Mietwohnung Waschbecken Sprung - wer muss Sanitärfirma beauftragen?
Hallo zusammen!
Habe gerade riesen Theater mit der Vermieterin. Kurz zur Situation: Mir ist ein Glas ins Waschbecken gefallen - Vermieterin und Versicherung gemeldet - soweit, so gut. Versicherung hat Kostenvoranschlag bekommen + Fotos + Adresse der Vermieterin etc. Da ich extra eine Haftpflicht für Mietsachen habe, ist das abgedecht und die Reparaturkosten werden übernommen.
Jetzt weigert sich meine Vermieterin die Sanitär zu beauftragen, da ich den Schaden verursacht habe und zudem als Rechnungsempfänger fungieren soll. Lt. meiner Versicherung verhält es sich aber hier, wie bei einem Autounfall! Der Geschädigte ist der Rechnungsnehmer, die die Rechnung nach der Reparatur bei der Versicherung einreicht und diese dann den Schaden reguliert.
Wie gesagt - VM weigert sich. Ich habe jetzt Schiss, dass wenn ich mich als Rechnungsempfänger nennen lasse, ich nachher für den Differenbetrag von Neuwert und Zeitwert (Reparaturkosten knapp 1000 €!!) von der Sanitärfirma belangt werden kann, obwohl die Kosten ja zu Lasten des Vermieters dann gehen.
Ich möchte mir einfach ein späteres Theater ersparen und möchte nun wissen: Muss ich mich als Rechnungsnehmer nennen lassen und ggf. nachher in Vorauskasse treten und es nachher wieder beim VM einfordern? Hat hier jemand Erfahrungen???
10000 Dank !!!!!