Darf man das?

2 Antworten

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Ohne Zustimmung des Chatpartners ist das Veröffentlichen eines privaten Gesprächs - auch wenn du Namen schwärzt - rechtlich unzulässig, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt wird. Nach § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kann der Betroffene Unterlassung, Löschung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern. Selbst anonymisierte Inhalte gelten als problematisch, wenn daraus Rückschlüsse auf die Person möglich sind.

VG

Auch ned unbedingt weil die privaten Eckdaten durchaus von andern erkannt werden können dazu ist es einfach uncool.

Es genügt das zu erzählen ohne große Daten.

Zb ey Kumpel hat mich beleidigt wegen nem Witz.