nur ganz leicht geditscht " Aussage der Versicherung " Wenn Sie mich nur ganz leicht gedidscht hätte könne nicht so ein hoher Schaden entstanden sein " Meine Frage. Ich habe am Unfalltag weder Fotos gemacht noch die Polzie gerufen. war mein fehler, stand total unter Schock, bin froh das sich ein zeuge eingeschaltet hat. Kann ich nachträglich immer noch zur Polizei gehen und das melden ? Wäre über jede Hilfe dankbar.

Polizei, Autofahren, Anzeige, PKW, Schaden
Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

Hallo Leute,

ein Freund hat beim Möbel verrücken einen Riss in einen PVC Boden gemacht. Er hat es seiner Haftpflicht gemeldet. Diese hat herausgefunden, dass der PVC 21 Jahre (!!!) alt ist - nebenbei gesagt: älter als ich.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss. Jetzt will der Vermieter (eine Genossenschaft) dass ich ein total überteuertes Angebot eines örtlichen Verlegers annehme, welches wirklich extrem überteuert ist.

Meine Fragen UND BITTE NUR BEANTWORTEN WENN DU/SIE AHNUNG HAST/HABEN:

  1. Ist das von der Versicherung korrekt?

  2. Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

  3. Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

  4. Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Danke für jede Antwort! Hab echt ein total flaues Gefühl im Magen, da das als Bafög beziehender Student schon meine komplette Existenz vernichten kann -.-

Liebe Grüße und nochmals danke!

Wohnung, Miete, Unfall, Geld, Bau, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Boden, Haftpflicht, Schaden, Sachschaden
Brennen im Knie, neben der Kniescheibe...

...ich hab schon bei Google gesucht, ebenso wie hier, aber ich finde irgendwie keine Antworten.

Folgendes ist passiert: Ich bin aus der Hocke hochgekommen und da hats geknackt ( ziemlich hohl, anders als bei knackenden Gelenken). Im Stehen hab ich dann gemerkt, wie die Stelle links neben meiner rechten Kniescheibe zu brennen anfing. Ich dachte zunächst, ich hab mich ( die Frauen kennen das vllt) beim rasieren zuvor geschnitten, aber da war kein Schnitt... Das Knie schmerzt nicht bei Bewegung, alles lässt sich wunderbar bewegen, keine Probleme beim Auftreten oder ähnliches. Wenn ich allerdings eine Weile im Büro sitze oder das Bein irgendwo "ablege" fühlt es sich so an als würde es heiß durch die betroffene Stelle "fließen". Danach fängt das unangenehme Brennen wieder an.

Ich war schon beim Arzt...die vermutete ein Problem mit dem Knorpel...hat mich aber sicherheitshalber zum Röntgen geschickt... Der Befund vom Rötngen war allerdings ohne jegliche Aussage. Die Ärzte haben also irgendwie keine wirklichen Antworten gewusst und "nur" Schmerzmittel verschrieben, die ich aber sicherlich nicht nehmen werde, weil ich kein Tablettenjunkie bin ( nur wegen ein paar Schmerzen).

Es ist nicht dick, es ist kein blauer Fleck zu sehen...nur eben dieses widerliche Brennen. ( Als würde jemand heißes Wasser durchkippen)

Ich werde sicherlich noch einen anderen Arzt aufsuchen ( also bleibt mir mit Sprüchen wie "geh zum Arzt" bitte weg), allerdings würde mich mal interessieren, was es sein könnte ( nur Annahmen, keine Diagnosen :D)...damit kann ich dann wenigstens den nächsten Arzt belatschern. ( Zur Not könnt ihr mir vllt auch direkt ne Salbe vorschlagen, die ich mal rezeptfrei testen kann...alles nur keine Tabletten, danke! :D)

Schmerzen, brennen, Knie, Kniescheibe, Schaden
Wasser im Keller durch Poolschaden - Versicherung will nicht zahlen

Hallo! Wir haben vor ca. 3 Wochen unseren Pool neu befüllt. Während er fast voll war und das Wasser noch lief, hörten wir plötzlich ein "Tsunami-ähnliches" Geräusch. Der obere Ring war geschrottet (warum auch immer) und ca. 6000 Liter Wasser fluteten unseren Keller. 3 Räume standen unter Wasser. Wir finden mit unseren Mietern sofort an zu schöpfen und hatten das Wasser mit 5 Leuten nach 4 Stunden entfernt. Am nächsten Tag telefonieren wir mit Schadensfirmen, die gleich Geräte zur Kellertrocknung aufstellten. Die Geräte stehen jetzt 4 Wochen.

