Mietschulden?
Guten Tag,
Wie ich gestern erfahren habe, wurden wir fristlos von unserer Wohnung gekündigt. Da meine Frau oft nur teilweise oder gar nicht bezahlt hatte, sie sollte sich um die Finanzen kümmern, weil ich auf Wechselschichten arbeite.
Nun denn, jetzt werden wir aufgefordert, mit zwei Kindern und ein Neugeborenes (1 Woche alt) die Wohnung nächste Woche schon zu verlassen, wenn nicht, steht eine Räumungsklage an.
Ich habe aber gelesen, wenn ich die Mietschulden sofort bezahle, was ich auch sofort am Montag tun werde, kann ich damit die fristlose Kündigung unwirksam machen, nach (§ 569 Abs Nr. 2 BGB), ist das noch aktuell?
Mfg
3 Antworten
das ist richtig, aber üblicherweise wird hilfsweise noch regulär gekündigt. Das Schafft dir zwar zeit, aber hebt die Kündigung nicht auf. Wie lange die Kündigungsfrist ist hängt davon ab wie lange ihr schon wohnt.
Ich würde das Gespräch suchen, mich entschuldigen und etwas anbieten wie 2 Monatsmieten als Sicherheit voraus zu zahlen (wenn möglich), und dass du das künftig selbst übernimmst.
die _fristlose_ kündigung ja, aber wie gesagt... jeder Standardtext setzt behelfsweise die ordentliche Kündigung oben drauf für den Fall dass die fristlose nicht klappt weil z.B. nachgezahlt wird.... und die bekommt man auch so nicht weg.
Bei der Kündigung steht :
Fristlose Kündigung
Sehr geehrte....
Aufgrund des bestehenden Mietrückstand es in Höhe von..... Sehen wir uns veranlasst Ihre oben genannte Wohnung
Fristlos
Zu kündigen.
Die Räumung und Übergabe wollen Sie bitte gemäß den Bestimmungen des Nutzungsvertrages bis zum 21.01.2022 vornehmen.
Sollte dies bis zum vorgenannten Termin nicht geschehen sein, sehen wir uns veranlasst, die Räumungsklafe gegen Sie einzuleiten.
Also es wird im Text keine Ordentliche Kündigung ausgeschrieben/ausgesprochen.
Dann kann ich denn Auszug vermeiden?
wurde die rückständige Rate innerhalb der frist beglichen ist die fristlose unwirksam, in dem Fall also ja wenn nicht zusätzlich ordentlich gekündigt wurde. Dennoch würde ich das Gespräch suchen. In wie weit nachträglich ordentlich gekündigt werden kann weiß ich nicht.
Frag dazu am besten bei einam Anwalt nach. Wenn Ihr keine Rechtsschutzversicherung habt würde ich das dringend nachholen. Unsere hat uns schon 2x bei derselben Ex Vermieterin den Arsch gerettet.
bei einer fristlosen Kündigung werden 2 monatsmieten fällig gewesen sein, also z.B. 35 Tage in Verzug mit der ersten. Den Anwalt kann man sich da sparen, der fall ist rechtlich klar.
man kann immer einen anwalt fragen, mich kostet das keine selbstbeteiligung wenn ich einen brauche.
sofern man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat ja, aber rechtlich macht es eben keinen unterschied... sofern 2 mieten offen sind oder auch wenn bereits abgemahnt wurde wg. ausbleibender mieten ist die Kündigung wirksam. Nur bei der Räumungsklage kann der Anwalt evt. zeit rausschlagen.
Besser ist es das Gespräch zu suchen und gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, ein Anwalt kann da eher schaden.
Wenn nicht regelmäßig oder auch verspätet Miete gezahlt wird, dann ist das ein Kündigungsgrund. (Soweit mir bekannt ist.)
Es ist zwar gut und richtig die offene Miete noch nachträglich zu zahlen, aber ein Kündigungsgrund bleibt.
Was aber wohl nicht geht, ist dieses Kurzfristige. Entweder weiß sie das schon länger oder etwas stimmt da nicht mit der Kündigung.
Am besten mal einen Anwalt sprechen.
Bei Finanztip. De steht das wenn die Mietschulden bezahlt werden, dass die Kündigung unwirksam ist und man definitiv drin wohnen bleiben kann.
https://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/
Somit ist die Kündigung doch aufgehoben, bzw man darf drin wohnen bleiben, so steht es dort.
Also besteht der Kündigungsgrund nur noch aber raus bekommen tun sie uns nicht mehr, wenn ich die vollständige Restmiete bezahlt ist.
Soweit mir bekannt ist, ist das ein Irrglaube. Das hat sich irgendwann mal so eingebürgert, so das es immer wieder mal behauptet wird, ob wohl das im echt Leben ganz anders aussieht.
Aber ist auch egal, was wir hier alle schreiben. Genaueres kann dir sowieso nur ein Anwalt raten, der sich mit der Materie besser auskennt. Der weiß ggf. wie er was zu tun hat und wie man das dann auch formuliert.
Bei Finanztip. De steht das wenn die Mietschulden bezahlt werden, dass die Kündigung unwirksam ist und man definitiv drin wohnen bleiben kann.
https://www.finanztip.de/fristlose-kuendigung-mietvertrag/
Somit ist die Kündigung doch aufgehoben, bzw man darf drin wohnen bleiben, so steht es dort.