Hallo,
ich vor 2 Jahren mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin einen mündlichen Darlehensvertrag von 750€ abgeschlossen ohne konkrete Frist.
Vor 5 Monaten hat sie mir dann per Facebook geschrieben, dass sie mir das Geld nun zurückzahlen möchte. Dies tat Sie dann leider doch nicht und auch als ich sie mit meinen Freund Zuhause besucht habe, kamen immer neue Ausreden, wieso sie gerade nicht Zahlen kann.
Nun habe ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gegen sie eingeleitet. Gegen den Mahnbescheid hat Sie Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und meine Forderung soll nun vorm Amtsgericht überprüft werden.
Nun ist die Frage ob die Facebookverläufe, wo Sie zugibt mir das Geld zurückzahlen zu wollen und die Hausbesuche mit einem Zeugen ausreichen vor Gericht.
Würdet ihr das Gerichtsverfahren durchziehen?
(Im Falle eines Verlustes müsste ich ja die Gerichtskosten bezahlen.)