Pauschalwarmmiete ja oder nein?

Hallo ihr lieben!

Wir (2 Erwachsene) wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus. Da die Vermieterin und ihr Mann keine Renovierungsarbeiten mehr an dem schlecht isolierten Haus durchführen wollten, und da keine Ablesegeräte für eine genaue Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser vorhanden waren und auch nicht installiert werden sollten, wurde zumindest mündlich abgemacht, dass Warmwasser und Heizung pauschal gezahlt werden sollen.

In unserem Mietvertrag wurde folgendes für die Nebenkosten monatlich vereinbart:

  1. „Wasser, Kanal 40 €“
  2. „Heizung 100 €“
  3. „Grundgebühr Müll 10 €“

Im vorgedruckten Mietvertrag wurde weder Betriebskosten"vorschuss" noch Betriebskosten"pauschale" angekreuzt (allerdings beginnt der Punkt 1. nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“, nur das Kreuz fehlt) aber es wurde mündlich vereinbart, dass 1 + 2 pauschal gezahlt werden und wir keine Abrechnung erhalten (weil mangels Zähler auch gar nicht möglich), der Abfall hingegen je nach Anzahl der Leerungen der eigenen Tonne am Jahresende abgerechnet wird. Genauso ist bei den Vormietern vor uns auch gewesen und für uns für die letzten 2 Jahre. Plötzlich will der Vermieter Kalorimeter einbauen und verbrauchsabhängig abrechnen, aber nur in Bezug auf Heizung, da Warmwasser nicht getrennt berechnet werden könne.

Lässt sich mangels entsprechendem Kreuz im Mietvertrag aus den Tatsachen

1) fehlende Ablesegeräte

2) bisher fehlende Nebenkostenabrechnungen in den Vorjahren

3) Punkt 1. beginnt nicht in der Zeile „-vorschuss“ sondern in der darunter liegenden Zeile „-pauschale“

notfalls beweisen, dass eine Pauschale vereinbart wurde, falls der Vermieter abstreitet?

Danke im Voraus

Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

Miete, Strom, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Stromkosten, Stromversorger, Abschlag, Grundversorger
Heinzungszähler - wieviele Einheiten sind normal?

Hallo liebe Community!

Ich weiß, dass diese Frage nicht wirklich beantwortet werden kann, dennoch würden mich sehr eure Erfahrungen interessieren. Ich wohne allein in einer 40 m² großen Wohnung, die recht große Fenster hat, viel Außenfläche, oberste Etage und ziemlich schlecht gedämmt ist, es ist ein altes Haus. Dort wohne ich seit August letzten Jahres. Die Heizungen funktionieren schlecht bis gar nicht - auf Stufe 5 komme ich nicht über 19 Grad Zimmertemperatur hinaus (der Vermieter ist informiert, Hausmeister war schon zigmal da, aber das ist ein anderes Thema). Nun habe ich heute auf meinen Zählerstand geschaut und bin beunruhigt. Meine Vormieterin hat pro Heizung wesentlich weniger verbraucht als ich! Das Haus wird mit Öl geheizt und ich zahle monatlich 50 € für die Heizung. Hier die Zahlen für jede Heizung: Wohn-/Schlafzimmer große Heizung alt: 414 aktuell: 1005, Wohn-/Schlafzimmer kleine Heizung alt: 556 aktuell: 1305, Küche alt: 12 aktuell: 560, Badezimmer alt: 440 aktuell: 409.

Wie sind die Zahlen zu bewerten? Wieviel Einheiten verbraucht ihr und reichen die 50 € für die Heizung überhaupt? Ich habe nun tierische Angst vor der Nebenkostenabrechnung.....die Vormieterin meinte, sie käme mit dem Betrag gut aus und hätte auch immer ein bisschen was wieder bekommen, aber anscheinend hat sie auch viel weniger geheizt. Vielen Dank schonmal und viele Grüße :)

Heizung, heizen, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ehemaliger Mitbewohner (kein Mietvertrag) weigert sich, sich an der NBK-Nachzahlung zu beteiligen

