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Muss sich der Betreuer für eine Renovierung in die gekündigte Wohnung setzen?

Hallo zusammen,

meine Mutter ist ehrenamtliche Betreuerin eines Ehepaares. Die Ehefrau ist schon vor mehreren Jahren in ein Pflegeheim gezogen, der Ehemann hatte noch bis Anfang des Jahres in der gemeinsamen Wohnung gelebt, musste dann aber auch in ein anderes Heim ziehen. Die beiden werden von unterschiedlichen Gerichten bearbeitet.

Da beide im Mietvertrag stehen, musste meine Mutter auf die Genehmigung von beiden Gerichten warten. Diese ist mittlerweile da und meine Mutter hat vor gut einer Woche mit der vereinbarten Frist von drei Monaten gekündigt. Die Wohnung muss jetzt nur noch leer geräumt werden.

Jetzt möchte die Vermieterin des Mehrfamilienhauses, in dem sich die Wohnung befindet, dass meine Mutter sich in der Wohnung hinsetzt, damit der Maler den mehr als 2 Jahre alten Wasserschaden überstreichen kann. Denn sie möchte das Haus verkaufen (vierter Versuch innerhalb von mehreren Jahren) und ist der Meinung, dass sie es so nicht verkaufen kann.

Der zu Betreuende meiner Mutter möchte nicht, dass jemand Fremdes alleine in der Wohnung ist, da ja noch der Großteil seiner persönlichen Sachen darin ist.

Die Vermieterin ist der Meinung, dass es die Pflicht meiner Mutter ist, in der Wohnung den Maler zu beaufsichtigen, wenn der zu Betreuende diesen nicht alleine da duldet.

Stimmt das wirklich? Muss sich meine Mutter da hinsetzen, obwohl die Wohnung gekündigt ist? Oder muss sich die Vermieterin gedulden, bis die Wohnung in spätestens drei Monaten leer ist?

Danke schon einmal für eure Hilfe :)

Kündigung, Wohnung, Mietvertrag, Betreuer

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