Räumungsklage Termin steht fest, / keine Mietschulden,

Räumungsklage, Kündigung / keine Mietschulden 0%
Räumungstermin steht , neue Wohnung vorhanden 0%
Wer zahlt jetzt Anwaltskosten, Spedition usw. 0%

0 Stimmen

4 Antworten

Wenn eine Räumungsklage Erfolg hat, dann wird das Gründe haben, die du hier nicht erwähnst. Wenn alles so rosig wäre, wie du es darstellst, dann wäre die Klage abgewiesen worden.

Also kommst du natürlich für deine Umzugskosten selbst auf, wie jeder andere auch.


Jeuness 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 16:27

ich habe nichts zu verheimlichen. Das Amtsgericht, hat über 50 Bewerbungen vorliegen usw. Es ist mal nicht einfach eine Wohnung zu finden so wie früher, warum Antwort weis ja wohl jeder selbst. Kinder und Tiere sind nicht erwünscht. Wie gesagt neuer Vertrag ist unterschrieben gut ist.

Du bezahlst die Kosten.

Durch Dein Verhalten ist es ja erst zur Räumungsklage gekommen.

Dass Du keine Wohnung gefunden hast, kannst Du niemandem anlasten. Dann hättest Du vorübergehend eine Notlösung in Betracht ziehen müssen (möbl. Zimmer, Ferienwohnung, Freunde, Bekannte).


Jeuness 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 16:18

tolle Antwort , echt, von mir gibt es kein Cent , wetten?

bwhoch2  09.05.2025, 16:29
@Jeuness

Der Gerichtsvollzieher wird Dich 30 Jahre lang verfolgen...

AngiedieSchlaue  09.05.2025, 17:36
@Jeuness

Das ist mir echt egal, wenn Du Dich nur noch weiter in die Schei.. reiten willst. Manche können eben echt nicht die Tragweite ihrer Handlungen überblicken.

Wann hättest Du ausziehen müssen? Wenn Du nicht ausgezogen bist, obwohl das Mietverhältnis beendet war, ist die Klage berechtigt und Du musst dann auch dafür bezahlen.

War Mietende erst Ende Mai, aber Du hast dem Vermieter mitgeteilt, dass Du nicht ausziehen wirst, ist die Klage auch berechtigt. Dann heisst es auch "Bezahlen!"

Ist Mietende Ende Mai und Du hast dem Vermieter bereits mitgeteilt, dass Du rechtzeitig ausziehen wirst oder eben spätestens am 2. Juni, dann wäre die Klage unberechtigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Jeuness 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 16:22

Termin ist am 11.06.2025 8;00 Uhr. Richterliche Vergleich lautet 3 Monate. 4.2.2025 plus 3 Monate. hm ? Hatte ihr schon 4 vier Wochen mitgeteilt das ich ausziehe ,

bwhoch2  09.05.2025, 16:28
@Jeuness

Aber vermutlich nicht wann und lt. Vergleich hättest Du am 4.5.2025, also am letzten Sonntag raus sein müssen. Irgendwo hat der Spaß ein Ende und da Du Dich nicht an den Vergleich gehalten hast, wurde daraus direkt ein Räumungstitel. Nun zahl mal schön! Billige Pension für 1 Monat wäre wohl günstiger gewesen.

Hätte Deine Vermieterin nochmal einer Verlängerung zugestimmt, wäre der gerichtliche Vergleich, den sie erkämpft hat und der sie auch Geld gekostet hat, für die Tonne gewesen.

Könntest Du uns noch verraten, warum es zu der Räumungsklage kam? Das muss ja einen Grund haben.

wer zahlt jetzt ?

Das wirst mit großer Sicherheit Du sein.


Jeuness 
Beitragsersteller
 09.05.2025, 16:42

Ich werde es euch schreiben, sobald ich diese Wohnung verlassen habe, vorab keine Mietschulden, oder sonstige Schulden der Vermieterin gegenüber. Es gibt sonder Rechte wenn man in einem Haus wohnt, unten der Mieter, oben Vermieter/in , sie kann angeben was sie will Sonder Rechte. Das sagt jeder Rechtsanwalt, egal ob Eigenbedarf, intressiert kein Mensch. macht euch mal schlau. Tipp , mein Anwalt hatte mir damals gesagt, merke dir ziehe nie in einem Haus wo du der einzigste Mieter bist, Sonder Kündigungsrecht, kommt man nicht gegen an, Gesetz Lücke. ok.

tinalisatina  09.05.2025, 16:54
@Jeuness
Ich werde es euch schreiben, sobald ich diese Wohnung verlassen habe

Nee, lass mal. Wenn Du nicht willens bist, den Grund der Räumungsklage jetzt darzulegen, bringt es auch nichts hinterher. Ansonsten gilt mein letzter Satz.

Gerhart  09.05.2025, 16:54
@Jeuness

Du meinst doch den § 573 a. Das sind keine Sonderkündigungsrechte sondern ei ganz normaler Gesetzestext und gleich garnicht eine Gesetzeslücke.