Hallo Zusammen, da ich leider keine Rechtsschutz habe die mir hier weiterhelfen kann, hoffe ich hier ein bisschen Hilfe zu bekommen. Situation ist folgende: Wir leben in einer zweier-WG (beide Hauptmieter) und das vergangene Jahr hat noch mein Ex-Freund bei uns gewohnt. Leider ohne Mietvertrag (man macht Fehler). Er hat (wenn er konnte) auch Miete gezahlt. Dies war eine "Warmmiete", dh die Nebenkosten waren anteilig enthalten. Er war auch offiziell bei uns gemeldet. Wie es so geht, hat die Beziehung nicht gehalten und er ist ausgezogen. Wir haben dann für das Jahr in dem er bei uns gewohnt hat die Nebenkosten-Nachzahlung bekommen, in Höhe von ca. 1000 Euro. Nach allem auseinander-gerechne, wer was zu zahlen hat, kommt sein Anteil auf knappe 300 Euro. Jetzt rennen wir ihm schon seit nem knappen halben Jahr hinterher weil er nicht zahlt. Er hat schon per SMS und Email zugesichert dass er zumindest einen Teil zahlen wird, aber wenn es dann zu dem vereinbarten Zahlungstermin kommt passiert wieder nichts. Zwischendrin schwankt seine Meinung zu seinem "Zahlungswillen" auch, und er schimpft dass er uns absolut nichts schuldig sei und wir ihn aufgrund des fehlenden Mietvertrags eh nicht rankriegen würden... Jetzt möchte ich ihm das so nicht durchgehen lassen, da ich seinen Anteil bezahlt habe. Meine Frage ist nun, ob man trotz fehlendem Mietvertrag die Nebenkosten einklagen kann? Es gibt ja genug Beweise und Zeugen dass er bei uns gewohnt hat. Danke schon mal für eure Antworten!!!

Miete, Recht, Nachzahlung, Nebenkosten
Mietvertrag formulierung für Heizkosten?

Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.

Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?

§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Mietvertrag, Betriebskosten, Nebenkosten
Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

Reinigung, Hausordnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Treppenhaus, Treppenhausreinigung
Falscher Wasserzähler abgelesen

Hallöchen, also mein Problem betrifft nich direckt mich, sondern meine eltern welche 70 und 79 Jahre alt sind und mit diesem Problem alleine völlig überfordert sind! Allerdings muss ich zugeben dass ich damit auch nicht weiter komme! Also, es ist so dass meine Eltern in einem zwei Parteienhaus wohnen. Sie sind zu zweit, in der anderen Wohnung wohnt eine Familie mit fünf Personen. Jetzt ist es so, dass uns aufgefallen ist dass sie bei der letzten Abrechnungen auf einmal einen deutlich höheren Wasserverbrauch hatten als die fünfköpfige Familie was zuvor noch genau umgekehrt der fall war. Wir haben uns dann die Zähler im Keller mal angesehen und festgestellt dass nicht eindeutig ersichtlich ist welcher Zähler zu welcher Wohnung gehört, was uns zu der Annahme gebracht hat ob es nicht möglich sein könnte dass die Zähler bei der Ablesung schlicht und ergreifend vertauscht worden sind. Wir haben uns damit auch bereit an die Vermieter gewannt welche aber der Meinung waren das ginge sie nichts an und wir müssten das mit der Familie klären ob wir von ihnen den Differenzbetrag bezahlt bekämen. Auch ein besuch beim Mieterverein (ein älterer Herr der kurz vor der Rente steht und meinem Vater offen ins Gesicht gesagt hat dass er eigentlich garkeinen bock mehr hat und nur noch darauf wartet dass er endlich in Rente gehen darf) hat zu keinem Ergebnis geführt! Nun zu meiner Frage: Was kann man da machen? an wen könnte man sich sonst noch wenden der einem bei diesem Problem weiterhelfen kann? Bin ehrlich gesagt mittlerweile ziemlich ratlos und weiß nicht mehr was ich noch unternehmen und an wen ich mich noch wenden könnte! Vielleicht hat ja von euch jemand einen Rat!

