Gibt es eine Pflicht die Rollläden einer Mietwohnung tagsüber alle hochzuziehen?


24.04.2025, 13:14

Ergänzung : Es wird §535 Abs. 1 Satz 2 BGB angeführt. Man müsse demnach die Wohnung so nutzen, dass keine Schäden entstehen.

6 Antworten

Hi ,

erstens kann der Vermieter keinem Vorschreiben wann und wie gelüftet wird und ob die Rollläden oben oder unten sind.

Du kannst mit den Rollläden und Fenstern so umgehen wie du es für richtig hältst.

Rollläden dienen als Lichtschutz in der Nacht und am Tag, durch Sonneneinstrahlung könnten Möbel ausbleichen oder Spröde werden (die Reparatur/Erneuerung zahlt der Vermieter natürlich nicht).

Die Schimmel Begründung ist nicht rechtens, der Vermieter müsste dann regelmässig in der Wohnung die Feuchte messen um den Mieter als Verursacher heran zu ziehen.

Solche Vermieter dringen auch gerne in die Wohnung ein ohne Erlaubnis und in Abwesenheit vom Mieter.

Ich habe immer und auch meinen Kindern geraten die Schlösser der Wohnungstür gegen eigene zu tauschen und die Originalen aufzuheben bis zum Auszug.

Das Mietobjekt ist dem Mieter solange er Miete zahlt und der Vermieter darf einmal im Jahr nach Terminvereinbarung in die Wohnung, aber nicht in Schränke oder anderen Objekten in der Wohnung schauen.

LG

Das Argument mit der Lüftung greift irgendwie nicht wenn die Fenster nicht geöffnet oder gekippt werden.

UV-Licht kann Bakterien und Viren töten, ob das auch noch nach der Scheibe effektiv ist, weiß ich nicht.

Man könnte noch Sicherheitsaspekte anbringen.
Wenn tagelang die Rolläden unten sind, oder nachts oben, könnte jemand auf die idee kommen das die bewohner verreist sind.

Da brauchst du keinen weiteren Gedanken drüber verschwenden. Es obliegt dem Mieter die Sache (Wohnung) so zu verwenden wie du es möchtest und ohne das Schäden entstehen. Du bist nicht verpflichtet die Rolläden permament zu öffnen, geschweige denn den ganzen Tag über die Fenster offen zu haben.

Überprüft würde es dann durch regelmäßige "Ortsbegehungen".

Vollkommen irrelevant. Kleiner Tipp am Rande: Tausch den Schließzylinder aus. Wichtig dabei: Behalte den alten Zylinder um am Nutzungsende wieder den ursprünglichen Zustand herzustellen.


DietmarBakel  24.04.2025, 14:58

Äußerliche Objektbegehung reicht für Rollo und Fenster.

Aber unbenommen, ein Zylindertausch ist immer gut.

es12ch  24.04.2025, 15:17
@DietmarBakel

Da hast du natürlich recht. Der Rat zum Zylindertausch kam mir in Sinn, da für mich die "regelmäßigen Ortsbegehungen" einen unangenehmen Beigeschmack haben (nicht, dass auch mal in Abwesenheit die vermieteten Wohneinheiten betreten werden).

Das kann man getrost ignorieren. Das kann der Vermieter nicht vorschreiben.

Bei solch paranoiden Vermietern (vermutlich eine ältere Person), würde ich vorsichtshalber den Zylinder der Wohnungstür wechseln. Das sind nicht selten solchen Menschen, die einen Ersatzschlüssel haben und dann mal in die Wohnung gehen.


csor77  24.04.2025, 13:08

Der Schlüssel ist natürlich nur für den Notfall, wenn das Wasserrohr bricht oder die Vermieterin zu neugierig ist. :-)

ChristianLE  24.04.2025, 13:10
@csor77

Einige Vermieter machen nicht einmal einen Hehl daraus, dass sie die Wohnung betreten. Das ist ja schließlich deren Wohnung und sie können kontrollieren....

Mit eingeschränkter Lüftung hat das nichts zu tun, schließlich lüftet man ja nicht den ganzen Tag. Aber mit der Lichtzufuhr - da ist schon was dran. Damit erwärmt sich natürlich die Wohnung und das beugt Schimmelbefall vor. Was hast du denn gegen tagsüber hoch gezogene Rolläden?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau

Dill200 
Beitragsersteller
 24.04.2025, 15:54

Nichts, es ist auch nicht so, dass alle ständig unten wären. Aber es gibt zb zwei Räume , wo aufgrund der Lichteinstrahlung meist nur einer der beiden Rollläden oben ist, der andere nur teilweise . Verlangt wird aber nun, dass sämtliche Rollläden tagsüber hochgezogen werden müssten. Was eine Forderung ist, die spätestens im Hinblick auf demnächst anstehenden Sommer und Hitzevermeidung zumindest mal hinterfragt gehört unserer Meinung nach.

pharao1961  25.04.2025, 16:09
@Dill200

Im Sommer auf jeden Fall! Im Sommer sollten die Rolläden zwar unten, aber zumindest die Ritzen nicht geschlossen sein, damit die heiße Luft abströmen kann.

Ob der Vermieter generell das fordern kann, dass die Läden tagsüber oben sind, weiß ich nicht, aber für mein Rechtempfinden kann er das nicht.

Im Sommer würde ich die - um zu heiße Räume zu vermeiden - natürlich (fast) geschlossen halten. Ich bin mir sehr sicher, dass dir der Vermieter nichts weiter kann.