Die Versicherung wurde dann im nächsten Schritt informiert. Manchmal sieht man den Baum leider vor lauter Bäumen nicht und so wurden wir gefragt ob wir Photos gemacht hätten. SCH.....!!!! FOTOS!!!!!! Nein!!!! - Hatten wir nicht!!!! Wie man das auch immer vergessen konnte, haben wir absolut null daran gedacht und vor lauter Wasserschöpfen und am nächsten Tag telefonieren und und und haben wir keine Photos gemacht!!!

Nun will keine Versicherung zahlen!!!!!

Die Trocknung wird um die 1200,- Euro kosten (inkl. Strom) und dann haben wir noch diverse Sachschäden von den Mietern mitgeteilt bekommen, die gerade frisch eingezogen waren und Ihre Umzugskartons noch auf dem Kellerfußboden hatten. Hier kommen nochmal etwa 300,- Euro zusammen.

Was kann man tun?????? Scheitert es tatsächlich an den Fotos???????

Kann ich, die den Pool ja befüllt hat, vielleicht was über die Privathaftpflicht machen? Das Haus gehört meinem Lebensgefährten. Wir sind nicht verheiratet.

Danke für Ihre/Eure Antworten!!!!

Keller, Schaden
Überholen als Zweiter hinter dem LKW

Folgendes, wir fahren regelmäßig mit 2 Fahrgemeinschaften von meinem Heimatort zur Arbeit. Heute morgen, auf einer durchgehenden, breit ausgebauten Landstraße, ohne Gegenverkehr, überholten ich und mein Vordermann, der Arbeitskollege den ersten LKW vor uns. Prompt danach allerdings kam noch ein LKW in nicht allzu weiter Ferne in Sicht.

Also erst wieder rechts eingeordnet und zum LKW aufgeholt. Da ich allerdings noch etwas mehr Tempo als mein Vordermann drauf hatte, scherte ich schon vor ihm aus um den 2. LKW auch noch zu überholen. Alles ordnungsgemäß mit Blinker etc.

Zwischen mir und meinem Arbeitskollegen befanden sich mit Sicherheit noch 15 Meter Platz. Ca. 3 Meter vor mir scherte er dann aber auch aus, zwar mit ähnlicher Geschwindigkeit, allerdings immernoch etwas langsamer. Auch ordnungsgemäß mit Blinker angezeigt.

Da er allerdings wohl jetzt erst merkte dass ich schneller war und ich, meines Zeichens Fahränfänger, erst spät bemerkt hatte das er ebenfalls ausgeschert war, rechnete ich ja auch nicht mit, brach er den Überholvorgang ab. Ich hätte, wenn er auf der Spur geblieben wäre, mit Sicherheit noch rechtzeitig bremsen können, denn so hektisch und knapp wie das hier klingt war es eigentlich nicht. Die Differenz zwischen unseren Geschwindigkeiten betrug maximal 15 km/h.

Auf dem Parkplatz konfrontierte er mich dann damit. Zwar sachlich, aber so ein gereizter Unterton klang schon mit. Laut ihm überholt immer der Erste vor dem Hindernis. Da ich allerdings schneller war und er den Spurwechsel noch nicht angezeigt hatte, dachte ich, ich befände mich im Recht. Habe ich auch so dargelegt.

Gibt es da eine eindeutige Rechtslage? Oder ist das mehr so eine inoffizielle Autofahrerregel? Und wer hätte im Endeffekt bei einem Schaden dafür aufkommen müssen? Viele Fragen.

Grüße Marius

Auto, Gesetz, fahranfaenger, Regel, Schaden, überholen

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