Nebenkosten, Wasserzähler
Warmwasser Anteil an Gesamtverbrauch

Hallo zusammen,

wir sind ein 4 Partein Haus wovon nur 3 Partein (Partei A / B / C) Zähler haben für Heizung, Kalt- und Warmwasser.

Wir wissen mittlerweile das die Partei ohne Zähler (VERMIETER // Partei D) einen Gesamtwasserverbrauch von 132,376cbm hatte und würden nun gerne wissen ob es hier einen Richtwert gibt nachdem man errechnen kann wieviel % davon Warmwasser waren.

Bei uns anderen sind es folgende %-Sätze

Partei A = 56,36%

Partei B = 41,39%

Partei C = 35,50%

Aktuell ist es nämlich so das Partei D also der VERMIETER einfach nur unseren Gesamtverbrauch (141,874cbm) von Wasser angibt bei der Abrechnung aber mit dem Gesamtkosten von 1099,13€ welche allerdings für 274,25cbm sind, also zahlen wir hier den Verbrauch der VERMIETER mit da ja nur durch ca. die Hälfte der cbm geteilt wird.

Um jetzt also die Abrechnung zu korrigieren müssten wir irgendwie errechnen wieviel cbm Warmwasser gebraucht worden.


Das gleiche ist auch bei der Heizung, hier wird der Gesamtbetrag einfach nur durch unseren (Partei A - C) Gesamtverbrauch geteilt (13180kWh) obwohl der Verbrauch gem. Beleg bei 45069kWh liegt. Die Gesamtkosten werden zu 80,05% auf Heizung und 19,95% auf Warmwasser verteilt.

Um jetzt den Verbrauch für Heizung der Partei D zu ermitteln müssten wir wissen ob wir hier diese 80,05% vom Gesamtverbrauch für diese ansetzten können oder ob man das schätzen muss oder es doch noch eine anderen Rechenweg gibt?

Für Ratschläge sind wir dankbar und Liebe Grüße

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Fehlerhafte Heizkostenabrechnung basiert offenbar auf falschen Messungen - muss ich nachzahlen?

Hallo zusammen,

gestern habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2013 mit einer saftigen Nachzahlung erhalten und wundere mich ein bisschen. Ich soll fast 900,-€ überwiegend für Heizkosten nachzahlen für eine 56m^2 große Wohnung. Ein wenig Recherche ergab, dass die elektronischen Heizkostenverteiler bei mir in der Wohnung offenbar fehlerhaft sind. Denn wenn ich die Ergebnisse aus der Abrechnung 2012 für die vier Verteiler mit denen von 2013 (aus der vorliegender Abrechnung) und den aktuellen Daten am Gerät vergleiche, fällt auf: die Daten aus 2012 und per heute 2014 sind in einem ähnlichen Rahmen - die Werte aus 2013 (aus Abrechnung und am Gerät) sind immer 70-100% über den restlichen Werten. An allen vier HKVen... Es handelt sich um "doprimo 3 ready"-Geräte von ista. Es gibt in unserem Haus Baujahr 1960 immer wieder mal Probleme mit der Heizung und dem Warmwasser.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung - soll ich deren Beratungshotline morgen mal anrufen? Kann man da überhaupt was machen?

Der Vermieter verlangt per 19.12. die Nachzahlung des offenen Betrags. Kann ich den mit Verwendungszweck "unter Vorbehalt" zahlen oder muss ich erstmal gar nichts zahlen?

Bin gerade etwas schockiert und verwundert...

Viele Grüße

Friedrich

Miete, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, Heizkostenabrechnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, ista
sitzen mit Säugling bei 8 Grad ohne Heizung Vermieter reagiert nicht was tun?

