Gutefrage Anwaltskanzlei

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📌Vorsicht im Netz!

📣Dies ist ein Beitrag in der Gruppe " Gutefrage Anwaltskanzlei " Ich habe gerade einen Beitrag eines Nutzers gelesen. Es geht um die Gefahr auf Social Media Plattformen: Das ist auf jeden Fall strafbar und nicht nur „komisch“. Wenn er wusste (oder hätte wissen müssen), dass sie angeblich 12 ist , und er sich trotzdem zum Sex treffen wollte, erfüllt das den Tatbestand von sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) . Schon der Versuch, ein Treffen mit sexuellem Bezug zu vereinbaren, kann unter § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB („Einwirken auf ein Kind durch Vorschläge zu sexuellen Handlungen“) fallen. Außerdem kann auch § 184b StGB (Kinderpornographische Inhalte) relevant werden, wenn Bilder gefordert würden. Es gibt immer solche Leute im Netz und deswegen: Privatsphäre-Einstellungen anpassen – Stelle dein Profil auf privat, gib keine persönlichen Daten (Adresse, Schule, Stadt, Telefonnummer) preis. Unbekannte blockieren & melden – Reagiere nicht auf creepy Nachrichten, sondern blockiere die Person direkt und melde sie bei der Plattform. Misstrauisch bleiben – Wenn jemand zu schnell treffen will oder Sex-Themen bringt, sofort Abstand nehmen – echte Leute bauen Vertrauen langsam auf. Vertraute einbeziehen – Sprich mit Freunden, Familie oder im Ernstfall auch mit einer Beratungsstelle/Polizei, wenn es extrem wird. Anzeige erstatten - Im Notfall wenn diese Person wirklich nicht locker lässt, eine Anzeige erstatten. Euch allen einen Schönen Tag und passt auf euch auf!
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