Hallo ihr lieben undzwar haben wir folgendes Problem seit ende Januar/Anfang Februar ist unsere Gas Heizung kaputt gegangen (sind vier miet Einheiten alle anderen haben Öl . Wir wohnen Dachgeschoss) der Vermieter hat uns dann auch auf Öl Heizung umgestellt und seit dem haben wir bis jetzt 28.10.14 nur Probleme mit der Heizung denn sie funktioniert nicht. Der Vermieter hat eine eigene Gas wasser Firma und der Sohn wohnt im Erdgeschoss in unserem Haus sodass wenn wir duschen Baden etc wollten zu ihm runter gehen mussten um zu sagen das die Heizung nicht geht. Seit Februar haben wir nicht heizen können da die Heizung nicht ging außer für zehn Minuten zum duschen. Jetzt haben die Vermieter ein Rohr ausgetauscht das den Druck erhöhen soll jedoch wird die Heizung nur ganz minimal warm und wir frieren total da selbst die Wohnung kälter ist als draußen. Jetzt haben wir ein drei Monate altes Baby und frieren uns bei acht Grad immer noch. Wir waren mindestens seit Februar bis heute 20 mal beim Vermieter um ihm zu sagen das die Heizung nicht geht und wir frieren zudem kommt das wir oft kein heißWasser haben. Es wurde dann für paar Minuten was gemacht im Heizungs Raum und das wars die Heizung ging dann für paar Minuten bis halbe Stunde und dann ging sie aus. Echt nervig da einfach nicht viel gemacht wird außer für den Moment. Wir warten nun auf Antwort vom mieterbund aber was würdet ihr tun? Miete kürzen? Andere Wohnung suchen? Hab bei miet Kürzung angst das wir ne Kündigung bekommen aber gefallen will ich mir das auch nicht lassen. Denn wir haben auf einmal kosten für die Heizung in Höhe von 150 € jeden Monat wo wir denken das das Viel zu viel ist da wir bei Gas nur 60 Euro bezahlt haben und hatten alle Heizung auf 5 um die Wohnung warm zu kriegen und haben sogar ne Rückzahlung bekommen und mit der Öl Heizung zahlen wir uns dumm und dämlich. haben ungefähr 60 qm drei Zimmer. Unsere bekannten sagen das die dafür ein Einfamilienhaus heizen.

Liebe grüße

Miete, Öl, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, heizen, frieren, Nebenkosten, säugling
Müssen die laufenden Kosten für eine Sat-Anlage als Mieter getragen werden?

Ich wohne seit 2006 zur Miete in einer kleinen Reihenhaussiedlung einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Voreigentümer der Anlage (bis 2008) hatte eine analoge Sat-Anlage installiert, mittels eines Verteilers wurden dann die Programme herkömmlich per Koax ohne Receiver eingespeist so das man ca. 8 Programme zur Verfügung hatte.

2008 kaufe die Wohnungsbaugesellschaft die gesamte Siedlung und rüstete wenige Jahre später die Satellitenanlage um. Wir bekamen in der Wohnung eine entsprechende Sat-Dose und es wurde uns ein digitaler Sat-Receiver zur Verfügung gestellt.

Nun taucht in der Nebenkostenabrechnung 2013 der Posten "Breitbandkabelgebühren" auf. Nach Rückfrage soll es sich hier um die Berechnung "jährlich wiederkehrende laufende Kosten" handeln, nicht um die Umrüstungskosten. Diese belaufen sich auf ca. 100,- Euro pro Wohnheit (4 Wohnungen teilen sich eine Sat-Anlage).

Auf meine Nachfrage hin was diesen Preis rechtfertigen würde (schießlich tauscht man nach meinem Verständnis nur LNB, Verteiler, die Dose und stellt einen Receiver einmalig zur Verfügung) wurde angegeben das man hier einen laufenden Vertrag für die Bereitstellung mit "Kabel Deutschland" hätte (es gibt kein Kabelanschluss bei uns).

In den alten Nebenkostenabrechnungen für 2006, 2007 und 2008 des alten Eigentümers taucht so ein Posten nicht auf.

Nun frage ich mich... Ist das rechtens? Müssen die in meinen Augen überzogenen laufenden Kosten nach einer Umrüstung einer Sat Anlage von den Mietern getragen werden?

Fernsehen, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

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